Kausalität zwischen Beschränkungen und Abnahme der Infektionsgeschwindigkeit

1) Sie führen laut ihrer Meldung vom 22.04.2020 [1] die Abnahme der Infektionsgeschwindigkeit auf "einschneidene Beschränkungen" (vermutlich sind damit die Kontakt- und Ausgangsbeschränkungen gemeint) zurück. Die Formulierung vermittelt, dass dies ein Fakt sei. Wodurch sehen Sie diesen kausalen Zusammenhang erwiesen?

2) Weiterhin behaupten Sie, dass "ohne Beschränkungen die Infektionsgeschwindigkeit sehr schnell wieder zunimmt". Auf welchen Erkenntnissen fußt diese Aussage?

[1] https://warnung.bund.de/meldung/mow.DE-NW-BN-SE030-20200422-30-000/Coronavirus%3A+Informationen+des+Bundesministeriums+f%C3%BCr+Gesundheit+zur+Erweiterung+der+Leitlinien+zur+Beschr%C3%A4nkung

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    22. April 2020
  • Frist
    26. Mai 2020
  • 3 Follower:innen
Fritz Kanone
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1) Sie führ…
An Bundesministerium für Gesundheit Details
Von
Fritz Kanone
Betreff
Kausalität zwischen Beschränkungen und Abnahme der Infektionsgeschwindigkeit [#185129]
Datum
22. April 2020 16:50
An
Bundesministerium für Gesundheit
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1) Sie führen laut ihrer Meldung vom 22.04.2020 [1] die Abnahme der Infektionsgeschwindigkeit auf "einschneidene Beschränkungen" (vermutlich sind damit die Kontakt- und Ausgangsbeschränkungen gemeint) zurück. Die Formulierung vermittelt, dass dies ein Fakt sei. Wodurch sehen Sie diesen kausalen Zusammenhang erwiesen? 2) Weiterhin behaupten Sie, dass "ohne Beschränkungen die Infektionsgeschwindigkeit sehr schnell wieder zunimmt". Auf welchen Erkenntnissen fußt diese Aussage? [1] https://warnung.bund.de/meldung/mow.DE-NW-BN-SE030-20200422-30-000/Coronavirus%3A+Informationen+des+Bundesministeriums+f%C3%BCr+Gesundheit+zur+Erweiterung+der+Leitlinien+zur+Beschr%C3%A4nkung
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Fritz Kanone Anfragenr: 185129 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/185129
Mit freundlichen Grüßen Fritz Kanone
Bundesministerium für Gesundheit
Sehr geehrter Herr Kanone, zu Ihrer unten stehenden Anfrage teile ich Ihnen Folgendes mit: Die von Ihnen genannt…
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
WG: Kausalität zwischen Beschränkungen und Abnahme der Infektionsgeschwindigkeit [#185129]
Datum
24. April 2020 13:14
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Kanone, zu Ihrer unten stehenden Anfrage teile ich Ihnen Folgendes mit: Die von Ihnen genannten Rechtsvorschriften (§ 1 IFG, § 3 UIG, § 1 VIG) sind nicht einschlägig: Die Anwendungsbereiche des Umweltinformationsgesetzes und des Verbraucherinformationsgesetzes sind nicht eröffnet. Das Informationsfreiheitsgesetz ist nicht betroffen, da sich Ihr Antrag nicht auf Zugang zu amtlichen Aufzeichnungen, sondern auf Antworten auf konkrete Fragestellungen richtet. Ihre Anfrage wurde daher an das zuständige Fachreferat weitergeleitet und wird von dort beantwortet. Mit freundlichen Grüßen
Bundesministerium für Gesundheit
Sehr geehrter Herr Kanone, vielen Dank für Ihre E-Mail vom 22. April 2020. Bei der aktuellen SARS-COV-2 Pandemie…
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
Kausalität zwischen Beschränkungen und Abnahme der Infektionsgeschwindigkeit [#185129]
Datum
18. Mai 2020 22:59
Status
