kein Verlust der Garantie durch die freie Wahl eines Smartphone Betriebssystems

Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur hat mich an Sie verwiesen. Daher leite ich meine Frage an Sie weiter:
Ich möchte gerne selbst bestimmen, welches Betriebssystem ich auf meinem Handy installieren möchte.
Bei Computern kann man diese ohne Betriebssystem kaufen und ich kann selber bestimmen, welches
Betriebssystem ich installiere. Bei Handys geht dies zur Zeit leider nicht, da wir ein Duopol haben, die
Marktmacht wird auf Apple und Google aufgeteilt. Ich fordere daher ein Gesetz, dass die Hersteller
von Smartphones zwingt ihre Betriebssysteme auf Speicherkarte zu installieren, so wie es z.B. auch bei
dem Kleincomputer Raspberry Pi möglich ist, dann kann ich schon im Voraus ein System auf die Karte
spielen, womit ich mein Smartphone dann betreiben möchte. Sollte ich das Smartphone dann
irgendwann verkaufen, kann der neue Besitzer ohne großen Aufwand sein bevorzugtes Betriebssystem
benutzen. Zur Zeit geht dies wohl leider nicht, weil die Smartphones mit fest verdrahteten Speichern
für das Betriebssystem ausgestattet sind. Weiterhin möchte ich, dass ich meine Garantie nicht verliere,
wenn ich ein anderes Betriebssystem installiere, als der Hersteller schon vorinstalliert hat. Es sollte
Pflicht sein, dass der Hersteller alle Betriebssysteme ausweist, die von diesem Handy unterstützt
werden und das dies schon vor dem Kauf ausgezeichnet sein muss. Meine Frage ist nun:
- Welche Gesetze gibt es bereits dazu?
Vielen Dank für Ihr Mühe.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    20. November 2018
  • Frist
    22. Dezember 2018
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Das Bundesminist…
An Bundesministerium der Justiz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
kein Verlust der Garantie durch die freie Wahl eines Smartphone Betriebssystems [#34794]
Datum
20. November 2018 18:28
An
Bundesministerium der Justiz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur hat mich an Sie verwiesen. Daher leite ich meine Frage an Sie weiter: Ich möchte gerne selbst bestimmen, welches Betriebssystem ich auf meinem Handy installieren möchte. Bei Computern kann man diese ohne Betriebssystem kaufen und ich kann selber bestimmen, welches Betriebssystem ich installiere. Bei Handys geht dies zur Zeit leider nicht, da wir ein Duopol haben, die Marktmacht wird auf Apple und Google aufgeteilt. Ich fordere daher ein Gesetz, dass die Hersteller von Smartphones zwingt ihre Betriebssysteme auf Speicherkarte zu installieren, so wie es z.B. auch bei dem Kleincomputer Raspberry Pi möglich ist, dann kann ich schon im Voraus ein System auf die Karte spielen, womit ich mein Smartphone dann betreiben möchte. Sollte ich das Smartphone dann irgendwann verkaufen, kann der neue Besitzer ohne großen Aufwand sein bevorzugtes Betriebssystem benutzen. Zur Zeit geht dies wohl leider nicht, weil die Smartphones mit fest verdrahteten Speichern für das Betriebssystem ausgestattet sind. Weiterhin möchte ich, dass ich meine Garantie nicht verliere, wenn ich ein anderes Betriebssystem installiere, als der Hersteller schon vorinstalliert hat. Es sollte Pflicht sein, dass der Hersteller alle Betriebssysteme ausweist, die von diesem Handy unterstützt werden und das dies schon vor dem Kauf ausgezeichnet sein muss. Meine Frage ist nun: - Welche Gesetze gibt es bereits dazu? Vielen Dank für Ihr Mühe.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium der Justiz
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Nachricht vom 20. November 2018. Wir haben Ihre Anfrage mit der…
Von
Bundesministerium der Justiz
Betreff
Zwischennachricht: WG: Übernahmebitte - kein Verlust der Garantie durch die freie Wahl eines Smartphone Betriebssystems [#34794] - BMJV-ID: [13182012]
Datum
27. November 2018 15:15
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Nachricht vom 20. November 2018. Wir haben Ihre Anfrage mit der Bitte um einen Antwortbeitrag an den zuständigen Fachbereich weitergeleitet. Dadurch verzögert sich die Beantwortung noch ein wenig. Wir bitten daher noch um Geduld. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „kein Verlust der Garantie durch die freie Wahl…
