Kaufanreize E-Mobilität

Sie unterstützen großzügig per Umweltbonus den Kauf von Elektro- und Hybridautos (9.000€ und 6.750€ bis 40.000€ Listenmpreis). Begründet wird dies mit Umwelt- bzw. Klimaschutz sowie mit dem Verweis auf Deutschland als Exportland von hoch-innovativen Produkten.

Warum fördern Sie in diesem Zusammenhang keine Elektromotorräder?

Folgende Argumente sprechen für einen Kaufbonus auf Motorräder:

1. Die E-Motorräder sind durchaus ähnlich teuer wie Autos ( 25-30 tausend Euro).
2. Der Kraftstoffverbrauch (und somit CO2-Ausstoß) ist mit dem von Autos vergleichbar.
3. Der Motorradsektor boomt (+21% Neuzulassungen gegenüber 2019)
4. Viel ländliche Kreise leiden stark unter den Lärmemmissionen und es wird mit Streckensperrungen, also der Einschränkung von Freiheitsrechten herumhantiert.
5. Der Bundesrat (Drucksache 125/20 - Beschluss) fordert neben vielen neuen einschränkenden Gesetzen und Strafen u.a. den Bund auf etwas zu unternehmen : "Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, den Umstieg auf nachhaltige und lärmarme Mobilität in Form von lärmarmen Motorrädern mit alternativen Antriebstechniken wie den Elektroantrieb zu unterstützen."

Ich bitte um Ihre Stellungnahme zu der Frage warum Sie unter Elektrofahrzeugen nur Autos verstehen und Motorräder nicht gefördert werden.

