Kaufvertrag & Aktenlage zum Objekt Crellestr. 22a

1. Kopie des Kaufvertrags zwischen dem Bezirk Tempelhof-Schöneberg und der psg property service group management GmbH zum Objekt Crellestr. 22a insbesondere Kaufpreis und Auflagen.
2. Kopie in den Akten der Bezirksverwaltung (Dokumentation) des Vorgangs der Umwidmung von Nicht-Bauland zu Bauland des betreffenden Grundstücks inklusive der Zeitläufe, vorgebrachten Unterlagen, Urkunden und Begründungen u.Ä.

Sollten berechtigte Interessen (wie Urheberrechte, Vertraulichkeitsvereinbarungen) über dem Zugriff nach Informationsfreiheitsgesetz bestehen, bitte ich diese zu benennen und im übrigen Auskunft zu erteilen.

Vielen Dank.

Ergebnis der Anfrage

Aus der Aktenlage geht u.A. hervor, daß der Verkauf des Grundstücks nicht vom Bezirk, sondern von der Bahn in 2006 erfolgte. Insoweit muss ein IFG-Antrag (o.Ä.) auch bei der Bahn eingereicht werden.

Die Ausweisung als Grünfläche war vom Bezirk offenbar nicht gewünscht, obwohl dies wohl 2006 diskutiert wurde.

