Kaufvertrag der Grundstücke Viktoriabad und Stadtmuseum Bonn

Kaufvertrag der Grundstücke Viktoriabad und Stadtmuseum Bonn.

Außerdem möchte ich wissen, ob für das Viktoriakarree ein städtebaulicher Vertrag mit der Signa in Abstimmung ist. Wenn es einen Vertrag gibt, würde ich mir diesen gerne mal anschauen.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    15. Juni 2016
  • Frist
    19. Juli 2016
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Johanna Schäfer
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Kommunalverwaltung Bonn Details
Von
Johanna Schäfer
Betreff
Kaufvertrag der Grundstücke Viktoriabad und Stadtmuseum Bonn [#17109]
Datum
15. Juni 2016 22:35
An
Kommunalverwaltung Bonn
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Kaufvertrag der Grundstücke Viktoriabad und Stadtmuseum Bonn. Außerdem möchte ich wissen, ob für das Viktoriakarree ein städtebaulicher Vertrag mit der Signa in Abstimmung ist. Wenn es einen Vertrag gibt, würde ich mir diesen gerne mal anschauen.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Gegebenfalls behalte ich mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Johanna Schäfer <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen Johanna Schäfer
Kommunalverwaltung Bonn
Sehr geehrte Frau Schäfer, Ihre o. g. Anfrage vom 15.06.2016 ist bei der Stadt Bonn eingegangen und wurde zust…
Von
Kommunalverwaltung Bonn
Betreff
AW: Kaufvertrag der Grundstücke Viktoriabad und Stadtmuseum Bonn [#17109]
Datum
20. Juni 2016 14:34
Status
Warte auf Antwort
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Sehr geehrte Frau Schäfer, Ihre o. g. Anfrage vom 15.06.2016 ist bei der Stadt Bonn eingegangen und wurde zuständigkeitshalber an das Amt für Recht und Versicherungen weitergeleitet. Ihr Antrag wird hier bearbeitet und Sie erhalten in Kürze weitere Nachricht von mir. Mit freundlichen Grüßen

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Kommunalverwaltung Bonn
Ihr Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW vom 15.06.2016 betr. Vikoriakarree [#17109] Sehr geehrte Frau …
Von
Kommunalverwaltung Bonn
Betreff
Ihr Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW vom 15.06.2016 betr. Vikoriakarree [#17109]
Datum
23. Juni 2016 10:46
Status
Anfrage abgeschlossen
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Sehr geehrte Frau Schäfer, zu Ihrem o.g. Antrag auf Informationszugang teile ich Ihnen mit, dass Ihnen die gewünschten Informationen nicht zugänglich gemacht werden können. Gemäß § 4 Abs. 1 Informationsfreiheitsgesetz NRW beschränkt sich der Anspruch auf Informationszugang auf bei der informationspflichtigen Behörde vorhandene Informationen. Nach Rücksprache mit der zuständigen Fachdienststelle gibt es bei der Stadt Bonn kein Dokument, das einen Kaufvertrag der Grundstücke Viktoriabad und Stadtmuseum Bonn zum Gegenstand hätte. Ferner ist für das Viktoriakarree kein städtebaulicher Vertrag mit der Signa in Abstimmung. Aktuell liegt keine politische Entscheidung zum weiteren Vorgehen in Bezug auf das Viktoriakarree vor. Mit freundlichen Grüßen