Kaufvertrag zur Privatisierung der HSH Nordbank, Vermögensrechnung der Abwicklungsmodelle
am 28.Februar 2018 sagte Dr. Peter Tschentscher, Finanzsenator der Freien und Hansestadt Hamburg: „Mit der Privatisierung erhalten wir einen nennenswerten Kaufpreis und verhindern eine Abwicklung der Bank, die mit zusätzlichen Kosten und neuen Risiken verbunden wäre.“
(Medieninformation vom 28.2.2018)
Vor diesem Hintergrund des bevorstehenden "Verkaufes" der HSH Nordbank durch die Länder Hamburg und Schleswig-Holstein als Mehrheitseigentümerin (über HSH Beteiligungs Management GmbH) zu einem fiktiven Kaufpreis in Höhe von angegeben rund 1 Milliarden Euro an das Konsortium gemäß DS 21/12516, bei dem für die Bürger'innen Hamburgs erhebliche Milliardenschäden entstehen, erbitte ich Akteneinsicht bzw. Zusendung von Kopien:
1. Einsicht in den Kaufvertrag zwischen den Ländern und dem Kaufkonsortium, wie er der Finanzbehörde vorliegt.
2. Einsicht in die Gutachten zur Ausarbeitung des "Kaufpreisanpassungsmechanismus".
3. Einsicht über die Simulation des "Kaufpreisanpassungsmechanismus", der Bestandteil des Kaufvertrages gemäß DS 21/12516 und damit von den Parlamenten zustimmungsverpflichtend ist.
4. Herr Dr. Tschentscher sagt gegenüber der Öffentlichkeit, eine Abwicklung bedeutet „zusätzliche Kosten“ und „neue Risiken“. Herr Tschentscher behauptet sicher nicht etwas ohne Beleg. Das widerspräche der Vermögensbetreuepflicht und der Würde und Pflicht seines Amtes. Ich erbitte deshalb Einsicht in diesen Beleg bzw. in diese Belege, die die zusätzlichen Kosten einer Abwicklung (gegenüber dem "Verkauf") auflisten und analysieren inklusive der zusätzlichen Risiken.
5. Gemäß DS 21/12516 haben die Länder "... geprüft, ob jenseits des europäischen Abwicklungsregimes für Banken nach den Regelungen der Bank Recovery and Resolution Directive („BRRD“) bzw. der SRM-Verordnung im Rahmen einer „geordneten Rückführung“ auch noch eine alternative Möglichkeit bestanden hätte, die HSH unter Einhaltung der Vorgaben der Beihilfeentscheidung abzuwickeln. In den dafür erforderlichen Abstimmungen mit der Bankenaufsicht konnte dafür aus rechtlichen und tatsächlichen Gründen kein verlässlich umsetzbares Modell gefunden werden.“
5a) Welche Modelle wurden erwogen und durchgerechnet, um zu der Aussage zu gelangen,, "die Privatisierung ist gegenüber der Abwicklung nach dem europäischen Abwicklungsregime nach heutigem Kenntnisstand für die Haushalte der Länder wirtschaftlich vorteilhaft.“ Ich bitte um Einsicht in das die wirtschaftliche Vorteilhaftigkeit herausarbeitende Gutachten.
5b) Wie stark wäre aus den erwogenen "Modellen" die finanzielle Belastung des Haushaltes von Hamburg im Vergleich zum „Verkauf“ der HSH Nordbank, die mit Milliarden für die Neuverschuldung und jahrzehntelangen Zinszahlungen in Hunderte Millionenhöhe einhergeht?
6) Ebenda DS 21/12516:
„.... hat sich nach entsprechenden Analysen der Berater der Länder die Vermögensposition der Länder im Privatisierungsszenario (rund -10,8 Mrd. Euro) gegenüber einem Abwicklungsszenario unter dem SAG (je nach Verlauf und unterstellten Annahmen von rund -11,6 bis -13,4 Mrd. Euro) stets positiver dargestellt.“
Wie errechnen sich unter welchen Annahmen die Vermögensposition der Länder im Privatisierungsszenario und im SAG-Szenario, um zu diesen nicht belegten Aussagen in der Drucksache zu gelangen?
Ich bedanke mich für Ihr Engagement.
Anfrage abgelehnt
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Datum6. Mai 2018
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8. Juni 2018
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