Sehr geehrter Herr Kanone, vielen Dank für Ihre E-Mail vom 22. April 2020. Bei der aktuellen SARS-COV-2 Pandemie handelt es sich um ein sehr dynamisches, multifaktorielles Geschehen. Nicht alle Einflussfaktoren sind bekannt und Vorhersagen sind mit Unsicherheiten behaftet. Zur Beschreibung der Ausbruchsdynamik der Pandemie eignet sich unter anderem die effektive Reproduktionszahl (R). Diese entspricht der durchschnittlichen Anzahl von Personen, die von einem Fall angesteckt werden unter Berücksichtigung der ergriffen Maßnahmen und der Immunität der Bevölkerung. Es gilt Wenn R > 1, dann steigende Anzahl täglicher Neuinfektionen, Wenn R = 1, dann konstante Anzahl täglicher Neuinfektionen Wenn R < 1, dann sinkende Anzahl täglicher Neuinfektionen. In Abgrenzung dazu steht die Basisreproduktionszahl (R0). Diese beschreibt, wie viele Personen eine infizierte Person im Durchschnitt ansteckt, wenn das Virus sich ungehindert verbreiten kann und keine Maßnahmen zur Eindämmung getroffen werden bzw. keine Immunität in der Bevölkerung besteht. Für diese Kennzahl werden für SARS-CoV-2 gegenwärtig Werte zwischen 2,4 und 3,3 geschätzt (siehe https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/N…). Die effektive Reproduktionszahl lässt sich anhand der dem Robert Koch-Institut übermittelten Daten zu den bestätigten Fällen bestimmen. Allerdings liegen diese Daten mit einem gewissen Meldeverzug vor. Um diesen Meldeverzug auszugleichen und aktuelle Werte von R angeben zu können, wird ein statistisches Verfahren (das sogenannte Nowcasting) vorgeschaltet. Die Anwendung des Nowcastings ist allerdings erst möglich, wenn der maximale Meldeverzug in einem Ausbruch bekannt ist. Dies war im gegenwärtigen COVID-19-Ausbruch ab Ende März der Fall. Anschließend wurde das Nowcasting-Modell über mehrere Tage angepasst und validiert. Die retrospektive Auswertung wurde am 15. April 2020 als Artikel im Epidemiologischen Bulletin 17/2020 auf Grundlage des Datenbestandes vom 13. April 2020 veröffentlicht. Die Tatsache, dass die effektive Reproduktionszahl seit Anfang März unter der Basisreproduktionszahl liegt, ist eine Konsequenz der Maßnahmen, die zur Eindämmung des Virus getroffen wurden. Wichtige Beschlüsse in diesem Zusammenhang waren hierbei die Absage großer Veranstaltungen (> 1.000 Teilnehmer) in verschiedenen Bundesländern vom 9. März 2020, die Bund-Länder-Vereinbarung vom 16. März 2020 sowie die Einführung eines bundesweiten Kontaktverbots vom 23. März 2020. Die verschiedenen Maßnahmen ergänzen und verstärken sich gegenseitig. Um den Verlauf der Kurve deuten zu können, sind jedoch nicht nur die Daten der o.g. Beschlüsse relevant. Bereits vor den offiziellen Beschlüssen kann davon ausgegangen werden, dass die Bevölkerung, u.a. durch Informationsmaßnahmen des Bundesministeriums für Gesundheit, des Robert Koch-Instituts und der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung zu Covid-19, effektiv ihr Verhalten verändert und Infektionen vermieden hat. Dies spiegelt sich beispielsweise in der Entwicklung von "social media" Erwähnungen von Themen wie Distanzierung, Individualhygiene und Mund-Nasenschutz bereits ab der Woche vom 9. März 2020 sowie im Rückgang der Bewegungen im öffentlichen Raum basierend auf der Auswertung von Mobilitätsdaten wider. So wurde die effektive Reproduktionszahl positiv beeinflusst. Für besonders stark belastete Regionen z.B. Heinsberg, Tirschenreuth, Rosenheim und Miesbach sind darüber hinaus Eindämmungsmaßnahmen zum Teil früher und restriktiver als von der Bundesregierung vorgeschlagen veranlasst worden. Dadurch konnte die Ausbreitung schon lokal begrenzt werden. Die Einführung des bundesweit umfangreichen Kontaktverbots führte zu einer Stabilisierung der effektiven Reproduktionszahl auf einem Niveau unter 1 oder nahe bei 1. Die Tatsache, dass die Anzahl der Neuerkrankung nach dem 23. März 2020 zunächst