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Kaufverträge Gängeviertel

Die Verträge zwischen der FHH und der niederländischen Firma Hansevast zum Ver- und Rückkauf des Gängeviertels einschliesslich aller Anlagen.

Anfrage wurde wegen der Kosten zurückgezogen

  • Datum
    5. Januar 2013
  • Frist
    6. Februar 2013
  • Kosten dieser Information:
    200,00 Euro
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Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte Sie bitten, m…
An Finanzbehörde Hamburg Details
Von
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Betreff
Kaufverträge Gängeviertel
Datum
5. Januar 2013 16:45
An
Finanzbehörde Hamburg
Status
Warte auf Antwort
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte Sie bitten, mir Folgendes zuzusenden:
Die Verträge zwischen der FHH und der niederländischen Firma Hansevast zum Ver- und Rückkauf des Gängeviertels einschliesslich aller Anlagen.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG). Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen. Ich bitte zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte oder auch um Akteneinsicht nachzusuchen. Ich bitte um eine Empfangsbestätigung und danke für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Finanzbehörde Hamburg
Ihr Antrag auf Informationszugang nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) vom 05.01.2013 bzgl. Gängeviert…
Von
Finanzbehörde Hamburg
Betreff
AW: Kaufverträge Gängeviertel
Datum
1. Februar 2013 15:39
Status
Warte auf Antwort
Ihr Antrag auf Informationszugang nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) vom 05.01.2013 bzgl. Gängeviertel Sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank für Ihren Antrag auf Informationszugang nach dem HmbTG vom 05.01.2013. Für die Beantwortung Ihrer Anfrage ist der Landesbetrieb Immobilienmanagement und Grundvermögen (LIG) zuständig. Sie beantragen die Zusendung der Verträge zwischen der FHH und der niederländischen Firma Hanzevast zum Ver- und Rückkauf des Gängeviertels einschließlich aller Anlagen. Wir verstehen den Antrag dahingehend, dass Sie die Verträge zwischen der FHH und der Firma Hanzevast Gängeviertel GmbH begehren. Ihre Anfrage wird zurzeit bearbeitet. Sie haben Ihren Antrag ohne Angabe Ihrer Wohnanschrift gestellt. Da im Falle einer vollständigen oder teilweisen Ablehnung Ihres Antrags die Erteilung eines Bescheides erforderlich werden könnte, bitte ich Sie um die Mitteilung einer zustellungsfähigen Anschrift (§ 13 Abs. 2 HmbTG). Ich möchte Sie auf § 13 Abs. 4 HmbTG hinweisen, wonach für Amtshandlungen nach den Absätzen 1 bis 3 und §§ 11 und 12 Gebühren, Zinsen und Auslagen nach dem Gebührengesetz vom 5. März 1986 (HmbGVBl. S. 37) in der jeweils geltenden Fassung erhoben werden. Dies gilt unabhängig davon, ob einem Antrag entsprochen oder ob er (teilweise) abgelehnt wird. Über die Höhe der Gebühren ist jeweils im Einzelfall nach Maßgabe der Anforderungen des Gebührengesetzes zu entscheiden, wobei der Gebührenrahmen bei 5,- bis 1.000,- Euro liegt. Nach einer ersten Prüfung Ihrer Anfrage zeichnet sich ab, dass deren Beantwortung zu einer Gebührenpflicht Ihrerseits führen wird. Eine Aussage über die konkrete Gebührenhöhe kann jedoch zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht abgegeben werden, sondern erst nach Abschluss des Verwaltungsverfahrens, wenn fest steht, welche Schritte erforderlich sind, um Ihre Anfrage umfassend zu bearbeiten. Zu Ihrer Information kann ich Ihnen mitteilen, dass die Höhe der Gebühr sich nach den investierten Arbeitsstunden und dem Stundenarbeitslohn des mit der Bearbeitung befassten Mitarbeiters richten wird (zurzeit für Mitarbeiter des höheren Dienstes 58,- Euro und für solche des gehobenen Dienstes 45,- Euro). Bitte teilen Sie mir bis zum 28.02.2013 mit, ob Sie angesichts Ihrer voraussichtlichen Gebührenpflicht an Ihrem Antrag festhalten, diesen eingrenzen oder ihn zurücknehmen möchten. Eine Konkretisierung/Eingrenzung ihres Antrags kann den Arbeitsaufwand und damit die Gebühr verringern. Im Falle einer Rücknahme werde ich von einer Gebührenerhebung absehen. Wenn nach Ablauf der genannten Frist keine Äußerung von Ihnen hier eingegangen ist, wird ihr Antrag hier nicht weiter bearbeitet. Für weitere Fragen stehe ich Ihnen gern zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen
