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KEF / Statut

RFinStV
§ 6 Finanzierung und Organisation der KEF

"(4) Die näheren Einzelheiten der Finanzierung und der organisatorischen Anbindung der KEF legen die Ministerpräsidenten in einem Statut durch Beschluß fest. Das Statut regelt auch die fachliche und haushaltsmäßige Unabhängigkeit der Geschäftsstelle."

Bitte schicken Sie mir Kopie des Beschlusses der Ministerpräsidenten und die Kopie des Statuts.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    15. April 2018
  • Frist
    18. Mai 2018
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte<Information-entfernt> bitte sen…
An Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
KEF / Statut [#28930]
Datum
15. April 2018 17:17
An
Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte<Information-entfernt> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
RFinStV § 6 Finanzierung und Organisation der KEF "(4) Die näheren Einzelheiten der Finanzierung und der organisatorischen Anbindung der KEF legen die Ministerpräsidenten in einem Statut durch Beschluß fest. Das Statut regelt auch die fachliche und haushaltsmäßige Unabhängigkeit der Geschäftsstelle." Bitte schicken Sie mir Kopie des Beschlusses der Ministerpräsidenten und die Kopie des Statuts.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen
Ihre Anfrage vom 15. April 2018 [#28930] Sehr geehrtAntragsteller/in Ihre Anfrage zu # 28930 liegt mir zur Bearbe…
Von
Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
Ihre Anfrage vom 15. April 2018 [#28930]
Datum
23. April 2018 10:07
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in Ihre Anfrage zu # 28930 liegt mir zur Bearbeitung vor. Aus den Ihnen bekannten Gründen, die ich Ihnen bereits mehrfach dargelegt habe, kann Ihre Anfrage erst bearbeitet werden, wenn eine Postanschrift von Ihnen vorliegt. Da Sie bisher nicht bereit waren, uns eine Postanschrift mitzuteilen, betrachte ich Ihre Anfrage als erledigt. Mit freundlichen Grüßen

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AW: Ihre Anfrage vom 15. April 2018 [#28930] Sehr geehrte<Information-entfernt> Beschluss der Ministerpräsi…
An Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Anfrage vom 15. April 2018 [#28930]
Datum
23. April 2018 10:20
An
Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<Information-entfernt> Beschluss der Ministerpräsidenten und KEF Statut wurden bis heute nicht veröffentlicht, obwohl beide in RFinStV § 6 (4) extra genannt werden. Ich bitte meine Anfrage als Anlass zu nehmen und beide Dokumente von Amts wegen zu veröffentlichen. Es ist höchste Zeit dafür. Oder unterliegen beide den Geheimhaltungspflichten, sodass eine Veröffentlichung nicht in Frage kommt? Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 28930 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.