KDU Grenze

In meiner Gemeinde und nähere Umgebung liegt die KDU Grenze für eine Person bei 326€.
Leider gibt es hier keine Wohnung die so weniger kostet.
Will man die sozial Schwachen aus dem Kreis vertreiben und warum sind ist die KDU Grenze so niedrig, das man keine Wohnung anmieten kann?

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  • Datum
    22. September 2018
  • Frist
    26. Oktober 2018
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Elke Vogel
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Jobcenter Steinfurt, Landkreis Details
Von
Elke Vogel
Betreff
KDU Grenze [#33672]
Datum
22. September 2018 03:13
An
Jobcenter Steinfurt, Landkreis
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
In meiner Gemeinde und nähere Umgebung liegt die KDU Grenze für eine Person bei 326€. Leider gibt es hier keine Wohnung die so weniger kostet. Will man die sozial Schwachen aus dem Kreis vertreiben und warum sind ist die KDU Grenze so niedrig, das man keine Wohnung anmieten kann?
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Elke Vogel <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen Elke Vogel

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