Keine Temporeduzierung trotz Gefahrenlage

Bei meiner Anfrage geht es um die L927 in Rheda-Wiedenbrück.
Speziell um einen Abschnitt der Neuenkirchener Str. von der Ecke Neuenkirchener Str./Gütersloher Str. und der Ecke Neuenkirchener Str./Platanenweg.
Innerhalb dieses kurzen Abschnittes gibt es einen
- unfallträchtigen Übergang eines gut frequentierten Radweges (alte Bahntrasse)
- einen Übergang, der zu einem Park führt und häufig von behinderten Jugendliche eines nahegelegen Wohnheimes und anderen Spaziergängern frequentiert wird
. und ein "Nadelöhr", wo die Wohnhäuser sehr nah an der Straße liegen (u.a. Lärmbelästigung).
Es gab und gibt zahlreiche Bürgeranträge hier das Tempo auf 30 zu reduzieren. Seitens der Stadt gibt es immer wieder die Hinweise, dass die Kommunikation bzw. Abstimmung mit den Bauträgern (also das Land) schwierig sei. Die letzte Maßnahme war 2020 die Einrichtung eines Parkverbotes, so dass sich aufgrund des freien Sichtfeldes die Durchschnittsgeschwindigkeit und die Gefahrenlage noch einmal deutlich erhöht hat.
Meine Fragen:
Warum wird hier -trotz der offensichtlichen Gefahrenlage- eine Temporeduzierung blockiert?
Gibt es hier Probleme mit der Kommunikation mit der Stadt (die die Problemlage eigentlich kennt und zumindest öffentlich immer wieder Besserung gelobt)?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    12. Juni 2021
  • Frist
    16. Juli 2021
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Dr. Wolfgang Tietz
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Landesbetrieb Straßenbau NRW Details
Von
Dr. Wolfgang Tietz
Betreff
Keine Temporeduzierung trotz Gefahrenlage [#223212]
Datum
12. Juni 2021 10:37
An
Landesbetrieb Straßenbau NRW
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Bei meiner Anfrage geht es um die L927 in Rheda-Wiedenbrück. Speziell um einen Abschnitt der Neuenkirchener Str. von der Ecke Neuenkirchener Str./Gütersloher Str. und der Ecke Neuenkirchener Str./Platanenweg. Innerhalb dieses kurzen Abschnittes gibt es einen - unfallträchtigen Übergang eines gut frequentierten Radweges (alte Bahntrasse) - einen Übergang, der zu einem Park führt und häufig von behinderten Jugendliche eines nahegelegen Wohnheimes und anderen Spaziergängern frequentiert wird . und ein "Nadelöhr", wo die Wohnhäuser sehr nah an der Straße liegen (u.a. Lärmbelästigung). Es gab und gibt zahlreiche Bürgeranträge hier das Tempo auf 30 zu reduzieren. Seitens der Stadt gibt es immer wieder die Hinweise, dass die Kommunikation bzw. Abstimmung mit den Bauträgern (also das Land) schwierig sei. Die letzte Maßnahme war 2020 die Einrichtung eines Parkverbotes, so dass sich aufgrund des freien Sichtfeldes die Durchschnittsgeschwindigkeit und die Gefahrenlage noch einmal deutlich erhöht hat. Meine Fragen: Warum wird hier -trotz der offensichtlichen Gefahrenlage- eine Temporeduzierung blockiert? Gibt es hier Probleme mit der Kommunikation mit der Stadt (die die Problemlage eigentlich kennt und zumindest öffentlich immer wieder Besserung gelobt)?
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Dr. Wolfgang Tietz Anfragenr: 223212 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/223212/ Postanschrift Dr. Wolfgang Tietz << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Dr. Wolfgang Tietz
Dr. Wolfgang Tietz
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Keine Temporeduzierung trotz Gefahrenlage“ vom …
An Landesbetrieb Straßenbau NRW Details
Von
Dr. Wolfgang Tietz
Betreff
AW: Keine Temporeduzierung trotz Gefahrenlage [#223212]
Datum
29. Juli 2021 09:44
An
Landesbetrieb Straßenbau NRW
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Keine Temporeduzierung trotz Gefahrenlage“ vom 12.06.2021 (#223212) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 14 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Dr. Wolfgang Tietz Anfragenr: 223212 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/223212/ Postanschrift Dr. Wolfgang Tietz << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Landesbetrieb Straßenbau NRW
Sehr geehrter Herr Dr. Tietz, Ihre E-Mail ist hier eingegangen und wurde (wie auch Ihre erste E-Mail vom 12.06.20…
Von
Landesbetrieb Straßenbau NRW
Betreff
AW: Keine Temporeduzierung trotz Gefahrenlage [#223212]
Datum
29. Juli 2021 12:43
Status
Anfrage abgeschlossen
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16,0 KB


Sehr geehrter Herr Dr. Tietz, Ihre E-Mail ist hier eingegangen und wurde (wie auch Ihre erste E-Mail vom 12.06.2021 in dieser Angelegenheit) an Herrn <<E-Mail-Adresse>><mailto:<<E-Mail-Adresse>>> weitergeleitet. Beste Grüße