Kein Täter werden - Du Träumst von ihnen

Das UKE ist Teil von Kein Täter werden und neuerdings auch Partner von PPJ "Du träumst von Ihnen", hierzu einige Fragen:

1. Wie handhaben Sie den Datenschutz in Ihrem Projekt?
1.1. Was wurde im Rahmen der DSVGO getan um die Richtlinien einzuhalten?
1.2. Ist an irgendeiner Stelle die Angabe eines Klarnames Vorraussetzung für die Teilnahme?
1.3. Ist eine Teilnahme ohne Klarnamen möglich?
1.4. Welche Daten von den Teilnehmern werden Erhoben und zu welchem Zweck?
1.5. Wo und in welcher Form werden diese Daten aufbewahrt?
1.6. Welche Daten werden in der sogenannten Einwilligungerklärung erhoben?
1.7. Lässt sich die PIN der jeweiligen Einwilligungserklärung oder anderen Daten zuordnen? Wenn ja, wie?
1.8. Wer hat Zugang zu welchen Daten und wie wird ein unberechtigter Zugang verhindert?
1.9. Unter welchen Umständen werden welche Daten von wem eingesehen?
1.10. Unter welchen Umständen werden welche Daten an wen weitergegeben?
1.11. Gibt es unter irgendwelchen Umständen eine Möglichkeit für die Krankenkassen die Einverständniserklärungen oder andere Daten einzusehen?
1.12. Wie stellen Sie sicher, dass potenzielle Teilnehmer die Möglichkeit haben anonym und sicher mit Ihnen Kontakt aufzunehmen?
1.13. Sind auf direktem Weg zu Räumlichkeiten in denen Threapie im Ramen von KTW oder "Du träumst von ihnen" stattfindet Überwachungskamaras angebracht? Wenn ja, wie lange werden diese Aufnahmen gespeichert?
1.14. Wie stellen Sie sicher, dass keiner der Teilnehmer auf einer Aufzeichnung zu sehen ist?
1.15. Wie gehen mit expliziten Anfragen nach der Teilnahme einer bestimmten Person um? Unter welchem Umständen würden sie eine derartige Anfrage beantworten?
1.16 Wurde der Datenschutzbeauftragte von Hamburg in das Therapieangebot am UKE eingebunden und begleitet er dieses?
2. Wird das sogenannte Ampelsystem noch irgendwo innerhalb von KTW angewendet? Wenn ja, wo und von wem.
3. Sind ihnen Fälle bekannt in denen Teilnehmer von KTW dazu gedrängt sich vor dritten als pädophil zu outen? Wenn ja: Was tun sie um das in Zukunft zu verhindern?
4. Sind Ihnen wissenschaftliche Belege für Ihre immer wieder getätigte Aussage, dass einvernehmliche sexuelle Kontakte zwischen Kindern und Erwachsenen nicht möglich seien, bekannt?
5."Du träumst von ihnen"
5.1. Wie viel % der Teilnehmer von "Du träumst von ihnen" haben sich von sich aus gemeldet, ohne dass Eltern oder andere Bezugspersonen davon wussten oder sie gedrängt haben?
5.2. Wie viel % der Teilnehmer von "Du träumst von ihnen" outen sich bei jemanden nachdem sie sich bei Ihnen gemeldet haben?
5.3 Wie viel % der Teilnehmer von "Du träumst von ihnen" sind unter 14, wie viel über 14 und wie ist die Aufteilung nach Geschlecht?
5.4 Wie stellen Sie sicher, dass nicht doch Druck auf die Kinder oder Jugendlichen ausgeübt wird bei diesem Projekt teilzunehmen?
5.5 Wie ist die Speicherung von Patientendaten/Therapiedaten von unter 16-jährigen seitdem 25.05. geregelt, wo Daten nur noch mit Einverständniserklärungen der Eltern gespeichert werden dürfen.
5.6 Warum vertreten Sie die These das man Kinder noch bis zu einem bestimmten Alter umtherapieren kann?
5.7 Wie gehen Sie damit um wenn Kinder (unter 14 Jahren) miteinander Sex haben?
5.8 Wie stehen Sie zu Sex zwischen 2 Personen im Alter von 14 und 12, wo man eher nicht von Machtgefälle sprechen kann.
6. Bieten Sie auch Beratungen für pädophile Menschen außerhalb des Therapeutischen Programms an? Wenn ja, wie?
7. Gibt es Pläne eine Therapie auch über sichere Onlinekommunikation zu ermöglichen?
8. Wann werden die Ergebnisse der Evalulierung durch die TU Chemnitz erwartet?
9. Wieviele Stunden sind Mitarbeiter des UKE pro Woche/Monat für KTW und PPJ tätig und wie werden diese Stunden abgerechnet
10. Wie stehen sie zu Onlinetherapieverfahren per Videokonferenz wie sie die Klinik in Schleswig zum Thema Depressionen anbietet.