Für Ihre Mühen und Ihre Aufmerksamkeit verbindlichsten Dank.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    6. Januar 2021
  • Frist
    9. Februar 2021
  • Ein:e Follower:in
Tim Gohle
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Sie unterstützen…
An Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz Details
Von
Tim Gohle
Betreff
Kaufanreize E-Mobilität [#207994]
Datum
6. Januar 2021 15:00
An
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Sie unterstützen großzügig per Umweltbonus den Kauf von Elektro- und Hybridautos (9.000€ und 6.750€ bis 40.000€ Listenmpreis). Begründet wird dies mit Umwelt- bzw. Klimaschutz sowie mit dem Verweis auf Deutschland als Exportland von hoch-innovativen Produkten. Warum fördern Sie in diesem Zusammenhang keine Elektromotorräder? Folgende Argumente sprechen für einen Kaufbonus auf Motorräder: 1. Die E-Motorräder sind durchaus ähnlich teuer wie Autos ( 25-30 tausend Euro). 2. Der Kraftstoffverbrauch (und somit CO2-Ausstoß) ist mit dem von Autos vergleichbar. 3. Der Motorradsektor boomt (+21% Neuzulassungen gegenüber 2019) 4. Viel ländliche Kreise leiden stark unter den Lärmemmissionen und es wird mit Streckensperrungen, also der Einschränkung von Freiheitsrechten herumhantiert. 5. Der Bundesrat (Drucksache 125/20 - Beschluss) fordert neben vielen neuen einschränkenden Gesetzen und Strafen u.a. den Bund auf etwas zu unternehmen : "Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, den Umstieg auf nachhaltige und lärmarme Mobilität in Form von lärmarmen Motorrädern mit alternativen Antriebstechniken wie den Elektroantrieb zu unterstützen." Ich bitte um Ihre Stellungnahme zu der Frage warum Sie unter Elektrofahrzeugen nur Autos verstehen und Motorräder nicht gefördert werden. Für Ihre Mühen und Ihre Aufmerksamkeit verbindlichsten Dank.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Tim Gohle Anfragenr: 207994 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/207994/ Postanschrift Tim Gohle << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Tim Gohle
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Sehr geehrter Herr Gohle, vielen Dank für Ihr Schreiben, dass wir als Bürgeranfrage eingestuft haben. Bei einer …
Von
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Betreff
AW: Kaufanreize E-Mobilität Umweltbonus Motorräder
Datum
11. Januar 2021 12:45
Status
Anfrage abgeschlossen
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Sehr geehrter Herr Gohle, vielen Dank für Ihr Schreiben, dass wir als Bürgeranfrage eingestuft haben. Bei einer Auskunft nach dem IFG könnten auch Kosten für Sie entstehen. Der Umweltbonus ist durch die Erhöhung der Fördersätze und durch die Innovationsprämie attraktiver geworden, sodass die Antragszahlen 2020 im Vergleich zum Vorjahr (Jan-Juli) sich fast verdoppelt haben. Das BAFA arbeitet mit Hochdruck daran, alle Anträge so schnell wie möglich zu bearbeiten. Das seit Mitte Februar gültige einstufige Antragsverfahren trägt dazu bei, Verfahren schneller und für die Bürger und das BAFA einfacher durchführen zu können. Das BAFA hat auch bereits mehr Personal eingesetzt und die Abläufe weiter optimiert. Die Bundesregierung hat entschieden, dass eine Kaufprämie nur für gelistete Neufahrzeuge gezahlt werden soll, da sie durch die Umweltprämie den Markthochlauf stärken will. Die Bundesregierung hat sich zum Ziel gesetzt, mit Hilfe eines Umweltbonus den Absatz neuer Elektrofahrzeuge zu fördern. Dadurch wird ein nennenswerter Beitrag zur Reduzierung der Schadstoffbelastung der Luft bei gleichzeitiger Stärkung der Nachfrage nach umweltschonenden Elektrofahrzeugen um mindestens 300.000 Fahrzeuge geleistet. Durch die Förderung des BMWi wird die schnelle Verbreitung elektrisch betriebener Fahrzeuge im Markt unterstützt. Entsprechend der Richtlinie zur Förderung des Absatzes von elektrisch betriebenen Fahrzeugen (Umweltbonus) können nur elektrisch betriebene Pkw und leichte Nutzfahrzeuge der Fahrzeugklassen M1 oder N! (bzw. N2 soweit es mit einer Fahrerlaubnis der Klasse B im Inland geführt werden darf) gefördert werden. Weitere Informationen zu den Antragsvoraussetzungen finden Sie hier: https://www.bafa.de/DE/Energie/Energi... . Dort finden Sie auch eine Liste mit allein förderfähigen Fahrzeugen. Gerne möchten wir Ihnen erläutern, warum Leichtfahrzeuge oder Zweiräder nicht von der Förderrichtlinie zum Umweltbonus erfasst werden. Für diese Fahrzeuge hat sich aufgrund des relativ geringen Kaufpreises bereits ein wettbewerblicher Markt etabliert. Genau aus diesem Grund sieht die Bundesregierung derzeit nicht die Notwendigkeit mit einer Prämie zu unterstützen. Das Bundeswirtschaftsministerium hat dieses Fahrzeug von der Förderung ausgenommen - wie alle E-Fahrzeuge unterhalb der PKW-Schwelle Innerhalb der Bundesregierung wird jedoch weiterhin über eine verbesserte Nachhaltigkeit in der Mobilität und damit über die Möglichkeiten weiterer Anpassungen der Förderrichtlinie diskutiert. Die Überlegungen dauern an, Entscheidungen hierzu sind noch nicht getroffen worden. Der im Grundsatz funktionierende Markt der zweirädrigen oder dreirädrigen Kraftfahrzeuge sowie leichten vierrädrigen Kraftfahrzeuge (Klasse L) wird dabei ständig beobachtet. Diese Fahrzeugklassen werden weiterhin in die Überlegungen zur Ausgestaltung eines Umweltbonus mit einbezogen. Am 16.11.20 tritt die novellierte Richtlinie zur Förderung des Absatzes von elektrisch betriebenen Fahrzeugen (Umweltbonus) in Kraft. Von da an kann