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KdU Kosten der Unterkunft: Formblatt "Einzelfall/Härteentscheidung" = individuelle Einzel- und Härtefallentscheidung

gemäß SGB, SGG, Weisungen und Rechtsprechung sind Sie verpflichtet die individuelle Einzel- und Härtefallentscheidung zu prüfen, sobald eine Überschreitung der Mietobergrenzen vorliegt. Dies ist unabhängig davon, ob die Überschreitung im laufenden Leistungsbezug entsteht oder bereits bei Antragstellung vorliegt.

Lt. fSchreiben vom 30.09.2019 der Landeshauptstadt München, Sozialreferat, Rechtsabteilung S-I-LR, an das Sozialgericht München besteht hierzu ein verpflichtendes Formblatt "Einzelfall/Härteentscheidung".

Nach SGB, SGG, IFG; IFG LHM, EU-DSGVO, DSGVO, BDSG, BayVwVfG, VwVfG, BayDSG, BayVerF, GG, usw., besteht ein Anspruch auf Herausgabe. Dies hat das Bundessozialgericht und Bundesverfassungsgericht bestätigt.

Mein Antrag:

Es wird deshalb nochmals die Herausgabe und Veröffentlichung des Formblattes "Einzelfall / Härteentscheidung" beantragt.

Die Erstantragstellung erfolgte bereits in 2010.

Aufgrund Ihrer Untätigkeit und Verstoß Ihrer Auskunfts-, Informations- und Beratungspflichten erfolgte am 02.11.2017 eine Beschwerde beim Bayerischen Datenschutzbeauftragten (Aktenzeichen DSB/183-213-2).

Es wird um Erledigung bis zum 16.11.2019 gebeten.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    2. November 2019
  • Frist
    6. Dezember 2019
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: gemäß SGB, SGG, Wei…
An Jobcenter Stadt München Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
KdU Kosten der Unterkunft: Formblatt "Einzelfall/Härteentscheidung" = individuelle Einzel- und Härtefallentscheidung [#169650]
Datum
2. November 2019 08:27
An
Jobcenter Stadt München
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
gemäß SGB, SGG, Weisungen und Rechtsprechung sind Sie verpflichtet die individuelle Einzel- und Härtefallentscheidung zu prüfen, sobald eine Überschreitung der Mietobergrenzen vorliegt. Dies ist unabhängig davon, ob die Überschreitung im laufenden Leistungsbezug entsteht oder bereits bei Antragstellung vorliegt. Lt. fSchreiben vom 30.09.2019 der Landeshauptstadt München, Sozialreferat, Rechtsabteilung S-I-LR, an das Sozialgericht München besteht hierzu ein verpflichtendes Formblatt "Einzelfall/Härteentscheidung". Nach SGB, SGG, IFG; IFG LHM, EU-DSGVO, DSGVO, BDSG, BayVwVfG, VwVfG, BayDSG, BayVerF, GG, usw., besteht ein Anspruch auf Herausgabe. Dies hat das Bundessozialgericht und Bundesverfassungsgericht bestätigt. Mein Antrag: Es wird deshalb nochmals die Herausgabe und Veröffentlichung des Formblattes "Einzelfall / Härteentscheidung" beantragt. Die Erstantragstellung erfolgte bereits in 2010. Aufgrund Ihrer Untätigkeit und Verstoß Ihrer Auskunfts-, Informations- und Beratungspflichten erfolgte am 02.11.2017 eine Beschwerde beim Bayerischen Datenschutzbeauftragten (Aktenzeichen DSB/183-213-2). Es wird um Erledigung bis zum 16.11.2019 gebeten.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „KdU Kosten der Unterkunft: Formblatt "Einze…
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Von
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Betreff
AW: KdU Kosten der Unterkunft: Formblatt "Einzelfall/Härteentscheidung" = individuelle Einzel- und Härtefallentscheidung [#169650]
Datum
22. April 2020 12:13
An
Jobcenter Stadt München
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „KdU Kosten der Unterkunft: Formblatt "Einzelfall/Härteentscheidung" = individuelle Einzel- und Härtefallentscheidung“ vom 02.11.2019 (#169650) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 139 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Anfragenr: 169650 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/169650
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