An Bundesministerium der Justiz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Zwischennachricht: WG: Übernahmebitte - kein Verlust der Garantie durch die freie Wahl eines Smartphone Betriebssystems [#34794] - BMJV-ID: [13182012] [#34794]
Datum
14. Januar 2019 18:17
An
Bundesministerium der Justiz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „kein Verlust der Garantie durch die freie Wahl eines Smartphone Betriebssystems“ vom 20.11.2018 (#34794) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 24 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 34794 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in
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Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „kein Verlust der Garantie durch die freie Wahl e…
An Bundesministerium der Justiz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Zwischennachricht: WG: Übernahmebitte - kein Verlust der Garantie durch die freie Wahl eines Smartphone Betriebssystems [#34794] - BMJV-ID: [13182012] [#34794]
Datum
15. Juli 2019 06:37
An
Bundesministerium der Justiz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „kein Verlust der Garantie durch die freie Wahl eines Smartphone Betriebssystems“ vom 20.11.2018 (#34794) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 206 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 34794 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Bundesministerium der Justiz
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre erneute Nachricht vom 15. Juli 2019. Wir haben Ihre Anfrage mi…
Von
Bundesministerium der Justiz
Betreff
Zwischennachricht: WG: Zwischennachricht: WG: Übernahmebitte - kein Verlust der Garantie durch die freie Wahl eines Smartphone Betriebssystems [#34794] [#34794] - BMJV-ID: [19746012]
Datum
16. Juli 2019 07:53
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre erneute Nachricht vom 15. Juli 2019. Wir haben Ihre Anfrage mit der Bitte um einen Antwortbeitrag an den zuständigen Fachbereich weitergeleitet. Dadurch verzögert sich die Beantwortung noch ein wenig. Wir bitten daher noch um Geduld. Mit freundlichen Grüßen

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Bundesministerium der Justiz
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Nachricht vom 20. November 2018 und Ihre erneute Nachfrage vom …
Von
Bundesministerium der Justiz
Betreff
Re: Zwischennachricht: Übernahmebitte - kein Verlust der Garantie durch die freie Wahl eines Smartphone Betriebssystems [#34794] [#34794] - BMJV-ID: [12769002]
Datum
31. Juli 2019 14:26
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Nachricht vom 20. November 2018 und Ihre erneute Nachfrage vom 15. Juli 2019. Zunächst möchte ich mich entschuldigen, dass die Beantwortung so lang gedauert hat. Außerdem möchte ich darauf hinweisen, dass ich Ihre E-Mail als Bürgeranfrage auffasse, denn Sie bitten darin um Beantwortung von Fragen bzw. um Stellungnahme. Das Informationsfreiheitsgesetz hingegen gewährt einen Anspruch auf Zugang zu in den Akten vorhandenen amtlichen Informationen. Zu Ihrer Anfrage bezüglich den vorhanden Gesetzen für bzw. gegen vorinstallierte Betriebssysteme auf Smartphones kann ich Ihnen Folgendes allgemein mitteilen:   Bei Smartphones ist es nicht möglich, einfach ein Betriebssystem aufzuspielen und das Smartphone läuft. Smartphones sind ein komplexes System aus unterschiedlichen Komponenten und Funktionen. Das Betriebssystem muss jeweils an diese Komponenten und Funktionen angepasst werden. Bei Android-Smartphones befindet sich nicht einfach die von Google herausgegebene Software auf den Geräten, sondern diese wird vom jeweiligen Hersteller erst für das jeweilige Modell angepasst. Ein durchschnittlicher Smartphone-Nutzer wäre überfordert, die erforderlichen Anpassungen des Betriebssystems selbst vorzunehmen.   Hinzu kommt, dass auf dem Markt zahlreiche Smartphone-Modelle mit unterschiedlichen Betriebssystemen verfügbar sind. Die allermeisten Verbraucherinnen und Verbraucher werden ein Smartphone finden, das hinsichtlich Ausstattung und Verwendungsmöglichkeiten ihren Wünschen entspricht.   Vor diesem Hintergrund wird kein Bedarf gesehen, den Herstellern vorzuschreiben, ihre Smartphones gewissermaßen in rohem Zustand auszuliefern und dem Nutzer die Wahl und Installation des Betriebssystems selbst zu überlassen.   Ich hoffe, Ihnen mit dieser Auskunft behilflich gewesen zu sein. Mit freundlichen Grüßen