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Kaufvertrag und Gutachten über das Lyautey-Areal in Villingen (Schwarzwald)

Den Kaufvertrag über die ca. 37 ha große Fläche "Lyautey" in Villingen im Schwarzwald, die durch die Bundesrepublik Deutschland veräußert wurde. Außerdem Gutachten, die zu diesem Gelände und dessen Gebäude vorliegen.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    29. Mai 2019
  • Frist
    2. Juli 2019
  • Kosten dieser Information:
    500,00 Euro
  • Ein:e Follower:in
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<Information-entfernt> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Den Kau…
An Bundesanstalt für Immobilienaufgaben Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kaufvertrag und Gutachten über das Lyautey-Areal in Villingen (Schwarzwald) [#147314]
Datum
29. Mai 2019 18:55
An
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<Information-entfernt> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Den Kaufvertrag über die ca. 37 ha große Fläche "Lyautey" in Villingen im Schwarzwald, die durch die Bundesrepublik Deutschland veräußert wurde. Außerdem Gutachten, die zu diesem Gelände und dessen Gebäude vorliegen.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen <Information-entfernt> <Information-entfernt> <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
Antrag nach dem IFG, UIG und VIG vom 29.05.2019 – Informationsbegehren zum „Lyautey“-Areal in Villingen im Schwarz…
Von
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
Betreff
Antrag nach dem IFG, UIG und VIG vom 29.05.2019 – Informationsbegehren zum „Lyautey“-Areal in Villingen im Schwarzwald
Datum
3. Juni 2019 17:14
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

VORE.O1018-20/19 Sehr geehrte<Information-entfernt> in o.g. Angelegenheit bestätige ich den Eingang Ihrer E-Mail vom 29.05.2019. Sie bitten die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) um Herausgabe des „Kaufvertrag(s) über die ca. 37 ha große Fläche „Lyautey“ in Villingen im Schwarzwald, die durch die Bundesrepublik Deutschland veräußert wurde. Außerdem Gutachten, die zu diesem Gelände und dessen Gebäude vorliegen.“ Ihren Antrag stützen Sie ausdrücklich auf das Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG), das Umweltinformationsgesetz (UIG) und das Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG). Der Stabsbereich Recht ist innerhalb der BImA für solche Anträge zuständig. Soweit Sie Ihren Antrag auf das VIG stützen, teile ich Ihnen mit, dass die BImA keine zuständige Stelle nach §§ 1, 2 Abs. 2 VIG ist. Der Anwendungsbereich des Gesetzes ist somit nicht eröffnet. Ich habe die zuständige Fachabteilung um die zur Bearbeitung Ihres Antrages notwendigen Informationen gebeten. Sobald mir diese vorliegen werde ich unaufgefordert auf Ihren Antrag zurückkommen. Wunschgemäß teile ich Ihnen vorab mit, dass bei einer stattgebenden Entscheidung über den Informationszugang Kosten gemäß § 10 IFG in Verbindung mit der Informationsgebührenverordnung (IFGGebV) bzw. § 12 UIG in Verbindung mit der Umweltinformationsgebührenverordnung (UIGGebV) entstehen können. Der Informationszugang ist gebührenfrei, wenn es sich um einen einfachen Fall der Auskunftserteilung (auch bei Herausgabe von wenigen Abschriften) handelt. Im Übrigen richtet sich die Höhe der Gebühren nach dem Verwaltungsaufwand. Der Verwaltungsaufwand für einen etwaigen Informationszugang kann derzeit noch nicht ermittelt werden. Über eventuell entstehende Kosten werde ich Sie erneut informieren. Die BImA bescheidet Anträge nach dem IFG und dem UIG auf dem Postwege. Bitte teilen Sie mir hierfür Ihre Postanschrift mit. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Antrag nach dem IFG, UIG und VIG vom 29.05.2019 – Informationsbegehren zum „Lyautey“-Areal in Villingen im Sch…
An Bundesanstalt für Immobilienaufgaben Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Antrag nach dem IFG, UIG und VIG vom 29.05.2019 – Informationsbegehren zum „Lyautey“-Areal in Villingen im Schwarzwald [#147314]
Datum
3. Juni 2019 18:20
An
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<Information-entfernt> vielen Dank für die schnelle Empfangsbestätigung. Der Antrag beschränkt sich auf Informationen nach dem Informationsfreiheitsgesetz und dem Umweltinformationsgesetz. Meine Postadresse finden Sie unten. Mit freundlichen Grüßen <Information-entfernt> <Information-entfernt> Anfragenr: 147314 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift <Information-entfernt> <Information-entfernt> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
Informationsbegehren zum "Lyautey"-Areal in Villingen im Schwarzwald
Von
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
Via
Briefpost
Betreff
Informationsbegehren zum "Lyautey"-Areal in Villingen im Schwarzwald
Datum
18. Juni 2019
Status
Warte auf Antwort
Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.