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Sehr geehrte Damen und Herren, Vielen Dank für Ihre Nachricht vom 01.02.13. Wenn die Firma Hanzevast Gängevierte…
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Von
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Betreff
AW: AW: Kaufverträge Gängeviertel
Datum
5. Februar 2013 14:10
An
Finanzbehörde Hamburg
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, Vielen Dank für Ihre Nachricht vom 01.02.13. Wenn die Firma Hanzevast Gängeviertel GmbH jenes Unternehmen ist das die Gebäude des Gängeviertels von der FHH gekauft und wenig später an die FHH zurückveräussert hatte dann verstehen Sie meinen Antrag richtig. Ich halte trotz der voraussichtlichen Gebührenpflicht an dem Antrag fest, grenze Ihn jedoch folgendermassen ein: Für den Fall, dass die angefragten Informationen nicht breits in elektronischer Form vorliegen, genügt zur Reduzierung Ihres Aufwands auch die einfache Anfertigung nicht maschinenlesbarer Ablichtungen (Scans oder Fotokopien). Ich gehe davon aus dass der Arbeitsaufwand, auch wenn er von Mitarbeitern des höhreren Dienstes geleistet würde, dadurch soweit reduziert wird dass der Informationszugang erschwinglich bleibt. Für den Fall dass die voraussichtlichen Gebühren dennoch einen Betrag von 100 Euro überschreiten sollten beantrage ich hiermit gemäss $12 Abs. 1 Hamburgisches Transparenzgesetz nicht die Auskunft zu erteilen sondern mir die Informationsträger zugänglich zu machen. Abschliessend erlaube ich mir noch Sie darauf hinzuweisen dass Ihnen nur noch knapp 10 Stunden verbleiben um die Information im gesetzlich geforderten Zeitrahmen zugänglich zu machen. Die kostengünstigste Form der Übermittlung wäre übrigens hier die Übermittlung durch das Portal fragdenstaat.de. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrter Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Kaufverträge Gängeviertel" vom 05.0…
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Von
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Betreff
AW: AW: AW: Kaufverträge Gängeviertel
Datum
6. Februar 2013 11:49
An
Finanzbehörde Hamburg
Status
Sehr geehrter Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Kaufverträge Gängeviertel" vom 05.01.2013 wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 11 Stunden, 48 Minuten überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen,
Finanzbehörde Hamburg
Ihr Antrag auf Informationszugang nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) vom 05.01.2013 bzgl. Gängeviert…
Von
Finanzbehörde Hamburg
Betreff
Ihr Antrag auf Informationszugang nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) vom 05.01.2013 bzgl. Gängeviertel
Datum
7. Februar 2013 13:03
Status
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre E-Mail vom 5. Februar 2013, 14:10 Uhr und die Mitteilung einer zustellungsfähigen Anschrift. Mit Schreiben vom 01.02.2013 hatte der Landesbetrieb Immobilienmanagement und Grundvermögen bereits darauf hingewiesen, dass nach einer ersten Prüfung Ihrer Anfrage es sich abzeichnet, dass deren Beantwortung zu einer Gebührenpflicht Ihrerseits führen wird. Aufgrund der Quantität der beantragten Verträge wird die Gebühr für Recherche, Prüfung der Unbedenklichkeit des Materials, Schwärzung, Rücksprachen und Kopieraufwand (2maliges Kopieren aufgrund der Schwärzung notwendig) auf über 200 Euro - unabhängig von der postalischen Zusendung der geschwärzten Verträge oder der Akten- bzw. Informationsträgereinsicht - geschätzt. Die endgültige Gebührenfestsetzung bleibt dem Gebührenbescheid nach Abschluss der Hauptsache vorbehalten, weil erst dann die angefallenen Arbeitsschritte abschließend beurteilt werden können. Bitte teilen Sie dem Landesbetrieb Immobilienmanagement und Grundvermögen bis zum 15.02.2013 mit, ob Sie angesichts der Gebührenhöhe an Ihrem Antrag festhalten oder ihn zurücknehmen möchten. Im Falle einer Rücknahme wird von einer Gebührenerhebung abgesehen. Wenn nach Ablauf der genannten Frist keine Äußerung von Ihnen hier eingegangen ist, wird ihr Antrag hier nicht weiter bearbeitet. Mit freundlichen Grüßen
