Kaufvertrag zur Privatisierung der HSH Nordbank, Vermögensrechnung der Abwicklungsmodelle

am 28.Februar 2018 sagte Dr. Peter Tschentscher, Finanzsenator der Freien und Hansestadt Hamburg: „Mit der Privatisierung erhalten wir einen nennenswerten Kaufpreis und verhindern eine Abwicklung der Bank, die mit zusätzlichen Kosten und neuen Risiken verbunden wäre.“
(Medieninformation vom 28.2.2018)

Vor diesem Hintergrund des bevorstehenden "Verkaufes" der HSH Nordbank durch die Länder Hamburg und Schleswig-Holstein als Mehrheitseigentümerin (über HSH Beteiligungs Management GmbH) zu einem fiktiven Kaufpreis in Höhe von angegeben rund 1 Milliarden Euro an das Konsortium gemäß DS 21/12516, bei dem für die Bürger'innen Hamburgs erhebliche Milliardenschäden entstehen, erbitte ich Akteneinsicht bzw. Zusendung von Kopien:

1. Einsicht in den Kaufvertrag zwischen den Ländern und dem Kaufkonsortium, wie er der Finanzbehörde vorliegt.

2. Einsicht in die Gutachten zur Ausarbeitung des "Kaufpreisanpassungsmechanismus".

3. Einsicht über die Simulation des "Kaufpreisanpassungsmechanismus", der Bestandteil des Kaufvertrages gemäß DS 21/12516 und damit von den Parlamenten zustimmungsverpflichtend ist.

4. Herr Dr. Tschentscher sagt gegenüber der Öffentlichkeit, eine Abwicklung bedeutet „zusätzliche Kosten“ und „neue Risiken“. Herr Tschentscher behauptet sicher nicht etwas ohne Beleg. Das widerspräche der Vermögensbetreuepflicht und der Würde und Pflicht seines Amtes. Ich erbitte deshalb Einsicht in diesen Beleg bzw. in diese Belege, die die zusätzlichen Kosten einer Abwicklung (gegenüber dem "Verkauf") auflisten und analysieren inklusive der zusätzlichen Risiken.

5. Gemäß DS 21/12516 haben die Länder "... geprüft, ob jenseits des europäischen Abwicklungsregimes für Ban­ken nach den Regelungen der Bank Recovery and Resolution Directive („BRRD“) bzw. der SRM-Verordnung im Rahmen einer „geordneten Rück­führung“ auch noch eine alternative Möglichkeit bestanden hätte, die HSH unter Einhaltung der Vorgaben der Beihilfeentscheidung abzuwickeln. In den dafür erforderlichen Abstimmungen mit der Bankenaufsicht konnte dafür aus rechtlichen und tatsächlichen Gründen kein verlässlich um­setzbares Modell gefunden werden.“

5a) Welche Modelle wurden erwogen und durchgerechnet, um zu der Aussage zu gelangen,, "die Privatisierung ist ge­genüber der Abwicklung nach dem europäischen Abwicklungsregime nach heutigem Kenntnis­stand für die Haushalte der Länder wirtschaftlich vorteilhaft.“ Ich bitte um Einsicht in das die wirtschaftliche Vorteilhaftigkeit herausarbeitende Gutachten.

5b) Wie stark wäre aus den erwogenen "Modellen" die finanzielle Belastung des Haushaltes von Hamburg im Vergleich zum „Verkauf“ der HSH Nordbank, die mit Milliarden für die Neuverschuldung und jahrzehntelangen Zinszahlungen in Hunderte Millionenhöhe einhergeht?

6) Ebenda DS 21/12516:
„.... hat sich nach entsprechenden Analysen der Berater der Länder die Vermögensposition der Länder im Privatisierungsszenario (rund -10,8 Mrd. Euro) gegenüber einem Abwicklungsszenario unter dem SAG (je nach Verlauf und unterstellten Annahmen von rund -11,6 bis -13,4 Mrd. Euro) stets positiver dargestellt.“

Wie errechnen sich unter welchen Annahmen die Vermögensposition der Länder im Privatisierungsszenario und im SAG-Szenario, um zu diesen nicht belegten Aussagen in der Drucksache zu gelangen?

