Keine Vorratsdatenspeicherung für die Kommunikation der Berufsgeheimnisträger

Am 25.03.2010 hat der Vorstandsvorsitzender eco Prof. Rotert erklärt, dass es technisch unmöglich ist, die Datenpakete der Berufsgeheimnisträger wie Anwälte, Ärzte, Journalisten, Politiker usw. zu identifizieren, damit diese Pakete bei der Einfuhrng der Vorratsdatenspeicherung nicht gespeichert werden - s. [2].

Bitte senden sie mir Dokumente, die nachvollziehbar machen, welche konkreten Produkte, Anwendungen bzw. Forschungen, mit den die für die Vorratsdatenspeicherung zuständige Internet-Provider die Datenpakete der Berufsgeheimnisträger wie Anwälte, Ärzte, Journalisten, Politiker usw. identifizieren können, sind dem Bundesministerium für Bildung und Forschung bekannt? Bitte nennen Sie nur konkrete Produkte, Anwendungen und Forschungen, keine Cluster oder generelle Debatten.

[1] Sigmar Gabriel "Wir brauchen die Vorratsdatenspeicherung", 15.03.2015 - http://www.deutschlandfunk.de/sigmar-gabriel-wir-brauchen-die-vorratsdatenspeicherung.868.de.html?dram:article_id=314247
[2] Interview mit Prof. Rotert (Vorstandsvorsitzender eco), 25.03.2010 - http://it-gipfelblog.hpi-web.de/tag/vorratsdatenspeicherung/
[3] eco: Vorratsdatenspeicherung ist abgehakt – Bundesregierung sollte Prioritäten im Blick behalten, 17.03.2015 - https://www.eco.de/2015/pressemeldungen/eco-vorratsdatenspeicherung-ist-abgehakt-bundesregierung-sollte-prioritaeten-im-blick-behalten.html

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  • Datum
    23. März 2015
  • Frist
    24. April 2015
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Gustav Wall
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Am 25.03.2010 ha…
An Bundesministerium für Bildung und Forschung Details
Von
Gustav Wall
Betreff
Keine Vorratsdatenspeicherung für die Kommunikation der Berufsgeheimnisträger [#8951]
Datum
23. März 2015 06:44
An
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Am 25.03.2010 hat der Vorstandsvorsitzender eco Prof. Rotert erklärt, dass es technisch unmöglich ist, die Datenpakete der Berufsgeheimnisträger wie Anwälte, Ärzte, Journalisten, Politiker usw. zu identifizieren, damit diese Pakete bei der Einfuhrng der Vorratsdatenspeicherung nicht gespeichert werden - s. [2]. Bitte senden sie mir Dokumente, die nachvollziehbar machen, welche konkreten Produkte, Anwendungen bzw. Forschungen, mit den die für die Vorratsdatenspeicherung zuständige Internet-Provider die Datenpakete der Berufsgeheimnisträger wie Anwälte, Ärzte, Journalisten, Politiker usw. identifizieren können, sind dem Bundesministerium für Bildung und Forschung bekannt? Bitte nennen Sie nur konkrete Produkte, Anwendungen und Forschungen, keine Cluster oder generelle Debatten. [1] Sigmar Gabriel "Wir brauchen die Vorratsdatenspeicherung", 15.03.2015 - http://www.deutschlandfunk.de/sigmar-gabriel-wir-brauchen-die-vorratsdatenspeicherung.868.de.html?dram:article_id=314247 [2] Interview mit Prof. Rotert (Vorstandsvorsitzender eco), 25.03.2010 - http://it-gipfelblog.hpi-web.de/tag/vorratsdatenspeicherung/ [3] eco: Vorratsdatenspeicherung ist abgehakt – Bundesregierung sollte Prioritäten im Blick behalten, 17.03.2015 - https://www.eco.de/2015/pressemeldungen/eco-vorratsdatenspeicherung-ist-abgehakt-bundesregierung-sollte-prioritaeten-im-blick-behalten.html
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen, Gustav Wall <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Gustav Wall << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
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Bundesministerium für Bildung und Forschung
Sehr geehrter Herr Wall, ich nehme Bezug auf Ihre untenstehende E-Mail vom 23. März 2015 über www.fragdenstaat.de…
Von
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Betreff
WG: Keine Vorratsdatenspeicherung für die Kommunikation der Berufsgeheimnisträger [#8951]
Datum
14. April 2015 09:04
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Wall, ich nehme Bezug auf Ihre untenstehende E-Mail vom 23. März 2015 über www.fragdenstaat.de, in der Sie das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) unter Berufung auf das IFG um Übersendung von Dokumenten bitten, die nachvollziehbar machen, welche konkreten Produkte, Anwendungen bzw. Forschungen dem BMBF vorliegen, mit denen die für die Vorratsdatenspeicherung zuständigen Internet-Provider die Datenpakete der Berufsgeheimnisträger wie Anwälte, Ärzte, Journalisten, Politiker usw. identifizieren können. Zu meinem Bedauern muss ich Ihnen mitteilen, dass dem BMBF keine entsprechenden Dokumente vorliegen. Mit freundlichen Grüßen