stagniert und nicht weiter sinkt ist u.a. dadurch zu erklären, dass sich das Kontaktverbot nur auf Kontakte außerhalb geschlossener Settings wie Haushalte oder Altenheime bezieht. Das heißt, dass auch nach dem 23. März 2020 innerhalb dieser Settings noch Übertragungen stattgefunden haben. Es ist davon auszugehen, dass die effektive Reproduktionszahl ohne das Kontaktverbot wieder angestiegen und sich der Basisreproduktionszahl angenähert hätte. Genau hier setzt das bundesweite Kontaktverbot an: Durch die Kontaktreduktion im öffentlichen Raum wird der "link" zwischen den unterschiedlichen Settings entfernt, so dass die einzelnen Geschehen in sich beschränkt bleiben. Nach dem 4. April 2020 kommt es dann zu einem weiteren deutlichen Rückgang der Anzahl von Neuerkrankungen. Bezogen auf die Notwendigkeit der Aufrechterhaltung von Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie ist zu betonen, dass noch immer von keiner nennenswerten Immunität in der Bevölkerung auszugehen ist. Eine unkontrollierte Lockerung der Maßnahmen und eine Rückkehr zu „prä-Pandemie-Verhalten“ würde somit zu einem erneuten Anstieg der täglichen Fallzahlen und einer Annäherung der effektiven Reproduktionszahl an die Basisreproduktionszahl führen. Für die Bewertung des Verlaufs der Pandemie und der Wirksamkeit/Notwendigkeit von Maßnahmen ist es wichtig, weitere Kriterien heranzuziehen. Hierzu gehören u.a. die absolute Zahl der täglichen Neuinfektionen sowie die Schwere der Erkrankungen. Um die Pandemie dauerhaft kontrollieren zu können, muss die Zahl schwerer Neuerkrankungen klein genug sein. Das ermöglicht erstens eine effektive Kontaktpersonennachverfolgung mit Unterbrechung von Infektionsketten durch den Öffentlichen Gesundheitsdienst. Zweitens reduziert sich dadurch die Zahl der intensivpflichtig zu behandelnden Patientinnen und Patienten, sodass die sukzessiv gesteigerten Kapazitäten des Gesundheitswesens nicht überlastet werden. Dabei liegt ein besonderes Augenmerk auf dem Schutz der vulnerablen Personengruppen (z.B. ältere Personen bzw. Personen mit Vorerkrankungen). Mit freundlichen Grüßen
Fritz Kanone
Sehr geehrte<< Anrede >> vielen Dank für ihre Antwort. Um es als Anfrage im Sinne des Informationsfre…
An Bundesministerium für Gesundheit Details
Von
Fritz Kanone
Betreff
AW: Kausalität zwischen Beschränkungen und Abnahme der Infektionsgeschwindigkeit [#185129]
Datum
21. Mai 2020 18:02
An
Bundesministerium für Gesundheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> vielen Dank für ihre Antwort. Um es als Anfrage im Sinne des Informationsfreiheitsgesetzes zu formulieren: Bitte senden Sie mir alle vorliegenden Informationen, insbesondere Studien zu, die zur Formulierung der benannten Aussagen herangezogen wurden. Mit freundlichen Grüßen Fritz Kanone Anfragenr: 185129 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/185129

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Fritz Kanone
Sehr geehrte<< Anrede >> vielen Dank für ihre Ausführungen. Leider geht darus für mich nicht hervor,…
An Bundesministerium für Gesundheit Details
Von
Fritz Kanone
Betreff
AW: Kausalität zwischen Beschränkungen und Abnahme der Infektionsgeschwindigkeit [#185129]
Datum
21. Mai 2020 18:05
An
Bundesministerium für Gesundheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> vielen Dank für ihre Ausführungen. Leider geht darus für mich nicht hervor, wie sich die Kausalität herleitet. Lediglich eine zeitliche Korrelation wird angedeutet. Indirekt beantwortet dies jedoch die Frage. Mit freundlichen Grüßen Fritz Kanone Anfragenr: 185129 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/185129