Ich bedanke mich für Ihr Engagement.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    6. Mai 2018
  • Frist
    8. Juni 2018
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<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte Sie …
An Finanzbehörde Hamburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kaufvertrag zur Privatisierung der HSH Nordbank, Vermögensrechnung der Abwicklungsmodelle [#29501]
Datum
6. Mai 2018 19:13
An
Finanzbehörde Hamburg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte Sie bitten, mir Folgendes zuzusenden:
am 28.Februar 2018 sagte Dr. Peter Tschentscher, Finanzsenator der Freien und Hansestadt Hamburg: „Mit der Privatisierung erhalten wir einen nennenswerten Kaufpreis und verhindern eine Abwicklung der Bank, die mit zusätzlichen Kosten und neuen Risiken verbunden wäre.“ (Medieninformation vom 28.2.2018) Vor diesem Hintergrund des bevorstehenden "Verkaufes" der HSH Nordbank durch die Länder Hamburg und Schleswig-Holstein als Mehrheitseigentümerin (über HSH Beteiligungs Management GmbH) zu einem fiktiven Kaufpreis in Höhe von angegeben rund 1 Milliarden Euro an das Konsortium gemäß DS 21/12516, bei dem für die Bürger'innen Hamburgs erhebliche Milliardenschäden entstehen, erbitte ich Akteneinsicht bzw. Zusendung von Kopien: 1. Einsicht in den Kaufvertrag zwischen den Ländern und dem Kaufkonsortium, wie er der Finanzbehörde vorliegt. 2. Einsicht in die Gutachten zur Ausarbeitung des "Kaufpreisanpassungsmechanismus". 3. Einsicht über die Simulation des "Kaufpreisanpassungsmechanismus", der Bestandteil des Kaufvertrages gemäß DS 21/12516 und damit von den Parlamenten zustimmungsverpflichtend ist. 4. Herr Dr. Tschentscher sagt gegenüber der Öffentlichkeit, eine Abwicklung bedeutet „zusätzliche Kosten“ und „neue Risiken“. Herr Tschentscher behauptet sicher nicht etwas ohne Beleg. Das widerspräche der Vermögensbetreuepflicht und der Würde und Pflicht seines Amtes. Ich erbitte deshalb Einsicht in diesen Beleg bzw. in diese Belege, die die zusätzlichen Kosten einer Abwicklung (gegenüber dem "Verkauf") auflisten und analysieren inklusive der zusätzlichen Risiken. 5. Gemäß DS 21/12516 haben die Länder "... geprüft, ob jenseits des europäischen Abwicklungsregimes für Ban­ken nach den Regelungen der Bank Recovery and Resolution Directive („BRRD“) bzw. der SRM-Verordnung im Rahmen einer „geordneten Rück­führung“ auch noch eine alternative Möglichkeit bestanden hätte, die HSH unter Einhaltung der Vorgaben der Beihilfeentscheidung abzuwickeln. In den dafür erforderlichen Abstimmungen mit der Bankenaufsicht konnte dafür aus rechtlichen und tatsächlichen Gründen kein verlässlich um­setzbares Modell gefunden werden.“ 5a) Welche Modelle wurden erwogen und durchgerechnet, um zu der Aussage zu gelangen,, "die Privatisierung ist ge­genüber der Abwicklung nach dem europäischen Abwicklungsregime nach heutigem Kenntnis­stand für die Haushalte der Länder wirtschaftlich vorteilhaft.“ Ich bitte um Einsicht in das die wirtschaftliche Vorteilhaftigkeit herausarbeitende Gutachten. 5b) Wie stark wäre aus den erwogenen "Modellen" die finanzielle Belastung des Haushaltes von Hamburg im Vergleich zum „Verkauf“ der HSH Nordbank, die mit Milliarden für die Neuverschuldung und jahrzehntelangen Zinszahlungen in Hunderte Millionenhöhe einhergeht? 6) Ebenda DS 21/12516: „.... hat sich nach entsprechenden Analysen der Berater der Länder die Vermögensposition der Länder im Privatisierungsszenario (rund -10,8 Mrd. Euro) gegenüber einem Abwicklungsszenario unter dem SAG (je nach Verlauf und unterstellten Annahmen von rund -11,6 bis -13,4 Mrd. Euro) stets positiver dargestellt.