Sehr
geehrteAntragsteller/in
mit E-Mail vom 26. August 2020 haben Sie sich an den Deutschen Bundestag gewandt und sich durch die Plattform "FragDenStaat" erkundigt, wie viel Einfluss die katholische Kirche auf die Gesetzgebung im Bundestag hat. Ihre Anfrage ist mir zur Beantwortung zugeleitet worden.
Unabhängig von der Frage, ob ein Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen besteht, kann ich Ihnen mitteilen, dass in der parlamentarischen Demokratie des Grundgesetzes die Einflussnahme von Interessenvertretern grundsätzlich möglich und in bestimmten Grenzen auch erwünscht ist. Das Einbringen von Ideen in den politischen Prozess durch die unterschiedlichsten gesellschaftlichen Gruppen ist als Teil der demokratischen Willensbildung grundrechtlich geschützt.
Welche Gruppen konkret Einfluss auf bestimmte Gesetzgebungsprozess haben, wird bislang nicht erfasst. Eine mögliche Beeinflussung lässt sich aber zum Teil dadurch rekonstruieren, dass beispielsweise die Befragung sog. Lobbyisten in öffentlichen Anhörungen recherchierbar ist (online abrufbar u.a. unter
https://www.bundestag.de/ausschuesse).
Zusätzlich darf ich Sie auf die beim Bundestag öffentlich geführte Lobbyliste hinweisen, die der Präsident des Bundestages gemäß Anlage 2 der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages führt. Mit Stand vom 4. September 2020 sind darin auf ihren Antrag hin 2317 Verbände registriert, die Interessen gegenüber dem Bundestag oder der Bundesregierung vertreten (online abrufbar unter
https://www.bundestag.de/parlament/lobbyliste). Eine gesetzliche Pflicht zur Registrierung besteht bislang nicht, die Eintragung ist jedoch Voraussetzung für die Ausstellung eines Hausausweises Auch Interessensverbände der katholischen Kirche sind in dieser Lobbyliste eingetragen. Unter dem Stichwort "Kirche" finden sich in der Liste derweil elf Verbände. Darüber hinaus sind 29 explizit katholische Verbände unter dem Stichwort "Katholik" aufgeführt. Unter weiteren themenspezifischen Stichworten (zB. "Ehrenamt", "Glaube", "Jugend", etc.) sind auch noch darüber hinaus katholische Verbände zu finden.
Im Ergebnis liegen der Bundestagsverwaltung aktuell keine Erkenntnisse zum konkreten Einflussvolumen der katholischen Kirche auf die Gesetzgebung im Deutschen Bundestag vor. In diesem Zusammenhang möchte ich Sie aber auf die aktuellen Gesetzgebungsvorhaben zur Einführung eines verpflichtenden Lobbyregisters hinweisen (Drucksachen 19/22179
https://dipbt.bundestag.de/doc/btd/19/221/1922179.pdf; 19/22183
https://dipbt.bundestag.de/doc/btd/19/221/1922183.pdf).
Sollten Sie über diese Auskunft hinaus einen rechtsmittelfähigen Bescheid nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) wünschen, bitte ich um entsprechende Nachricht bis zum 8. Oktober 2020.
Mit freundlichen Grüßen