Keimbekämpfung im Ambulant betreuten Wohnen für Menschen mit Behinderung, Spastik
Mein Klient hat endlich eine Wohnung bekommen die er alleine bewohnen darf, mit Assistenz morgens von 5:30 Uhr bis 7:15, von 16:30 Uhr bis 23 Uhr und an den Wochenenden ab 9 Uhr bis 23 Uhr. Er hat sich bei einer großen Hilfsorganisation um die Spende einer Küche bemüht, diese wurde ihm gewährt. Nur die darin enthaltene Geschirrspülmaschine hat er abgelehnt. Über Handabspülen oder mittels Geschirrspülmaschine kann man bekanntlich streiten, nicht aber über die Keimvernichtung bei 70-75° wie in der Maschine, gegenüber des Handabwasches. Nun möchte ich dazu wissen, ob jetzt die Klienten die Hygienestandards setzen. Auf meine Anfrage bei der Pflegedienstleitung wurde mir klipp und klar erklärt, dass es sich um Privathaushalte handelt und es viel zu weit ginge, wenn wir uns da einmischen würden. Der Klient ist aber auch verpflichtet, Bacilol und Flächendesinfektionsmittel zu bestellen. Ich habe daraufhin meinen 450-Euro-Job dort gekündigt, weil ich nicht akzeptieren kann, das
hier unter dem erreichbaren Niveau gearbeitet wird. Keimfreiheit ist doch eher Wissenschaft als Ansichtssache? Außerdem hängt er das Assistentenhandtuch neben seinem Ganzkörperhandtuch auf.
Danke für eine Antwort.
Anfrage erfolgreich
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Datum29. April 2019
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29. Mai 2019
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