“ Wie errechnen sich unter welchen Annahmen die Vermögensposition der Länder im Privatisierungsszenario und im SAG-Szenario, um zu diesen nicht belegten Aussagen in der Drucksache zu gelangen? Ich bedanke mich für Ihr Engagement.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG) bzw. § 1 HmbUIG, soweit Umweltinformationen betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen. Ich bitte Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich und nur im Ausnahmefall spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und bitte Sie um eine Empfangsbestätigung. Danke für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Finanzbehörde Hamburg
Sehr geehrtAntragsteller/in bitte beachten Sie unsere beigefügte Anlage. Mit freundlichen Grüßen
Von
Finanzbehörde Hamburg
Betreff
AW: Kaufvertrag zur Privatisierung der HSH Nordbank, Vermögensrechnung der Abwicklungsmodelle [#29501]
Datum
30. Mai 2018 07:50
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in bitte beachten Sie unsere beigefügte Anlage. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank für Ihre Antwort und den Bescheid.…
An Finanzbehörde Hamburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: AW: Kaufvertrag zur Privatisierung der HSH Nordbank, Vermögensrechnung der Abwicklungsmodelle [#29501]
Datum
14. Juni 2018 11:00
An
Finanzbehörde Hamburg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank für Ihre Antwort und den Bescheid. Gegen diesen lege ich hiermit Widerspruch ein. 1. Ich erbitte weiterhin Einsicht in den Kaufvertrag gemäß Ziffer 1 meiner Anfrage. Ihre Begründung, "Die Veröffentlichung des Vertrages würde zum jetzigen Zeitpunkt die Transaktion gefährden und somit den betroffenen Parteien wirtschaftlichen Schaden zufügen." ist nicht nachvollziehbar. Wenn ein Verkaufs-Vertrag Klauseln enthält, die bei Veröffentlichung des Vertrages dazu führen würden, dass die, die den Vertrag bezahlen, ihn kippen würden, spricht das gerade für eine Veröffentlichung. Denn das ist ein Sinn von Transparenz: Schaden abwenden von der Öffentlichkeit. Und hier scheint im Kaufvertrag ein Schaden für die Öffentlichkeit zu stecken, sonst würde sie ihn ja nicht gefährden. 2. Ich erbitte weiterhin Einsicht in das Gutachten, das den Kaufpreismechanismus ausarbeitet. Wieso die Einsicht in das Gutachten Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse des Konsortiums , der HSH und der Länder tangiert, lassen Sie unerwähnt. Hier geht es um Technik, Bewertungsmaßstäbe etc. Bitte erklären Sie ausführlich und mit Fakten unterlegt, welche Geschäftsgeheimnisse diese Gutachten tangieren. Sonst ist Ihre Antwort ein Ausweichmanöver und somit inakzeptabel. 3. Präzisierung zu Ziffer 4 und 5. Ich widerspreche Ihnen in Ihrer Antwort. Meine Fragen bezogen sich auf konkrete Informationen, konkrete Modelle, Rechnungen. Ich bitte - jetzt ganz konkret - Einsicht in das Gutachten von Bain & Company vom 30. April 2015. In diesem Gutachten stehen die Details drin, die ich in Fragen Ziffer 4 - 6 formuliert habe. Mich interessieren im Übrigen keine Notizen, Entwürfe u.a. des Senats zu seiner Willensbildung, wie Sie schreiben, sondern valide Berechnungen, wie sie in Gutachten getätigt werden. §6 HmbTG, das Sie zitieren, nimmt in Absatz 2 ausdrücklich ! "Statistiken, Datensammlungen, Geodaten, ... Gutachten oder Stellungnahmen Dritter" von der unmittelbaren Entscheidungsfindung aus. Deshalb ist Ihr angeführtes Argument falsch, unbegründet und greift nicht als ablehnende Antwort auf meine Frage. Ich bedanke mich und hoffe auf eine diesmal wirklich ernsthafte Antwort im Sinne der Transparenz. Den schriftlichen Widerspruch reiche ich nach. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 29501 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, ich habe 14. Juni Widerspruch gegen Ihre Antwort vom 30. Mai dieses Jahres auf mei…