der Umweltbonus wieder mit anderen Förderungen kombiniert werden. Käufer können dann von insgesamt noch höheren Förderungen profitieren. Voraussetzung dafür, dass Antragsteller neben dem Umweltbonus eine weitere öffentliche Förderung beantragen können, ist, dass der jeweilige Fördermittelgeber eine Verwaltungsvereinbarung mit dem BMWi abgeschlossen hat. Legt fest, wie die unterschiedlichen Förderprogramme ineinandergreifen und stellt sicher, dass die haushalts- und beihilferechtlichen Vorgaben eingehalten werden. Mit Bundeverkehrs- und Bundesumweltministerium wurden bereits Verwaltungsvereinbarungen unterzeichnet. Ab dem 16.11. kann der Umweltbonus mit den dort vorhandenen Förderprogrammen für Elektrofahrzeuge kombiniert werden, den Förderprogrammen „Flottenaustauschprogramm Sozial & Mobil“ und Förderprogramm „Sofortprogramm Saubere Luft“ des BMU sowie BMVI-Förderrichtlinien „Elektromobilität“ und „Maßnahmen der Marktaktivierung im Rahmen des Nationalen Innovationsprogramms Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie Phase 2“ („Markthochlauf NIP2“). Stellen, mit denen Verwaltungsvereinbarungen geschlossen wurden, werden auf der Webseite des Bundesamts für Ausfuhrkontrolle (BAFA) veröffentlicht. Aktuell sind BMWi und BAFA in enger Abstimmung mit der KfW zu einer Verwaltungsvereinbarung für das KfW Programm zu zinsvergünstigten Krediten für E-Autos. Wird die nächste Verwaltungsvereinbarung sein. Die Bundesregierung verfolgt insgesamt das Ziel, der E-Mobilität in DEU auf breiter Front zum Durchbruch zu verhelfen. Gleichzeitig müssen wir darauf achten, dass es nicht zu einer Überförderung kommt. Im Zuge der Verdoppelung des staatlichen Anteils am Umweltbonus mit der Innovationsprämie hatten wir daher ein Kumulationsverbot in die Richtlinie aufgenommen, um Überförderung zu vermeiden. Mit den Verwaltungsvereinbarungen haben wir nun eine Lösung gefunden, um E-Mobilität breit zu unterstützen und gleichzeitig haushalts- und beihilferechtliche Vorgaben einzuhalten. Am 16.11.20 trat die novellierte Richtlinie zur Förderung des Absatzes von elektrisch betriebenen Fahrzeugen (Umweltbonus) in Kraft. Seitdem kann der Umweltbonus wieder mit anderen Förderungen kombiniert werden. Käufer können dann von insgesamt noch höheren Förderungen profitieren. Voraussetzung dafür, dass Antragsteller neben dem Umweltbonus eine weitere öffentliche Förderung beantragen können, ist, dass der jeweilige Fördermittelgeber eine Verwaltungsvereinbarung mit dem BMWi abgeschlossen hat. Legt fest, wie die unterschiedlichen Förderprogramme ineinandergreifen und stellt sicher, dass die haushalts- und beihilferechtlichen Vorgaben eingehalten werden. Zuerst wurden mit BMVI und BMU Verwaltungsvereinbarungen unterzeichnet. Ab dem 16.11. kann der Umweltbonus mit den dort vorhandenen Förderprogrammen für Elektrofahrzeuge kombiniert werden. * Förderprogramme „Flottenaustauschprogramm Sozial & Mobil“ und Förderprogramm „Sofortprogramm Saubere Luft“ des BMU sowie BMVI-Förderrichtlinien „Elektromobilität“ und „Maßnahmen der Marktaktivierung im Rahmen des Nationalen Innovationsprogramms Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie Phase 2“ („Markthochlauf NIP2“). Stellen, mit denen Verwaltungsvereinbarungen geschlossen wurden, werden auf der Webseite des Bundesamts für Ausfuhrkontrolle (BAFA) veröffentlicht. * Aktuell sind BMWi und BAFA in enger Abstimmung mit der KfW zu einer Verwaltungsvereinbarung für das KfW Programm zu zinsvergünstigten Krediten für E-Autos. . Mit den Verwaltungsvereinbarungen haben wir nun eine Lösung gefunden, um E-Mobilität breit zu unterstützen und gleichzeitig haushalts- und beihilferechtliche Vorgaben einzuhalten. Die weiteren Erwägungsgründe können Sie https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Doss... und https://www.bafa.de/DE/Energie/Energi... entnehmen. Vom Umweltbonus profitieren können reine Elektroautos, Plug-in-Hybride und Brennstoffzellenautos, die sich auf der Liste der förderfähigen Fahrzeuge des BAFA befinden: https://www.bafa.de/DE/Energie/Energi... . Die geänderten Fördersätze gelten mit Antragstellung. Wurde bereits ein Förderantrag gestellt, so gelten die Bedingungen der zu diesem Zeitpunkt geltenden Richtlinie. Die vom Koalitionsausschuss am 3.6. 2020 beschlossene Erhöhung der Prämie des Bundes in Höhe von 2 Mrd. Euro ermöglicht bis 31.12.2021 eine weitere Förderung von ca. 300 000 elektrisch betriebenen Fahrzeugen. Der Umweltbonus steht wie jede andere Förderung unter dem Vorbehalt der verfügbaren Haushaltsmittel. Eine Registrierung ist derzeit nicht vorgesehen. Das BAFA wird aber eine Förderampel auf der Homepage veröffentlichen um Transparenz über die Verfügbarkeit von Haushaltsmitteln zu schaffen. Weitere Informationen entnehmen Sie gerne der Richtlinie selbst. Sie finden Sie auf www.bundesanzeiger.de<http://www.bundesanzeiger.de> und beim BAFA: https://www.bafa.de/DE/Energie/Energi... Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass wir als Bundeswirtschaftsministerium grundsätzlich keine abschließenden Aussagen über die Anwendung von Förderprogrammen in konkreten Sachverhalten treffen können. Die Frage der Förderfähigkeit hängt immer von allen konkreten Umständen des Einzelfalls ab, die bei der Antragstellung geprüft werden. Ihre Nachricht haben wir in die zuständige Fachabteilung weitergeleitet, um bei zukünftigen Entscheidungen beachtet zu werden. Wir hoffen, Ihnen mit diesen Angaben gedient zu haben. Mit freundlichen Grüßen

