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KEF / Statut

RFinStV
§ 6 Finanzierung und Organisation der KEF

"(4) Die näheren Einzelheiten der Finanzierung und der organisatorischen Anbindung der KEF legen die Ministerpräsidenten in einem Statut durch Beschluß fest. Das Statut regelt auch die fachliche und haushaltsmäßige Unabhängigkeit der Geschäftsstelle."

Bitte schicken Sie mir Kopie des Beschlusses der Ministerpräsidenten und die Kopie des Statuts.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    15. April 2018
  • Frist
    15. Mai 2018
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IZG-SH/UIG-SH/VIG Sehr geehrte<Information-entfernt> bitte senden Sie mir Folgendes zu: R…
An Der Ministerpräsident - Staatskanzlei Schleswig-Holstein Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
KEF / Statut [#28924]
Datum
15. April 2018 17:09
An
Der Ministerpräsident - Staatskanzlei Schleswig-Holstein
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IZG-SH/UIG-SH/VIG Sehr geehrte<Information-entfernt> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
RFinStV § 6 Finanzierung und Organisation der KEF "(4) Die näheren Einzelheiten der Finanzierung und der organisatorischen Anbindung der KEF legen die Ministerpräsidenten in einem Statut durch Beschluß fest. Das Statut regelt auch die fachliche und haushaltsmäßige Unabhängigkeit der Geschäftsstelle." Bitte schicken Sie mir Kopie des Beschlusses der Ministerpräsidenten und die Kopie des Statuts.
Dies ist ein Antrag gemäß § 4 Abs. 1 Informationszugangsgesetz Schleswig-Holstein (IZG-SH) auf Zugang nach Informationen nach §3 IZG-SH sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollten aus Ihrer Sicht Kosten für die Gewährung des Zuganges zu den erbetenen Informationen anfallen, bitte ich Sie mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Bitte teilen Sie mir auch dann mit, auf welche Regelung Sie die Kostenerhebung stützen und warum diese anfallen. Ich bitte Sie, mir die Informationen sobald wie möglich, spätestens jedoch mit Ablauf eines Monats zugänglich zu machen (vgl. § 5 Abs. 2 Satz 1 IZG-SH/§ 5 Abs. 2 VIG). Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte<Information-entfernt> meine Informationsfreiheitsanfrage „KEF / Statut“ vom 15.04.2018 (#28924…
An Der Ministerpräsident - Staatskanzlei Schleswig-Holstein Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: KEF / Statut [#28924]
Datum
16. Mai 2018 08:37
An
Der Ministerpräsident - Staatskanzlei Schleswig-Holstein
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<Information-entfernt> meine Informationsfreiheitsanfrage „KEF / Statut“ vom 15.04.2018 (#28924) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 28924 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte<Information-entfernt> ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheit…
An Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „KEF / Statut“ [#28924]
Datum
7. Juli 2018 13:13
An
Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<Information-entfernt> ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Schleswig-Holstein (IZG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/28924 Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil gar keine Reaktion erfolgt. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 28924 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein
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Von
Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein
Betreff
Betreff versteckt
Datum
9. Juli 2018 11:39
Status
Warte auf Antwort

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Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein
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Von
Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein
Betreff
Betreff versteckt
Datum
12. Juli 2018 09:56
Status
Warte auf Antwort

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Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein
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Von
Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein
Betreff
Betreff versteckt
Datum
13. August 2018 11:48
Status
Warte auf Antwort

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<< Anfragesteller:in >>
AW: Vermittlung bei der Anfrage "KEF/Statut" [#28924] Sehr geehrte<Information-entfernt> vielen D…
An Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Vermittlung bei der Anfrage "KEF/Statut" [#28924]
Datum
13. August 2018 12:36
An
Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<Information-entfernt> vielen Dank für Ihre Antwort. Ich bitte um Berücksichtigung der folgenden Punkte: 1. KEF wird vollständig nur durch Rundfunkbeiträge finanziert. 2. Einzelheiten der Finanzierung und der organisatorischen Anbindung der KEF legen die Ministerpräsidenten in einem Statut durch Beschluß fest. 3. Die Zahlung der Rundfunkbeiträge findet nicht freiwillig statt; weigert man Rundfunkbeiträge zu zahlen, wird man zwangsvollstreckt. 4. Obwohl KEF vollständig durch Rundfunkbeiträge somit zwangsfinanziert wird, verweigert man Dokumente zu diesem Organ. Man hat die Situation, dass man für eine Stelle zahlen muss, ohne diese Stelle überhaupt zu kennen. Wären die Rundfunkbeitragszahlungen (und somit die Finanzierung von KEF) eine freiwillige Sache, hätte man vielleicht die Veröffentlichung der angefragten Dokumente verweigern können. Da Rundfunkbeitragszahlungen aber generell einen Zwangscharakter haben, müssen die angefragten Dokumente für Allgemeinheit veröffentlicht werden. Ich erwarte vom Unabhängigen Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein Hilfe in dieser Sache, dass die angefragten Dokumente für alle veröffentlicht werden. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 28924 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in

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Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein
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Von
Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein
Betreff
Betreff versteckt
Datum
21. August 2018 07:49
Status
Anfrage abgeschlossen

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