Finanzbehörde Hamburg
WG: Ihr Antrag auf Informationszugang nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) vom 05.01.2013 bzgl. Gängev…
Von
Finanzbehörde Hamburg
Betreff
WG: Ihr Antrag auf Informationszugang nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) vom 05.01.2013 bzgl. Gängeviertel
Datum
7. Februar 2013 13:16
Status
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre E-Mail vom 5. Februar 2013, 14:10 Uhr und die Mitteilung einer zustellungsfähigen Anschrift. Mit Schreiben vom 01.02.2013 hatte der Landesbetrieb Immobilienmanagement und Grundvermögen bereits darauf hingewiesen, dass nach einer ersten Prüfung Ihrer Anfrage es sich abzeichnet, dass deren Beantwortung zu einer Gebührenpflicht Ihrerseits führen wird. Aufgrund der Quantität der beantragten Verträge wird die Gebühr für Recherche, Prüfung der Unbedenklichkeit des Materials, Schwärzung, Rücksprachen und Kopieraufwand (2maliges Kopieren aufgrund der Schwärzung notwendig) auf über 200 Euro - unabhängig von der postalischen Zusendung der geschwärzten Verträge oder der Akten- bzw. Informationsträgereinsicht - geschätzt. Die endgültige Gebührenfestsetzung bleibt dem Gebührenbescheid nach Abschluss der Hauptsache vorbehalten, weil erst dann die angefallenen Arbeitsschritte abschließend beurteilt werden können. Bitte teilen Sie dem Landesbetrieb Immobilienmanagement und Grundvermögen bis zum 15.02.2013 mit, ob Sie angesichts der Gebührenhöhe an Ihrem Antrag festhalten oder ihn zurücknehmen möchten. Im Falle einer Rücknahme wird von einer Gebührenerhebung abgesehen. Wenn nach Ablauf der genannten Frist keine Äußerung von Ihnen hier eingegangen ist, wird ihr Antrag hier nicht weiter bearbeitet. Ihre Rückmeldung senden Sie bitte an die folgende E-Mail-Adresse: <<E-Mailadresse>> Vielen Dank und freundliche Grüße Harald Zeyn Referat Steuerungsmanagement Abteilung Steuerung & Service Freie und Hansestadt Hamburg Landesbetrieb Immobilienmanagement und Grundvermögen Millerntorplatz 1, 20359 Hamburg Tel. +49 40 428 23 4321
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AW: WG: Ihr Antrag auf Informationszugang nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) vom 05.01.2013 bzgl. Gä…
An Finanzbehörde Hamburg Details
Von
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Betreff
AW: WG: Ihr Antrag auf Informationszugang nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) vom 05.01.2013 bzgl. Gängeviertel
Datum
7. Februar 2013 16:48
An
Finanzbehörde Hamburg
Status
Sehr geehrtAntragsteller/in Vielen Dank für Ihre Nachricht vom 07.02.13. Ich möchte mir allerdings erlauben Sie auf folgende Regelung des HmbTG hinzuweisen: Sie haben regelmässig die günstigste Form der Übermittlung zu wählen (§ 12 Abs. 4). Die günstigste Form ist hier die elektronische Übermittlung durch das Portal fragdenstaat.de. Ich wünsche ausdrücklich keine Anfertigung von Papierausdrucken und schon gar nicht deren postalischen Versand. Ich verweise in diesem Zusammenhang auch auf den erfolgreichen Widerspruch eines Antragstellers gegen einen Gebührenbescheid aufgrund unverlangt angefertigter und zugesandter Ausdrucke (https://fragdenstaat.de/anfrage/vertrage-zwischen-der-fhh-und-hamburgde/). Weiterhin schreiben Sie mir dass Sie eine Schwärzung der erfragten Informationen erwägen. Abgesehen davon dass die Verträge ja im Namen und Auftrag der Hamburger Bürger abgeschlossen wurden und diese daher nach meinem Dafürhalten auch einen Anspruch auf Kenntnis des gesamten Vertragswerkes haben sehe ich auch nach den §§ 4 bis 7 HmbTG keinen Anlass für solche Schwärzungen. Sollten Sie das anders sehen so bitte ich Sie mir evtl. erfolgte Schwärzungen mit Angabe der gesetzlichen Grundlage zu