KdU Kosten der Unterkunft: Formblatt "Einzelfall/Härteentscheidung" = individuelle Einzel- und Härtefallentscheidung
gemäß SGB, SGG, Weisungen und Rechtsprechung sind Sie verpflichtet die individuelle Einzel- und Härtefallentscheidung zu prüfen, sobald eine Überschreitung der Mietobergrenzen vorliegt. Dies ist unabhängig davon, ob die Überschreitung im laufenden Leistungsbezug entsteht oder bereits bei Antragstellung vorliegt.
Lt. fSchreiben vom 30.09.2019 der Landeshauptstadt München, Sozialreferat, Rechtsabteilung S-I-LR, an das Sozialgericht München besteht hierzu ein verpflichtendes Formblatt "Einzelfall/Härteentscheidung".
Nach SGB, SGG, IFG; IFG LHM, EU-DSGVO, DSGVO, BDSG, BayVwVfG, VwVfG, BayDSG, BayVerF, GG, usw., besteht ein Anspruch auf Herausgabe. Dies hat das Bundessozialgericht und Bundesverfassungsgericht bestätigt.
Mein Antrag:
Es wird deshalb nochmals die Herausgabe und Veröffentlichung des Formblattes "Einzelfall / Härteentscheidung" beantragt.
Die Erstantragstellung erfolgte bereits in 2010.
Aufgrund Ihrer Untätigkeit und Verstoß Ihrer Auskunfts-, Informations- und Beratungspflichten erfolgte am 02.11.2017 eine Beschwerde beim Bayerischen Datenschutzbeauftragten (Aktenzeichen DSB/183-213-2).
Es wird um Erledigung bis zum 16.11.2019 gebeten.
Anfrage eingeschlafen
-
Datum2. November 2019
-
6. Dezember 2019
-
0 Follower:innen
Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen
FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!