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Tim Gohle
Sehr geehrte<< Anrede >> ich bedanke mich für Ihre zügige und sehr ausführliche Antwort. Sie haben vi…
An Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz Details
Von
Tim Gohle
Betreff
AW: Kaufanreize E-Mobilität Umweltbonus Motorräder [#207994]
Datum
11. Januar 2021 14:28
An
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Status
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Sehr geehrte<< Anrede >> ich bedanke mich für Ihre zügige und sehr ausführliche Antwort. Sie haben viele Querverweise genannt, über denen ich gewiß lange brüten könnte. Auf den Punkt gebracht, würde ich zusammenfassen "Das ist so, weil es so ist" bzw. weil es so beschlossen wurde. Sehr beruhigt hat mich einer Ihrer letzten Sätze, nämlich der, dass Sie mein Anliegen zu den Personen (Fachabteilung) weiterleiten werden, die über solche Maßnahmen entscheiden. Als den von mir angefragten Grund warum E-Motorräder nicht gefördert werden, nennen Sie die Gefahr der "Überförderung" und weisen auf die im Bereich der Morräder bereits funktionierende Marktdynamik hin. Ich glaube nicht, das dies auf das Segment der E-Motorräder zutrifft. Ich rede hier nicht von oder E-Scootern oder E-Rollern, sondern von Fahrzeugen die 20-30 tausend Euro kosten und einen Markt darstellen, der allenfalls als neuer Markt im Bereich der ansonsten bezinbetriebenen hochmororisierten Motorräder verstanden werden kann. Eine besonders gut funktionierende Eigendynamik ist für den Bereich der E-Motorräder meines Erachtens dort nicht feststellbar. Ich bedanke mich dennoch nochmals bei Ihnen und hoffe, das meine Anregung in dem Fachbereich auf fruchtbaren Boden fällt. Mit freundlichen Grüßen Tim Gohle Anfragenr: 207994 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/207994/