An Finanzbehörde Hamburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Widerspruch Bescheid: Kaufvertrag zur Privatisierung der HSH Nordbank, Vermögensrechnung der Abwicklungsmodelle [#29501]
Datum
23. August 2018 15:41
An
Finanzbehörde Hamburg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich habe 14. Juni Widerspruch gegen Ihre Antwort vom 30. Mai dieses Jahres auf meine Informationsfreiheitsanfrage „Kaufvertrag zur Privatisierung der HSH Nordbank, Vermögensrechnung der Abwicklungsmodelle“ vom 06.05.2018 (#29501) eingelegt. Den Widerspruch habe ich Ihnen am 27.6.2018 zusätzlich per FAX zugestellt. Darauf haben Sie bis heute, 23. August, nicht reagiert. Sie haben damit die Frist längst überschritten. Bitte informieren Sie mich unverzüglich über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 29501 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
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Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Hamburgisches Transparenzgeset…
An Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Kaufvertrag zur Privatisierung der HSH Nordbank, Vermögensrechnung der Abwicklungsmodelle“ [#29501] [#29501]
Datum
23. August 2018 15:43
An
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/29501 Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese lapidare Weise bearbeitet, deshalb habe ich Widerspruch eingelegt. Sie finden alle Dokumente zu meiner Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde selbstverständlich nennen. Mit freundlichem Gruß Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 29501 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Finanzbehörde Hamburg
Sehr geehrtAntragsteller/in Ihr Widerspruch ist zuständigkeitshalber an unser Justitiariat weitergeleitet worden. …
Von
Finanzbehörde Hamburg
Betreff
AW: Widerspruch Bescheid: Kaufvertrag zur Privatisierung der HSH Nordbank, Vermögensrechnung der Abwicklungsmodelle [#29501]
Datum
24. August 2018 08:24
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in Ihr Widerspruch ist zuständigkeitshalber an unser Justitiariat weitergeleitet worden. Wir kommen unaufgefordert auf Ihren Widerspruch zurück. Mit freundlichen Grüßen

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Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Sehr geehrtAntragsteller/in Ihre Nachricht vom 23.8.2018 ist bei uns eingegangen. Ihre Eingabe wird hier unter dem…
Von
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage „Kaufvertrag zur Privatisierung der HSH Nordbank, Vermögensrechnung der Abwicklungsmodelle“ [#29501] [#29501] (D32/1308/2018)
Datum
24. August 2018 14:29
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in Ihre Nachricht vom 23.8.2018 ist bei uns eingegangen. Ihre Eingabe wird hier unter dem Aktenzeichen D32/1308/2018 geführt und bearbeitet. Bitte geben Sie dieses Aktenzeichen bei jedem Schriftwechsel mit unserer Dienststelle an. Könnten Sie mich in dieser Angelegenheit einmal anrufen? Ich bin ab dem 3.9.2018 unter der unten angegebenen Telefonnummer wieder erreichbar. Mit freundlichen Grüßen