KEF / Statuthttps://fragdenstaat.de/anfrage/kef-statut-10/feed/2018-04-18T08:34:08.743171+00:00RFinStV
§ 6 Finanzierung und Organisation der KEF
"(4) Die näheren Einzelheiten der Finanzierung und der organisatorischen Anbindung der KEF legen die Ministerpräsidenten in einem Statut durch Beschluß fest. Das Statut regelt auch die fachliche und haushaltsmäßige Unabhängigkeit der Geschäftsstelle."
Bitte schicken Sie mir Kopie des Beschlusses der Ministerpräsidenten und die Kopie des Statuts.Der Status wurde auf „Unbekannt“ gesetzt.2018-04-18T08:34:08.743171+00:00https://fragdenstaat.de/anfrage/kef-statut-10/#ereignis-144899Der Status wurde auf „Unbekannt“ gesetzt.Nachricht von Staatskanzlei Mecklenburg-Vorpommern erhalten.2018-04-18T08:26:05.085278+00:00https://fragdenstaat.de/anfrage/kef-statut-10/#ereignis-144896Nachricht von Staatskanzlei Mecklenburg-Vorpommern erhalten.Nachricht wurde an Staatskanzlei Mecklenburg-Vorpommern gesendet.2018-04-15T15:18:47.184410+00:00https://fragdenstaat.de/anfrage/kef-statut-10/#ereignis-144579Nachricht wurde an Staatskanzlei Mecklenburg-Vorpommern gesendet.