Keine elektronische Kommunikation / De-Mail

die De-Mail ist ein Kommunikationsmittel zur „sicheren, vertraulichen und nachweisbaren“ Kommunikation im Internet (§ 1 Abs. 1 De-Mail-Gesetz).

Die Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung unterhält eine DE-Mail Adresse, eröffnet aber nicht den Zugang:

"Postfach Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung
De-Mail Adresse: <<E-Mail-Adresse>>
Zugangseröffnung: nicht erteilt"

Bitte übermitteln Sie die entsprechenden Informationen, warum Sie eine De-Mail unterhalten, aber den Zugang zur sicheren Kommunikation nicht eröffnen.
Danke.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    12. Mai 2020
  • Frist
    16. Juni 2020
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Fol…
An Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Keine elektronische Kommunikation / De-Mail [#186471]
Datum
12. Mai 2020 18:56
An
Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
die De-Mail ist ein Kommunikationsmittel zur „sicheren, vertraulichen und nachweisbaren“ Kommunikation im Internet (§ 1 Abs. 1 De-Mail-Gesetz). Die Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung unterhält eine DE-Mail Adresse, eröffnet aber nicht den Zugang: "Postfach Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung De-Mail Adresse: <<E-Mail-Adresse>> Zugangseröffnung: nicht erteilt" Bitte übermitteln Sie die entsprechenden Informationen, warum Sie eine De-Mail unterhalten, aber den Zugang zur sicheren Kommunikation nicht eröffnen. Danke.
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 186471 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/186471
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihr Ersuchen wurde mir zuständigkeitshalber weiter geleitet. Unser Haus verfügt s…
Von
Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz
Betreff
AW: Keine elektronische Kommunikation / De-Mail [#186471]
Datum
15. Mai 2020 12:44
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihr Ersuchen wurde mir zuständigkeitshalber weiter geleitet. Unser Haus verfügt schon seit langem über die Möglichkeit De-Mails unter der De-Mail-Adresse <<E-Mail-Adresse>>[https://justiz.softwaretesting.de/ima...]<mailto:<<E-Mail-Adresse>>>zu empfangen. Da Ihre De-Mail uns aber nicht erreicht hat und sie offenbar die falsche Rückmeldung erhielten, dass die Zugangseröffnung nicht erteilt wurde, sind sehr umfangreiche Nachforschungen erfolgt, um mögliche Fehlerquellen auszuschließen. In diesem Zusammenhang wurden alle Bereiche, die im Einflussbereich der Justiz liegen, in diese Recherchen einbezogen. Dazu gehörte die Einbeziehung der Anwender des hiesigen Postfachs genauso wie die hiesige IT-Stelle, der Dienstleister, der zuständig für den Betrieb der Virtuellen Poststelle im Land Berlin ist, sowie unter Einbeziehung einer bundesweit tätigen Clearingstelle, der Dienstleister, der zuständig für den Umwandlungsdienst De-Mail - EGVP ist. Es konnten keinerlei Störungen für den Zeitraum des 12. Mai 2020 während des Nachmittags bis 19:00 Uhr festgestellt werden. Auch wurden aktuelle Softwarekomponenten in unserem Hause mit den korrekten Berechtigungen verwendet. Da außerdem eine daraufhin durchgeführte Test-De-Mail unser Haus korrekt erreicht hat, erschließt sich leider Ihre Fehlermeldung nicht. Kosten für die umfangreichen Recherchen fallen für Sie nicht an. Es deutet sich daher an, dass der Fehler beim Versenden der De-Mail-Nachricht woanders liegen muss. Ich bedauere Ihnen in dieser Angelegenheit nicht weiter helfen zu können und verbleibe mit besten Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in Vielen Dank für Ihre Antwort. Die Erklärung "Zugang nicht eröffnet" ist ke…
An Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Keine elektronische Kommunikation / De-Mail [#186471]
Datum
16. Mai 2020 12:30
An
Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in Vielen Dank für Ihre Antwort. Die Erklärung "Zugang nicht eröffnet" ist keiner Rückmeldung auf den Versand einer De-Mail an das De-Mail Konto des Senats zu entnehmen, sondern dem De-Mail Verzeichnis, dem man die De-Mail Adresse des Senats entnehmen kann; dort heißt es ausdrücklich "Zugang nicht eröffnet"; m.a.W.: 'De-Mail vorhanden, aber nicht zur Kommunikation freigegeben' - oder? Kann man Ihrer Antwort also schon einmal entnehmen, dass der Zugang eröffnet, die De-Mail also genutzt werden kann (auch wenn im Verzeichnis "Zugang nicht eröffnet" steht)? Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 186471 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/186471

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Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz
Sehr geehrteAntragsteller/in nach Rücksprache mit der Clearingstelle bitte ich Sie - falls es Ihnen möglich ist …
Von
Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz
Betreff
AW: Keine elektronische Kommunikation / De-Mail [#186471]
Datum
18. Mai 2020 16:36
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in nach Rücksprache mit der Clearingstelle bitte ich Sie - falls es Ihnen möglich ist - einen Screenshot dieser Verzeichnismitteilung zu übersenden. Gleichzeitig wären wir daran interessiert, welchen De-Mail-Provider Sie nutzen. Dann könnten wir dieser aus unserer Sicht nicht verständlichen Nachricht hoffentlich auf die Spur kommen. Der Zugang wurde jedenfalls für unser Haus eröffnet und wenn Sie die De-Mail-Adresse direkt in ihr De-Mail-System eingeben, müsste auch die Übersendung der Nachricht klappen. Beste Grüße