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Keine Ampel in Berlin mit grün Phase

Leider muss man Feststellen das Ihre 30 km/h Zone hin haut ob Leipziger str Kantstrasse. An jeder aber auch jeder Ampel muss man bremsen anfahren weil man rot hat. Das hat nichts zu tun mit Umweltschutz

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    8. Dezember 2019
  • Frist
    11. Januar 2020
  • Kosten dieser Information:
    15,00 Euro
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Fol…
An Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Keine Ampel in Berlin mit grün Phase [#171777]
Datum
8. Dezember 2019 16:41
An
Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Leider muss man Feststellen das Ihre 30 km/h Zone hin haut ob Leipziger str Kantstrasse. An jeder aber auch jeder Ampel muss man bremsen anfahren weil man rot hat. Das hat nichts zu tun mit Umweltschutz
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 171777 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/171777
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt
Maßnahmen nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Sehr geehrteAntragsteller/in Ihrem Antrag auf Akte…
Von
Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt
Betreff
Maßnahmen nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG)
Datum
20. Dezember 2019 15:08
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihrem Antrag auf Aktenauskunft gebe ich statt und stelle Ihnen wunschgemäß die benötigten Akten-Informationen nachstehend bzw. anhängend bereit. Gemäß § 16 IFG sind für eine Akteneinsicht oder Aktenauskunft allerdings Gebühren zu erheben, wobei für die Bemessung der Gebühren das Gesetz über Gebühren und Beiträge (GebBtrG) anzuwenden ist. Nach Gebührennummer 1004 a) der Verwaltungsgebührenordnung (VGebO) entstehen für die wunschgemäß übermittelten Unterlagen und Erläuterungen Kosten (Gebühren) i. H. v. 15 €. Ich bitte um Kenntnisnahme und Einzahlung zum Kassenzeichen 0830001929748 auf eines der nachstehend genannten Konten an die Landeshauptkasse Berlin: Postbank Berlin IBAN: DE47100100100000058100 BIC: PBNKDEFF100 Berliner Sparkasse IBAN: DE25100500000990007600 BIC: BELADEBEXXX Bundesbank, Filiale Berlin IBAN: DE53100000000010001520 BIC: MARKDEF1100 In der Sache sende ich Ihnen die Planungsgrundlagen zu der von Ihnen inhaltlich kritisierten Koordinierung (Grüne Welle) der Lichtsignalanlagen (LSA) auf den Streckenzügen · Kantstraße, von Amtsgerichtsplatz bis Savignyplatz, und · Leipziger Straße, von Ben-Gurion-Straße bis Markgrafendamm. Diese Darstellungen geben die Aktenlage zu den Zeit-Weg-Diagrammen (ZWD) für die betreffenden Streckenabschnitte wieder. Unterschieden werden für jede Strecke 4 Programme, die in der Dauer der zyklischen Schaltungen (tu, Umlaufzeit) an den Einzel-LSA variieren oder sich hinsichtlich der jeweiligen verkehrlichen Haupt-Lastrichtung unterscheiden: Kantstraße: ZDW1: Tagesplan, tu = 80 Sekunden ZDW2: Nachtplan, tu = 40 Sekunden ZDW3: Frühplan, tu = 80 Sekunden ZDW4: Spätplan, tu = 80 Sekunden Leipzigerstraße: ZDW1: Tagesplan, tu = 90 Sekunden ZDW2: Nachtplan, tu = 80 Sekunden ZDW3: Frühplan, tu = 90 Sekunden ZDW4: Spätplan, tu = 90 Sekunden Grundsätzlich wird in diesen Darstellungen der Fahrtverlauf entlang der koordinierten Strecke (Grüne Welle) graphisch aufgetragen, indem der benötigte Zeitaufwand über die Strecke aufgetragen wird. An den darin für jeden Einzelknoten dargestellten, vertikal verlaufenden, dünnen Haltlinien der koordinierten Hauptrichtung/Gegenrichtung ist graphisch in Grün die Freigabezeit mit Start- und Endsekunde eingetragen. Ferner sind an den Vertikal-Linien neben der Knotenpunkt-Bezeichnung die jeweilige Signalgruppen-Nummern (i.d.R. K1, K6) aufgeführt, die sich vor Ort an den Signalgebern wiederfinden. Die schräg verlaufenden, grünen (Hauptrichtung) oder blauen (Gegenrichtung), flächigen Darstellungen geben den Fahrtverlauf des während der Freigabe abfließenden Fahrzeugpulks entlang der aufgetragenen Strecke bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit wieder (angegebenen in Kilometer pro Stunde, km/h). Die vorgesehenen Schaltzeiten der einzelnen Programme sind in den Wochenautomatiken (Woaut) der einzelnen Lichtsignalanlagen hinterlegt. Diese stehen somit auch für die Schaltzeiten des jeweiligen ZWDs. Repräsentativ für die jeweils geschaltete Wellen-Konfiguration sind die Woauts der LSA Leipziger Straße / Wilhelmstraße für die Koordinierungsstrecke Leipziger Straße und der LSA Kantstraße / Windscheidstraße für die Koordinierungsstrecke Kantstraße beigefügt. Für den Paxisvergleich ist für die Strecke der Kantstraße anzumerken, dass die Freigabezeiten an den Einzelknoten von den Bussen der BVG aktiv beeinflusst werden und somit von den Zeitbereichen der graphischen Darstellung abweichen können. Da dies von dem jeweiligen Bus-Fahrtverlauf sowie der Fahrtrichtung und den aktuellen Haltestellenaufenthaltszeiten abhängt, werden die beeinflussten Freigabe-Konfigurationen der daraus aktuell resultierenden Koordinierung als solches nicht geplant und auch nicht dargestellt. Somit gibt es hierzu auch keine Aktenlage. Mit freundlichen Grüßen

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