Kaufpreise von per Vorkaufsrecht erworbenen Flächen

Anfrage an: Bezirksamt Pankow

Bitte teilen Sie mir den Kaufpreis/die Kaufpreise für die kürzlich per Vorkaufsrecht erworbenen Flächen für die Wohnbauvorhaben "Karow-Süd" und "Am Teichberg" mit.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    3. November 2019
  • Frist
    6. Dezember 2019
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Fol…
An Bezirksamt Pankow Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kaufpreise von per Vorkaufsrecht erworbenen Flächen [#169732]
Datum
3. November 2019 16:20
An
Bezirksamt Pankow
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Bitte teilen Sie mir den Kaufpreis/die Kaufpreise für die kürzlich per Vorkaufsrecht erworbenen Flächen für die Wohnbauvorhaben "Karow-Süd" und "Am Teichberg" mit.
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Bezirksamt Pankow
Sehr geehrteAntragsteller/in ich habe Ihre Anfrage an den Fachbereich Facilitiy Management (Frau Benkenstein) wei…
Von
Bezirksamt Pankow
Betreff
Antw: Wtrlt: Kaufpreise von per Vorkaufsrecht erworbenen Flächen [#169732]
Datum
4. November 2019 15:35
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Sehr geehrteAntragsteller/in ich habe Ihre Anfrage an den Fachbereich Facilitiy Management (Frau Benkenstein) weitergeleitet. Bitte erwarten Sie aus diesem Bereich eine Antwort. Sollten Sie Fragen haben, wenden Sie sich bitte an Frau Wendt (Tel.: 030/90295-7301 oder per E-Mail: <<E-Mail-Adresse>>) Freundliche Grüße