Kaufvertrag Landesbetrieb Krankenhäuser

Den Vertrag der Stadt Hamburg mit Asklepios zum Kauf des Landesbetriebs Krankenhäuser (vgl. https://www.mopo.de/hamburg/magazin-enthuellt-geheimvertrag-so-schlecht-war-der-asklepios-deal-25318448)

Anfrage wurde wegen der Kosten zurückgezogen

  • Datum
    8. April 2018
  • Frist
    12. Mai 2018
  • Kosten dieser Information:
    500,00 Euro
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Arne Semsrott
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte Sie …
An Finanzbehörde Hamburg Details
Von
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
Kaufvertrag Landesbetrieb Krankenhäuser [#28729]
Datum
8. April 2018 22:50
An
Finanzbehörde Hamburg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte Sie bitten, mir Folgendes zuzusenden:
Den Vertrag der Stadt Hamburg mit Asklepios zum Kauf des Landesbetriebs Krankenhäuser (vgl. https://www.mopo.de/hamburg/magazin-enthuellt-geheimvertrag-so-schlecht-war-der-asklepios-deal-25318448)
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG) bzw. § 1 HmbUIG, soweit Umweltinformationen betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen. Ich bitte Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich und nur im Ausnahmefall spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und bitte Sie um eine Empfangsbestätigung. Danke für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott Open Knowledge Foundation Deutschland e.V. <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Finanzbehörde Hamburg
Sehr geehrter Herr Semsrott vielen Dank für Ihren Antrag auf Informationszugang nach dem HmbTG vom 08. April 2018.…
Von
Finanzbehörde Hamburg
Betreff
AW: Kaufvertrag Landesbetrieb Krankenhäuser [#28729]
Datum
16. April 2018 08:16
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Semsrott vielen Dank für Ihren Antrag auf Informationszugang nach dem HmbTG vom 08. April 2018. Für die Beantwortung Ihrer Anfrage ist die Finanzbehörde zuständig. In Ihrem Antrag begehren Sie Auskunft zum Vertrag der Stadt Hamburg mit Asklepios zum Kauf des Landesbetriebs Krankenhäuser. Ihre Anfrage wird zurzeit bearbeitet. Ich möchte Sie auf § 13 Abs. 4 HmbTG hinweisen, wonach für Amtshandlungen nach den Absätzen 1 bis 3 und §§ 11 und 12 Gebühren, Zinsen und Auslagen nach dem Gebührengesetz vom 5. März 1986 (HmbGVBl. S. 37) in der jeweils geltenden Fassung erhoben werden. Dies gilt unabhängig davon, ob einem Antrag entsprochen oder ob er (teilweise) abgelehnt wird. Über die Höhe der Gebühren ist jeweils im Einzelfall nach Maßgabe der Anforderungen des Gebührengesetzes zu entscheiden, wobei der Gebührenrahmen bei 5,- bis 1.000,- Euro liegt. Nach einer ersten Prüfung Ihrer Anfrage zeichnet sich ab, dass deren Beantwortung zu einer nicht unerheblichen Gebührenpflicht Ihrerseits führen wird. Der Grund dafür ist, dass sich mehrere Fachbereiche mit der Prüfung beschäftigen müssen. Eine Aussage über die konkrete Gebührenhöhe kann zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht abgegeben werden, sondern erst nach Abschluss des Verwaltungsverfahrens, wenn fest steht, welche Schritte erforderlich sind, um Ihre Anfrage umfassend zu bearbeiten. Bitte teilen Sie mir bis zum 23.04.2018 mit, ob Sie angesichts der voraussichtlichen Gebührenpflicht an Ihrem Antrag festhalten, diesen eingrenzen oder zurücknehmen möchten. Mit freundlichen Grüßen
Arne Semsrott
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Sehr geehrt<< Anrede >> die von Ihnen zitierte Rechtsnorm ist hier nicht einschlägig. Vielmehr richtet…