11. Wie oft haben sie gegen oder mit einverständnis zu Teilnehmern am Standort Hamburg/allgemein die Polizei informiert oder sonstige dritte?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    28. Mai 2018
  • Frist
    29. Juni 2018
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte Sie …
An Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf (UKE) Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kein Täter werden - Du Träumst von ihnen [#30089]
Datum
28. Mai 2018 16:55
An
Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf (UKE)
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte Sie bitten, mir Folgendes zuzusenden:
Das UKE ist Teil von Kein Täter werden und neuerdings auch Partner von PPJ "Du träumst von Ihnen", hierzu einige Fragen: 1. Wie handhaben Sie den Datenschutz in Ihrem Projekt? 1.1. Was wurde im Rahmen der DSVGO getan um die Richtlinien einzuhalten? 1.2. Ist an irgendeiner Stelle die Angabe eines Klarnames Vorraussetzung für die Teilnahme? 1.3. Ist eine Teilnahme ohne Klarnamen möglich? 1.4. Welche Daten von den Teilnehmern werden Erhoben und zu welchem Zweck? 1.5. Wo und in welcher Form werden diese Daten aufbewahrt? 1.6. Welche Daten werden in der sogenannten Einwilligungerklärung erhoben? 1.7. Lässt sich die PIN der jeweiligen Einwilligungserklärung oder anderen Daten zuordnen? Wenn ja, wie? 1.8. Wer hat Zugang zu welchen Daten und wie wird ein unberechtigter Zugang verhindert? 1.9. Unter welchen Umständen werden welche Daten von wem eingesehen? 1.10. Unter welchen Umständen werden welche Daten an wen weitergegeben? 1.11. Gibt es unter irgendwelchen Umständen eine Möglichkeit für die Krankenkassen die Einverständniserklärungen oder andere Daten einzusehen? 1.12. Wie stellen Sie sicher, dass potenzielle Teilnehmer die Möglichkeit haben anonym und sicher mit Ihnen Kontakt aufzunehmen? 1.13. Sind auf direktem Weg zu Räumlichkeiten in denen Threapie im Ramen von KTW oder "Du träumst von ihnen" stattfindet Überwachungskamaras angebracht? Wenn ja, wie lange werden diese Aufnahmen gespeichert? 1.14. Wie stellen Sie sicher, dass keiner der Teilnehmer auf einer Aufzeichnung zu sehen ist? 1.15. Wie gehen mit expliziten Anfragen nach der Teilnahme einer bestimmten Person um? Unter welchem Umständen würden sie eine derartige Anfrage beantworten? 1.16 Wurde der Datenschutzbeauftragte von Hamburg in das Therapieangebot am UKE eingebunden und begleitet er dieses? 2. Wird das sogenannte Ampelsystem noch irgendwo innerhalb von KTW angewendet? Wenn ja, wo und von wem. 3. Sind ihnen Fälle bekannt in denen Teilnehmer von KTW dazu gedrängt sich vor dritten als pädophil zu outen? Wenn ja: Was tun sie um das in Zukunft zu verhindern? 4. Sind Ihnen wissenschaftliche Belege für Ihre immer wieder getätigte Aussage, dass einvernehmliche sexuelle Kontakte zwischen Kindern und Erwachsenen nicht möglich seien, bekannt? 5."Du träumst von ihnen" 5.1. Wie viel % der Teilnehmer von "Du träumst von ihnen" haben sich von sich aus gemeldet, ohne dass Eltern oder andere Bezugspersonen davon wussten oder sie gedrängt haben? 5.2. Wie viel % der Teilnehmer von "Du träumst von ihnen" outen sich bei jemanden nachdem sie sich bei Ihnen gemeldet haben? 5.3 Wie viel % der Teilnehmer von "Du träumst von ihnen" sind unter 14, wie viel über 14 und wie ist die Aufteilung nach Geschlecht? 5.4 Wie stellen Sie sicher, dass nicht doch Druck auf die Kinder oder Jugendlichen ausgeübt wird bei diesem Projekt teilzunehmen? 5.5 Wie ist die Speicherung von Patientendaten/Therapiedaten von unter 16-jährigen seitdem 25.05. geregelt, wo Daten nur noch mit Einverständniserklärungen der Eltern gespeichert werden dürfen. 5.6 Warum vertreten Sie die These das man Kinder noch bis zu einem bestimmten Alter umtherapieren kann? 5.7 Wie gehen Sie damit um wenn Kinder (unter 14 Jahren) miteinander Sex haben? 5.8 Wie stehen Sie zu Sex zwischen 2 Personen im Alter von 14 und 12, wo man eher nicht von Machtgefälle sprechen kann. 6. Bieten Sie auch Beratungen für pädophile Menschen außerhalb des Therapeutischen Programms an? Wenn ja, wie? 7. Gibt es Pläne eine Therapie auch über sichere Onlinekommunikation zu ermöglichen? 8. Wann werden die Ergebnisse der Evalulierung durch die TU Chemnitz erwartet? 9. Wieviele Stunden sind Mitarbeiter des UKE pro Woche/Monat für KTW und PPJ tätig und wie werden diese Stunden abgerechnet 10. Wie stehen sie zu Onlinetherapieverfahren per Videokonferenz wie sie die Klinik in Schleswig zum Thema Depressionen anbietet. 11. Wie oft haben sie gegen oder mit einverständnis zu Teilnehmern am Standort Hamburg/allgemein die Polizei informiert oder sonstige dritte?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG) bzw. § 1 HmbUIG, soweit Umweltinformationen betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen. Ich bitte Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich und nur im Ausnahmefall spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und bitte Sie um eine Empfangsbestätigung. Danke für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf (UKE)
Ihre Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz Sehr geehrtAntragsteller/in beigefügt erhalten Sie die Antwo…
Von
Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf (UKE)
Betreff
Ihre Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz
Datum
7. August 2018 11:08
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in beigefügt erhalten Sie die Antwort in oben genannter Sache. Mit freundlichen Grüßen