begründen. Insbesondere weise ich darauf hin dass die im Vertrag genannten Kaufsummen zentraler Gegenstand meines Interesses sind und ich deren Schwärzung gegebenenfalls auch gerichtlich prüfen lassen würde. Weiterhin möchte ich noch darauf hinweisen dass ich grundsätzlich die Erteilung der Auskunft wünsche; sollte jedoch das Zugänglichmachen der Informationsträger (§ 12 Abs 1 HmbTG) die Gebühr um den Betrag von 100 Euro oder mehr reduzieren so würde ich diese zweite Möglichkeit bevorzugen. Abschliessend erlaube ich mir auch nochmals anzumerken dass Sie den gesetzliche geforderten Zeitrahmen zur Auskunftserteilung bereits deutlich überschritten haben. Mit freundlichen Grüßen
Finanzbehörde Hamburg
Ihr Antrag auf Informationszugang nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) vom 05.01.2013 bzgl. Gängeviert…
Von
Finanzbehörde Hamburg
Betreff
Ihr Antrag auf Informationszugang nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) vom 05.01.2013 bzgl. Gängeviertel
Datum
11. Februar 2013 12:16
Status
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre E-Mail vom 7. Februar 2013. Selbst bei der günstigsten Form der Übermittlung (§ 12 Abs. 4 HmbTG), hier die elektronische Übermittlung durch das Portal fragdenstaat.de, würde - aufgrund der Quantität der beantragten Verträge - die Gebühr für Recherche, Prüfung der Unbedenklichkeit des Materials, Schwärzung, Rücksprachen und Kopieraufwand (2maliges Kopieren aufgrund der Schwärzung notwendig) auf mindestens 200 Euro - unabhängig von der postalischen Zusendung der geschwärzten Verträge oder der Akten- bzw. Informationsträgereinsicht - geschätzt. Die endgültige Gebührenfestsetzung bleibt dem Gebührenbescheid nach Abschluss der Hauptsache vorbehalten, weil erst dann die angefallenen Arbeitsschritte abschließend beurteilt werden können. Ihr Antrag auf vollständige Übermittlung aller Verträge kann nicht vollständig positiv beschieden werden, da die Freie und Hansestadt Hamburg der Hanzevast die bereits getätigten Investitionen zurückerstattet hat und der Vertrag Informationen zu Geschäftspartner, Auftragsvolumen und Ähnlichem enthält. Dadurch lassen sich unter Umständen Kalkulationen aus den Informationen nachvollziehen. Insgesamt handelt es sich daher um geschäftsbezogene Informationen, welche die Definition des Betriebs- und Geschäftsgeheimnisses nach § 7 HmbTG erfüllen. Zudem enthält der Vertrag personenbezogene Daten gem. § 4 HmbTG. Die entsprechenden Passagen, an denen bei allen Vertragspartnern ein berechtigtes Interesse an der Nichtverbreitung besteht, sind im Vertrag unkenntlich gemacht worden. Bitte teilen Sie bis zum 15.02.2013 mit, ob Sie angesichts der Gebührenhöhe an Ihrem Antrag festhalten oder ihn zurücknehmen möchten. Im Falle einer Rücknahme wird von einer Gebührenerhebung abgesehen. Wenn nach Ablauf der genannten Frist keine Äußerung von Ihnen hier eingegangen ist, wird ihr Antrag hier nicht weiter bearbeitet. Für weitere Fragen steht das Immobilienmanagement Ihnen gern zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen

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AW: Ihr Antrag auf Informationszugang nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) vom 05.01.2013 bzgl. Gängev…
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AW: Ihr Antrag auf Informationszugang nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) vom 05.01.2013 bzgl. Gängeviertel
Datum
15. Februar 2013 19:54
An
Finanzbehörde Hamburg
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, in Anbetracht der zu erwartenden hohen Kosten ziehe ich hiermit meinen Antrag zurück und warte bis eine Veröffentlichung im Informationsregister möglich ist. Zu Ihrem Ansinnen die Verträge schwärzen zu wollen möchte ich noch folgendes anmerken: Die Vorstellung, dass die Behörde dem Souverän Dinge verheimlichen darf, ist absolut nicht mehr zeitgemäss. Bitte richten Sie sich doch beizeiten darauf ein dass staatliches Handeln transparent sein muss. Mit freundlichen Grüßen
Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.