An Finanzbehörde Hamburg Details
Von
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
AW: AW: Kaufvertrag Landesbetrieb Krankenhäuser [#28729]
Datum
16. April 2018 08:47
An
Finanzbehörde Hamburg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrt<< Anrede >> die von Ihnen zitierte Rechtsnorm ist hier nicht einschlägig. Vielmehr richtet sich die Höhe der Gebühren nach der HmbTGGebO (https://www.hamburg.de/contentblob/4140826/6216404efb17e47b4060b8ecc440053c/data/gebuehrenordnung.pdf). Danach ist der maximale Gebührenramen 500 Euro, Ablehnungen sind gebührenfrei. Bitte prüfen Sie mein Auskunftsersuchen und kontaktieren Sie mich erneut, wenn absehbar ist, wie hoch der Gebührenrahmen nach der HmbTGGebO tatsächlich sein wird. Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott Anfragenr: 28729 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Finanzbehörde Hamburg
Sehr geehrter Herr Semsrott, vielen Dank für Ihre Mail vom 08.April 2018. In Ihrem Ersuchen bitten Sie um Überse…
Von
Finanzbehörde Hamburg
Betreff
AW: Kaufvertrag Landesbetrieb Krankenhäuser [#28729]
Datum
24. April 2018 11:40
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Semsrott, vielen Dank für Ihre Mail vom 08.April 2018. In Ihrem Ersuchen bitten Sie um Übersendung des Vertrages der Stadt Hamburg mit der Asklepios Kliniken Hamburg GmbH zum Kauf des Landesbetriebs Krankenhäuser. Eine erste Überprüfung ergab, dass der Sachverhalt, zu dem Sie Auskunft begehren, eine erhebliche Menge an Dokumenten umfasst. Schon jetzt können wir Ihnen mitteilen, dass es sich um einen Altvertrag im Sinne des § 17 Hamburgischen Transparenzgesetz (nachfolgend: HmbTG) handelt. Dies sind Verträge, die vor Inkrafttreten des HmbTG abgeschlossen worden sind. In diesem Fall müssen erst Vertragsverhandlungen mit den damaligen Vertragspartnern aufgenommen werden, da diese Dokumente durch eine Geheimhaltungsklausel geschützt sind (vgl. dazu § 17 Abs. 2 HmbTG). Die Vertragsparteien haben sich dazu verpflichtet, die geschützten Informationen streng vertraulich zu behandeln und jegliche Offenlegungen gegenüber dritten Parteien zu unterlassen. Daraus folgt, dass zunächst Nachverhandlungen mit der Asklepios Kliniken Hamburg GmbH über die Freigabe der beantragten Informationen zu führen wären. Erst wenn diese zu keinem Ergebnis führen, ist eine Abwägung zwischen dem Informationsinteresse und Geheimhaltungsinteresse vorzunehmen, wobei die Informationen nur gewährt werden, wenn das Informationsinteresse erheblich überwiegt. Wie Sie wissen, sind Auskünfte nachdem HmbTG grundsätzlich gebührenpflichtig. Nach der Gebührenordnung für Amtshandlungen nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTGGebO) können in besonders aufwendigen Fällen Gebühren bis zu einer Höhe von 500,00 Euro zzgl. Auslagen erhoben werden. Wir möchten schon jetzt darauf hinweisen, dass die zu erwartenden Kosten hinsichtlich Ihrer Anfrage aufgrund des hohen Bearbeitungsaufwands voraussichtlich deutlich im dreistelligen Bereich liegen werden. Bitte teilen Sie mir bis zum 11. Mai 2018 mit, ob Sie angesichts der voraussichtlichen Gebührenpflicht an Ihrem Antrag festhalten, diesen eingrenzen oder zurücknehmen möchten. Unabhängig davon möchten wir Sie auf die bereits in der Parlamentsdatenbank der Hamburgischen Bürgerschaft veröffentlichten Informationen hinweisen, die sie unter Verwendung der gewünschten Suchbegriffe auf der Seite http:www.buergerschaft-hh.de/parldok/ abrufen können. Eine Auflistung der bereits ergangenen Anfragen ist als Anlage beigefügt. Für diese Antwort fällt noch keine Gebühr an. Mit freundlichen Grüßen