Inwieweit sich die Fällung der Bäume am Straßenrand ohne Auflage der Nachpflanzung der Bäume zur Straßenseite als "einfügen" nach § 34 I BauGB zu sehen ist läßt Fragen offen.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    17. Oktober 2013
  • Frist
    19. November 2013
  • Kosten dieser Information:
    20,00 Euro
  • 2 Follower:innen
Aljoscha Henke
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, UIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie …
An Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg Details
Von
Aljoscha Henke
Betreff
Kaufvertrag & Aktenlage zum Objekt Crellestr. 22a
Datum
17. Oktober 2013 16:56
An
Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg
Status
Warte auf Antwort
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, UIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. Kopie des Kaufvertrags zwischen dem Bezirk Tempelhof-Schöneberg und der psg property service group management GmbH zum Objekt Crellestr. 22a insbesondere Kaufpreis und Auflagen. 2. Kopie in den Akten der Bezirksverwaltung (Dokumentation) des Vorgangs der Umwidmung von Nicht-Bauland zu Bauland des betreffenden Grundstücks inklusive der Zeitläufe, vorgebrachten Unterlagen, Urkunden und Begründungen u.Ä. Sollten berechtigte Interessen (wie Urheberrechte, Vertraulichkeitsvereinbarungen) über dem Zugriff nach Informationsfreiheitsgesetz bestehen, bitte ich diese zu benennen und im übrigen Auskunft zu erteilen. Vielen Dank.
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach nach § 3 Abs. 1 Umweltinformationsgesetz (UIG) in Verbindung mit § 18a Abs. 1 IFG, soweit Umweltinformationen nach § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen m. E. nicht vor. Ich bitte darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 3 Abs. 3 Nr. 1 UIG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn nach § 13 Abs. 1 Satz 4 IFG bzw. § 4 Abs. 3 UIG bzw. § 6 Abs. 2 VIG an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Antwort um weitere ergänzende Auskünfte oder Akteneinsichten nachzusuchen. Ich bitte um eine Empfangsbestätigung und danke für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Aljoscha Henke Postanschrift Aljoscha Henke << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Aljoscha Henke
Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg
Ihre Anfrage im Portal Frag-den-Staat btr.= 20Crellestraße 22 a Sehr geehrte Frau Henke bzw. sehr geehrter Herr He…
Von
Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg
Betreff
Ihre Anfrage im Portal Frag-den-Staat btr.= 20Crellestraße 22 a
Datum
6. November 2013 19:15
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Frau Henke bzw. sehr geehrter Herr Henke, Ihr o.g. Antrag nach dem IFG hat das Bezirksamt (Stadtentwicklungsamt) über das Portal erreicht. Derzeit sieht sich das Bezirksamt jedoch nicht in der Lage, den Antrag ohne Kenntnis der genauen Kontaktdaten zu beantworten. Dies kann sich nach erfolgter Gesetzesänderung anders darstellen.(vgl. hierzu die nachfolgenden Ausführungen unseres bezirklichen Datenschutzbeauftragten) "Der Antrag auf eine Akteneinsicht nach dem IFG ist nach § 13 Abs. 1 S. 1 IFG und damit der derzeitigen Rechtslage schriftlich oder mündlich bei der aktenführenden Stelle zu stellen. Eine elektronisch erfolgende Antragstellung genügt diesen Formerfordernissen nicht, da es für eine schriftliche Antragstellung dann einer qualifizierten elektronischen Signatur nach dem Signaturgesetz (SigG) bedurft hätte. Der per E-Mail über ein Vermittlungsportal gestellte Antrag verfügt nicht über ein geeignetes elektronisches Format und erfüllt nicht die Voraussetzungen eines elektronischen Dokuments. Hierfür erfordert es (derzeit) zwingend eine qualifizierte elektronische Signatur im Sinne des § 2 SigG. Eine qualifizierte elektronische Signatur tritt dann an die Stelle der eigenhändigen Unterschrift. Sie soll dem elektronischen Dokument insbesondere im Hinblick auf dessen „Flüchtigkeit“ und sonst spurenlos mögliche Manipulierbarkeit eine dem Papierdokument vergleichbare dauerhafte Fassung verleihen (Abschlussfunktion, Perpetuierungsfunktion, Identitätsfunktion, Echtheitsfunktion, Verifikationsfunktion, Beweisfunktion, Warnfunktion). Denn durch die Antragsstellung wird ggf. eine Kostenfolge ausgelöst. E-Mail-Adressen unterliegen zudem einer Beliebigkeit in ihrer Wahl, so dass anhand dessen eine zweifelsfreie Zuordnung nicht erfolgen kann. Anhand des vorgelegten Antrags wurde die Anschrift oder E-Mail-Adresse selbst auch nicht offenbart, so dass die Formerfordernisse nicht unmittelbar durch unmittelbare Aufforderung der aktenführenden Stelle erfüllt/nachgeholt werden könnten. Um bürgerfreundlich handeln zu können, müsste - aufgrund der verpflichtenden Direkterhebung beim Bürger - dieser ggf. über das Portal zur Preisgabe seiner Daten aufgefordert werden. Eine Ermittlung über die Meldestelle scheidet grundsätzlich aus!" Meine entsprechende Mail an das Portal führte dazu, dass ich Ihre Mailadresse erhalten habe. Ich weise zudem darauf hin, dass in unserem Bezirk üblicherweise nach Eingang eines Antrags nach dem IFG zunächst der Kostenbescheid versandt und dessen Begleichung abgewartet wird, bevor die Auskunft/Akteneinsicht gewährt wird. Sie können sich gern wegen der weiteren Verfahrensschritte mit mir in Verbindung setzen. Mit freundlichen Grüßen im Auftrag J. Huber Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg Abteilung Gesundheit Soziales Stadtentwicklung Juristin des Stadtentwicklungsamts Stadt Dez Jur´in Telefon: 90277-2404 <<E-Mail-Adresse>>
Aljoscha Henke
AW: Ihre Anfrage im Portal Frag-den-Staat btr.= 20Crellestraße 22 a Sehr geehrte Frau Huber, schön daß Sie sich …
An Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg Details
Von
Aljoscha Henke
Betreff
AW: Ihre Anfrage im Portal Frag-den-Staat btr.= 20Crellestraße 22 a
Datum
7. November 2013 10:28
An
Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg
Status
Sehr geehrte Frau Huber, schön daß Sie sich zu meinem Geburtstag gemeldet haben. Sie begründen Zweck und Wichtigkeit der ordnungsgemäßen Signatur mit der daraus ggfls. ausgelösten Kostenfolge. Sie geben an, daß Ihre Behörde üblicherweise erst aktiv wird, nachdem der Kostenbescheid gezahlt wurde. Mit Begleichung des Kostenbescheids sollte dann doch sowohl der (mögliche) Formfehler geheilt als auch die Kostenfrage gesichert sein. Mit der Email, die Sie über dieses Portal erreicht hat sollte auch meine hinterlegte ladungsfähige Anschrift stehen. Ich würde mich über die Zusendung des Kostenbescheids an diese Adresse freuen. Lieben Gruß. Aljoscha Henke Postanschrift Aljoscha Henke << Adresse entfernt >>
Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg
Grundstück: Berlin-Schöneberg, Crellestr. 22 A Ihr Antrag auf Akteneinsicht/Aktenauskunft vom 17.10.2013 nach dem …
Von
Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg
Via
Briefpost
Betreff
Grundstück: Berlin-Schöneberg, Crellestr. 22 A
Datum
13. November 2013
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
1,8 MB
Ihr Antrag auf Akteneinsicht/Aktenauskunft vom 17.10.2013 nach dem Berliner Informati¬ onsfreiheitsgesetz im Portal Frag-den-Staat 1Anlage Sehr geehrter Herr Henke ! Ihr o.a. Antrag ist bearbeitet worden. Die dafür zu erhebende Verwaltungsgebühr beträgt 20,00 € (siehe beigefügten Gebührenbescheid). .... a) Aktenauskunft Summe = 20,00 €

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Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg
Auskunft zur Aktenlage entsprochen Sehr geehrter Herr Henke ! Ihrem Antrag vom 17.10 .2013 auf Aktenauskunft aus …
Von
Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg
Via
Briefpost
Betreff
Auskunft zur Aktenlage entsprochen
Datum
21. November 2013
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Henke ! Ihrem Antrag vom 17.10 .2013 auf Aktenauskunft aus der o.g. Akte wird entsprochen. Anbei die von Ihnen angeforderten Kopien. Weitere Informationen zu dem Grundstück können Sie im Internet einsehen bzw. herunterladen unter: http://www.berlin.de/ba-tempelhof-schoeneberg/ortganisationseinheit/planen/crellestr.html (Anm. Link leider tot)

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