Kein Verlustabzug bei zweitem Gewerbe bei SGB II § 11 SGBhttps://fragdenstaat.de/anfrage/kein-verlustabzug-bei-zweitem-gewerbe-bei-sgb-ii-11-sgb/feed/2020-03-21T12:41:41.541083+00:00Ich hatte im letzten Jahr versucht mich durch ein weiteres Gewerbe aus dem dauerhaften Bezug (Aufstocker) von Hartz IV zu entziehen, nachdem mein erstes angemeldetes Gewerbe nicht so viel Früchte trug mich aus dem Bezug zu nehmen, versuchte ich mir ein zweites Standbein aufzubauen.
Das zweite Gewerbe ging leider schief und führte zu einem Verlust. Dieser Verlust kann nun - wie man mir schreibt - nach fachlicher Weisung zu § 11 SGB I Randziffer 11.36 - nicht vom Gewinn aus dem ersten Gewerbe - welches ja hinten und vorne nicht reicht - abgezogen werden, aber letztendlich von den Einnahmen finanziert wurde.
Somit kommt es in meinem Fall zu einer Rückzahlung an das Jobcenter (700,00)
Genau genommen zahle ich so meinen Verlust doppelt in der vollen Summe, und werde für den Versuch mich aus dem Bezug zu bringen auch noch bestraft. Diese ungerechte Art und Weise führt dazu keine weiteren Versuche mehr zu unternehmen schon gar nicht in Richtung einer Freiberuflichkeit.
Anderweitige Versuche in Arbeit zu kommen schlugen fehl, sodass mir nur diese Möglichkeit bislang blieb.
Im Umkehrschluss würde dies bedeuten das man sich nur selbstständig machen darf wenn man zu 100 Prozent weiß das es ab sofort Gewinne abwirft.
Das zweite Gewerbe gab ich in wenigen Wochen wieder auf um nicht noch mehr in der Schuldenfalle zu landen, aber es bedurfte zuvor einiger Anschaffungen um es durchführen zu können, auch wenn diese wieder verkauft werden konnten, so haften ihr doch Verluste an. Schade nun das man diese nun exakt zweimal zahlt, einmal bei der Anschaffung selber und nun ans Jobcenter.
Ich wollte erst Klage erheben, aber dieses Gesetz scheint es wirklich zu geben, ich bitte hiermit darum dies mal zu überdenken. Denn mehr Ungerechtigkeit gibt es kaum noch.
MfgBundesministerium für Arbeit und Soziales weigert sich, die Information zur Verfügung zu stellen aus folgendem Grund: n/a2020-03-21T12:41:41.541083+00:00https://fragdenstaat.de/anfrage/kein-verlustabzug-bei-zweitem-gewerbe-bei-sgb-ii-11-sgb/#ereignis-660168Bundesministerium für Arbeit und Soziales weigert sich, die Information zur Verfügung zu stellen aus folgendem Grund: n/aNachricht von Bundesministerium für Arbeit und Soziales erhalten.2020-03-21T12:34:31.288280+00:00https://fragdenstaat.de/anfrage/kein-verlustabzug-bei-zweitem-gewerbe-bei-sgb-ii-11-sgb/#ereignis-660163Nachricht von Bundesministerium für Arbeit und Soziales erhalten.Die Frist für diese Anfrage ist abgelaufen2020-03-19T00:00:00.560104+00:00https://fragdenstaat.de/anfrage/kein-verlustabzug-bei-zweitem-gewerbe-bei-sgb-ii-11-sgb/#ereignis-658889Die Frist für diese Anfrage ist abgelaufenNachricht von Bundesministerium für Arbeit und Soziales erhalten.2020-02-17T11:03:02.591421+00:00https://fragdenstaat.de/anfrage/kein-verlustabzug-bei-zweitem-gewerbe-bei-sgb-ii-11-sgb/#ereignis-640797Nachricht von Bundesministerium für Arbeit und Soziales erhalten.Nachricht wurde an Bundesministerium für Arbeit und Soziales gesendet.2020-02-15T16:13:01.023568+00:00https://fragdenstaat.de/anfrage/kein-verlustabzug-bei-zweitem-gewerbe-bei-sgb-ii-11-sgb/#ereignis-640156Nachricht wurde an Bundesministerium für Arbeit und Soziales gesendet.