Keime im Mettlacher Trinkwasser

Warum wurden die Bürger erst so spät informiert bzw wie kommt es das man zu diesem Sachverhalt keine Informationen auf der Gemeinde Homepage findet. Und als Bürger der Gemeinde erst im Radio davon erfahren muss.

Ich beziehe mich auf den Artikel vom SR-Online.de und den Radio Aufruf von RPR 1 ( Trier - RLP )

vom 10.12.2018 !

Desweiteren wären solche Informationen in Zukunft hilfreicher wenn sie direkt und für jeden Bürger über alle Gängigen Kanäle verfügbar gemacht werden.

Warum wurde keine Info an Zentraler Stelle veröffentlicht?

Ich bitte sie mir dies mal zu begründen warum hier die Bürger nicht flächendeckend und umgehend Informiert werden. In dem Betroffenen Gebiet sind auch Neben Hotels, Arztpraxen, Bäckereien, Die Brauerei und andere Geschäfte davon betroffen. Diese Konsumieren auch Trinkwasser.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    10. Dezember 2018
  • Frist
    11. Januar 2019
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem SIFG/SUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Warum wurden d…
An Bürgermeister - Mettlach Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Keime im Mettlacher Trinkwasser [#35131]
Datum
10. Dezember 2018 20:58
An
Bürgermeister - Mettlach
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem SIFG/SUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Warum wurden die Bürger erst so spät informiert bzw wie kommt es das man zu diesem Sachverhalt keine Informationen auf der Gemeinde Homepage findet. Und als Bürger der Gemeinde erst im Radio davon erfahren muss. Ich beziehe mich auf den Artikel vom SR-Online.de und den Radio Aufruf von RPR 1 ( Trier - RLP ) vom 10.12.2018 ! Desweiteren wären solche Informationen in Zukunft hilfreicher wenn sie direkt und für jeden Bürger über alle Gängigen Kanäle verfügbar gemacht werden. Warum wurde keine Info an Zentraler Stelle veröffentlicht? Ich bitte sie mir dies mal zu begründen warum hier die Bürger nicht flächendeckend und umgehend Informiert werden. In dem Betroffenen Gebiet sind auch Neben Hotels, Arztpraxen, Bäckereien, Die Brauerei und andere Geschäfte davon betroffen. Diese Konsumieren auch Trinkwasser.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Saarländischen Informationsfreiheitsgesetzes (SIFG) sowie § 3 des Saarländischen Umweltinformationsgesetzes (SUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 SUIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache und damit gebührenfreie Auskunft. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 SIFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 SUIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens jedoch nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Bürgermeister - Mettlach
Sehr geehrtAntragsteller/in ich bitte um Nachsicht, dass ich erst jetzt dazu komme, Ihre Anfrage zu beantworten. …
Von
Bürgermeister - Mettlach
Betreff
Keime im Mettlacher Trinkwasser - Ihr Nachfrage vom 10.12.2018
Datum
17. Dezember 2018 11:37
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in ich bitte um Nachsicht, dass ich erst jetzt dazu komme, Ihre Anfrage zu beantworten. Wie mir die technische Abteilung unseres Wasserwerkes berichtete, wurde im vorliegenden Fall –wie immer in solchen Fällen- entsprechend den Weisungen des Gesundheitsamtes Merzig verfahren. Danach war die Bevölkerung schnellstmöglich und vorrangig über Rundfunk und Presse zu informieren. Auf Grund der zeitlichen Abläufe war es uns am Nachmittag des besagtem 10.12.2018 aus innerorganisatorischen Gründen leider nicht mehr möglich, die Meldung sofort auch auf unserer Homepage zu veröffentlichen. Wir prüfen aber auf Grund Ihrer Anregung, wie dies im Wiederholungsfalle verbessert werden könnte. Insofern auch besten Dank für Ihre Kritik bzw. Anregung. Den zeitlichen Ablauf der Wasserproben, der Information an das Gesundheitsamt, deren Weisungen gegenüber dem Wasserwerk sowie die Ausführung dieser Arbeitsaufträge kann Ihnen am besten unser technischer Mitarbeiter Peter Kiefer erläutern. Ihn erreichen Sie unter 06864-93981-50 oder per Mail unter <<E-Mail-Adresse>> . Dort können Sie gerne auch den Schriftverkehr im Rahmen der Regelungen des bundesgesetzlichen Informationsfreiheitsgesetzes einsehen. Da dieser bisher sowohl papiermäßig als auch elektronisch per Mail vorliegt, müssten wir die Akte zunächst in geeigneter Form zusammenstellen, damit Sie umfassend Einsicht nehmen könnten. Insofern bedürfte dies einer vorherigen Kontaktaufnahme, um die ich Sie für diesen Fall bitten würde. Das Abkochgebot konnte zum Glück schon wieder zwei Tage später (12.12.2018) aufgehoben werden. Die Information erfolgte dazu über den gleichen Presse- und Rundfunkverteiler. Sie finden die Infos dazu auch auf unserer Homepage. Ich hoffe, Ihnen mit diesen Informationen weitergeholfen zu haben. Mit freundlichen Grüßen