Kaufprämie für Elektroautos

Können Sie mir bitte mitteilen, ob die Kaufprämie für dem Umstieg auf Elektromobilität i.H.v. max. 6000 EUR auch für den Kauf von Elektromotorrädern gilt und wenn ja, in welcher Höhe die Kaufprämie für den Kauf von Elektromotorrädern beantragt werden kann. Sofern die Kaufprämie nicht für den Kauf von Elektromotorrädern gibt, bitte ich um Mitteilung, warum die Bundesregierung ausschließlich Elektro- und Hybridfahrzeuge fördert, aber keine Elektromotorräder, zumal deren Reichweite teils schon erheblich über denen von Elektro-Autos liegt.

Vielen Dank!

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    19. Februar 2020
  • Frist
    21. März 2020
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Können Sie mir bitt…
An Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kaufprämie für Elektroautos [#180881]
Datum
19. Februar 2020 19:32
An
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Können Sie mir bitte mitteilen, ob die Kaufprämie für dem Umstieg auf Elektromobilität i.H.v. max. 6000 EUR auch für den Kauf von Elektromotorrädern gilt und wenn ja, in welcher Höhe die Kaufprämie für den Kauf von Elektromotorrädern beantragt werden kann. Sofern die Kaufprämie nicht für den Kauf von Elektromotorrädern gibt, bitte ich um Mitteilung, warum die Bundesregierung ausschließlich Elektro- und Hybridfahrzeuge fördert, aber keine Elektromotorräder, zumal deren Reichweite teils schon erheblich über denen von Elektro-Autos liegt. Vielen Dank!
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 180881 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/180881 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz vom 19.02.2020 Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre Anfrage nach d…
Von
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
Betreff
Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz vom 19.02.2020
Datum
20. Februar 2020 11:41
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 19.02.2020 betreffend die Förderung von Elektromobilität, ist beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) am selben Tag eingegangen und wird bearbeitet. Nach Abschluss der Prüfung Ihrer Anfrage erhalten Sie eine Antwort. Mit freundlichen Grüßen
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz vom 19.02.2020 Sehr geehrteAntragsteller/in bezugnehmend auf Ih…
Von
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
Betreff
Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz vom 19.02.2020
Datum
18. März 2020 15:41
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in bezugnehmend auf Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 19.02.2020 teile ich Ihnen mit, dass der zuständige Bearbeiter unerwartet leider diese Woche nicht im Haus ist. Die Frist von einem Monat kann daher leider nicht eingehalten werden. Sie werden voraussichtlich in der KW 13. eine Antwort erhalten. Ich bitte Sie, sich noch ein wenig zu gedulden. Mit freundlichen Grüßen

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Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 19.02.2020 Sehr geehrteAntragsteller/in ich komme hie…
Von
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
Betreff
Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 19.02.2020
Datum
23. März 2020 12:35
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in ich komme hiermit zurück auf Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 19.02.2020 und unsere E-Mail vom 18.03.2020. Als Anlage übersende ich Ihnen hiermit die hierauf gerichtete Auskunft des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) vom 23.03.2020. Die Übersendung erfolgt auf Ihren ausdrücklichen Wunsch hin ausschließlich an die uns mit Ihrer Anfrage vom 19.02.2020 mitgeteilte E-Mailadresse. Mit freundlichen Grüßen