KEINE TOLERIERUNG MEHR FÜR DAS PARKEN AUF DEM GEHWEG DURCH RUNDERLASS NACH ANHEBUNG DER BUSSGELDER FÜR DAS PARKEN AUF DEM GEHWEG
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich bitte um Zusendung von Informationen über Ihren Runderlass bezüglich der Tolerierung des Parkens auf dem Gehweg, bei der dieser noch eine Restbreite von mehr als 1,20 Meter aufweist und innerhalb von Wohngebieten von Städten und Kommunen des Landes Nordrhein-Westfalen liegt.
Gerne können Sie mir auch eine gebührenfreie Kopie auf dem Postweg zusenden.
Bitte beantworten Sie mir hier vorab noch folgende Fragen:
1. Seit wann und bis wann hat dieser RdErl. Ihres Ministeriums seine Gültigkeit?
2. Ist dieser Rd.Erl. für Städte und Kommunen zwingend bindend, also vorrangig gültig, als die StVO, oder können Städte und Kommunen nach eigenem Vorzug zwischen der gültigen StVO und Ihrem Rd.Erl. abwägen und das Parken auf dem Gehweg mit einer Restbreite über 1,20 Meter, ohne Vorliegen weiterer Tatbestände (z.B. nicht am rechten Fahrbahnrand geparkt), weiterhin regulär ahnden?
3. Fallbeispiel:
Ein 5 jähriges Kind fährt Fahrrad und benutzt dabei laut StVO vorschriftsmäßig den Gehweg.
Dabei kommt es zu einem Unfall, in dem das Kind mit einem auf dem Gehweg geparkten
Fahrzeug kollidiert. Der Gehweg hatte eine Restbreite von mehr als 1,20 Meter. Laut Rd.Erl.
Ihres Ministeriums hat dieses Parken seitens der Städte und Kommunen toleriert zu werden
und soll wegen eines angeblichen "Parkdrucks" nicht nach dem bundesweit gültigen
Tatbestandskatalog geahndet werden.
Wer hat nun den Verkehrsunfall verursacht?
Wer trägt hier nun die Folgekosten dieses Verkehrsunfalls?
4. Der Bundesrat hat die Novelle der StVO 2019, mit einer verschärften Ahndung, insbesondere auch das unerlaubte Parken auf dem Gehweg, mit und sogar auch bereits schon ohne Behinderung beschlossen.
Dabei kommen sehr bald auf die Falschparker hier bei Verstößen gegen die StVO "Halten und Parken" nunmehr Verwarnungen und Bußgelder inklusiver Punkte im FAER in Flensburg zu.
Frage: Wie und wie lange noch können Sie nunmehr Ihren Rd.Erl. und dabei sogar eine Tolerierung dieses Verstoßes noch verantworten, wenn Bürger im gesamten Bundesgebiet bei einer Petition hundert tausende von Unterschriften sammeln und dies vernünftiger Weise eine Gesetzesänderung zur Folge hat, noch eine Tolerierung beim Parken auf dem Gehweg erlauben?
Mit freundlichem Gruß
Anfrage erfolgreich
-
Datum6. Januar 2020
-
8. Februar 2020
-
2 Follower:innen
Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen
FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!