Arne Semsrott
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Stellungnahme zu einer Anfrage nach dem Hamburgisches Transparenzgese…
An Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Details
Von
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Kaufvertrag Landesbetrieb Krankenhäuser“ [#28729]
Datum
24. April 2018 13:27
An
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Stellungnahme zu einer Anfrage nach dem Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/28729 Bei den begehrten Informationen handelt es sich nach Aussage der Finanzbehörde um Altverträge nach § 17 HmbTG. In diesem Zusammenhang kündigt die Behörde aufgrund des hohen Bearbeitungsaufwands für Nachverhandlungen Gebühren in dreistelliger Höhe an. Laut § 1 (1) HmbTGGebO können allerdings nur für Amtshandlungen nach Abschnitt 2 HmbTG Gebühren erhoben werden. Der Passus zu Nachverhandlungen über Altverträge findet sich in Abschnitt 3. Ich gehe daher davon aus, dass der Aufwand dafür daher nicht in Rechnung gestellt werden kann. Ich würde mich freuen, wenn Sie mir mitteilen könnten, ob Sie meine Rechtsauffassung teilen. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott Anfragenr: 28729 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Sehr geehrter Herr Semsrott, wir haben Ihre Eingabe erhalten, sie hat das Az. D3/2018/606. Sie fragen darin, ob …
Von
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage „Kaufvertrag Landesbetrieb Krankenhäuser“ [#28729] (D3/2018/606)
Datum
26. April 2018 16:07
Status
Sehr geehrter Herr Semsrott, wir haben Ihre Eingabe erhalten, sie hat das Az. D3/2018/606. Sie fragen darin, ob der Behördenaufwand für Nachverhandlungen mit Vertragspartnern der Behörden nach § 17 HmbTG Gebührenfolgen auslöst. Sie weisen darauf hin, dass § 1 Satz 1 HmbTGGebO die Gebührenerhebung lediglich für Amtshandlungen nach Abschnitt 2 des HmbTG vorsehe, § 17 HmbTG finde sich hingegen in Abschnitt 4. Sie haben Recht, dass die Gebührenerhebung auf Amtshandlungen nach Abschnitt 2 beschränkt ist, Abschnitt enthält das Auskunftsverfahren. Dazu gehört jedoch nach § 1 Abs. 1 Satz 2 HmbTGGebO die Prüfung der Unbedenklichkeit des Zugänglichmachens der Information. Die Ausnahmegründe finden sich jedoch weit überwiegend im Abschnitt 1 (und teilweise in Abschnitt 4 wie § 17 HmbTG). Ausgehend davon, dass die "Prüfung der Unbedenklichkeit des Zugänglichmachens der Information" auch die Prüfung der Ausnahmegründe erfassen soll, spricht einiges für eine Einbeziehung der Tätigkeiten nach § 17 HmbTG. Abschließend lässt sich jedoch sagen, dass die Linie des VG Hamburg zur HmbTGGebO nicht einheitlich ist. Bei Klagen in Rechtsfragen zur HmbTGGebO neigt das Gericht zu Vergleichen. Ich schätze Ihren Fall nicht so ein, dass ich zu einer Klage raten würde. Mit freundlichen Grüßen

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Arne Semsrott
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Sehr geehrt<< Anrede >> angesichts der angekündigten hohen Gebühren ziehe ich die Anfrage zurück. Mit…
An Finanzbehörde Hamburg Details
Von
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
AW: AW: Vermittlung bei Anfrage „Kaufvertrag Landesbetrieb Krankenhäuser“ [#28729] (D3/2018/606) [#28729]
Datum
28. April 2018 23:41
An
Finanzbehörde Hamburg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrt<< Anrede >> angesichts der angekündigten hohen Gebühren ziehe ich die Anfrage zurück. Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott Anfragenr: 28729 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>