Kenntnis bzw. Zustimmung zum Unterbleiben von Verkehrsschauen des Landes Mecklenburg-Vorpommern

Laut Auskunft diverser Ämter für Straßen und Verkehrsentwicklung ist in mehrere Städten/Kommunen nicht der Pflicht zur Durchführung von turnusmäßige Verkehrsschauen 2020 - 2022 nachgekommen.
(vgl. "VwV-StVO zu § 45 Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen" Verkehrsschauen (i.V.m. Absatz 3 Rn 57))

siehe Güstrow - https://fragdenstaat.de/a/249207

Gemäß der Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung zu §45, Randnummer 57 ist die Straßenverkehrsbehörde verpflichtet alle zwei Jahre bzw. jährlich eine umfangreiche Verkehrsschau durchzuführen.

„Alle zwei Jahre haben die Straßenverkehrsbehörden zu diesem Zweck eine umfassende Verkehrsschau vorzunehmen, auf Straßen von erheblicher Verkehrsbedeutung und überall dort, wo nicht selten Unfälle vorkommen, alljährlich, erforderlichenfalls auch bei Nacht. An den Verkehrsschauen haben sich die Polizei und die Straßenbaubehörden zu beteiligen; auch die << Antragsteller:in >> der Straßenbaulast, die öffentlichen Verkehrsunternehmen und ortsfremde Sachkundige aus Kreisen der Verkehrsteilnehmer sind dazu einzuladen. Bei der Prüfung der Sicherung von Bahnübergängen sind die Bahnunternehmen, für andere Schienenbahnen gegebenenfalls die für die technische Bahnaufsicht zuständigen Behörden hinzuzuziehen. Über die Durchführung der Verkehrsschau ist eine Niederschrift zu fertigen.“

Nach Randnummer 58 darf eine Verkehrsschau nur mit der Zustimmung Ihrer Behörde unterbleiben.

„Eine Verkehrsschau darf nur mit Zustimmung der höheren Verwaltungsbehörde unterbleiben.“

Bitte senden Sie mir alle oder zumindest ausreichend Unterlagen, die die oben genannte Mitkenntnis Ihrer Behörde belegen und ebenfalls eine Übersicht welchen Städten sowie Kommunen in Brandenburg diese Zustimmung erteilt wurde.

Ebenfalls bitte ich um die Zusendung der Zustimmung für das Unterbleiben der Verkehrsschauen, sowie den Dokumenten, die für die Entscheidungsfindung genutzt wurden.

Ebenfalls bitte ich um die Zusendung der Aufforderung zur Durchführung der Verkehrsschauen, sowie den Dokumenten, die für die Entscheidungsfindung genutzt wurden und zu wann Kommunen/Städte/usw. Verkehrsschauen in welchem Umfang beizubringen haben.

Bitte senden Sie mir eine Eingangsbestätigung.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    19. Juni 2022
  • Frist
    22. Juli 2022
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG M-V, LUIG, VIG – (vorab per E-Mail, parallel per Fax) Sehr geehrte Damen und Herren, bitte …
An Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung des Landes Mecklenburg-Vorpommern Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kenntnis bzw. Zustimmung zum Unterbleiben von Verkehrsschauen des Landes Mecklenburg-Vorpommern [#251763]
Datum
19. Juni 2022 20:51
An
Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung des Landes Mecklenburg-Vorpommern
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG M-V, LUIG, VIG – (vorab per E-Mail, parallel per Fax) Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Laut Auskunft diverser Ämter für Straßen und Verkehrsentwicklung ist in mehrere Städten/Kommunen nicht der Pflicht zur Durchführung von turnusmäßige Verkehrsschauen 2020 - 2022 nachgekommen. (vgl. "VwV-StVO zu § 45 Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen" Verkehrsschauen (i.V.m. Absatz 3 Rn 57)) siehe Güstrow - https://fragdenstaat.de/a/249207 Gemäß der Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung zu §45, Randnummer 57 ist die Straßenverkehrsbehörde verpflichtet alle zwei Jahre bzw. jährlich eine umfangreiche Verkehrsschau durchzuführen. „Alle zwei Jahre haben die Straßenverkehrsbehörden zu diesem Zweck eine umfassende Verkehrsschau vorzunehmen, auf Straßen von erheblicher Verkehrsbedeutung und überall dort, wo nicht selten Unfälle vorkommen, alljährlich, erforderlichenfalls auch bei Nacht. An den Verkehrsschauen haben sich die Polizei und die Straßenbaubehörden zu beteiligen; auch die << Antragsteller:in >> der Straßenbaulast, die öffentlichen Verkehrsunternehmen und ortsfremde Sachkundige aus Kreisen der Verkehrsteilnehmer sind dazu einzuladen. Bei der Prüfung der Sicherung von Bahnübergängen sind die Bahnunternehmen, für andere Schienenbahnen gegebenenfalls die für die technische Bahnaufsicht zuständigen Behörden hinzuzuziehen. Über die Durchführung der Verkehrsschau ist eine Niederschrift zu fertigen.“ Nach Randnummer 58 darf eine Verkehrsschau nur mit der Zustimmung Ihrer Behörde unterbleiben. „Eine Verkehrsschau darf nur mit Zustimmung der höheren Verwaltungsbehörde unterbleiben.“ Bitte senden Sie mir alle oder zumindest ausreichend Unterlagen, die die oben genannte Mitkenntnis Ihrer Behörde belegen und ebenfalls eine Übersicht welchen Städten sowie Kommunen in Brandenburg diese Zustimmung erteilt wurde. Ebenfalls bitte ich um die Zusendung der Zustimmung für das Unterbleiben der Verkehrsschauen, sowie den Dokumenten, die für die Entscheidungsfindung genutzt wurden. Ebenfalls bitte ich um die Zusendung der Aufforderung zur Durchführung der Verkehrsschauen, sowie den Dokumenten, die für die Entscheidungsfindung genutzt wurden und zu wann Kommunen/Städte/usw. Verkehrsschauen in welchem Umfang beizubringen haben. Bitte senden Sie mir eine Eingangsbestätigung.
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 1 Landesinformationsfreiheitsgesetz (LIFG) bzw. nach Landesumweltinformationsgesetz (LUIG), soweit Umweltinformationen nach § 3 Abs. 3 UIG betroffen sind, bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 11 Abs. 1 Satz 1 LIFG und bitte Sie, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 3 Abs. 3 Satz 1 UIG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an sonstige Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 251763 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/251763/ Postanschrift << Adresse entfernt >> << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Kenntnis bzw. Zustimmung zum Unterbleiben von Verkehrsschauen des Landes Mecklenburg-Vorpommern [#251763]
An Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung des Landes Mecklenburg-Vorpommern Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Via
Fax
Betreff
Kenntnis bzw. Zustimmung zum Unterbleiben von Verkehrsschauen des Landes Mecklenburg-Vorpommern [#251763]
Datum
19. Juni 2022 20:54
An
Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung des Landes Mecklenburg-Vorpommern
Status
Fax wurde erfolgreich versendet.
Nicht-öffentliche Anhänge:
fax.pdf
45,4 KB
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit reiche ich für den Antrag #251763 eine kurze Korrektur nach. Bitte senden…
An Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung des Landes Mecklenburg-Vorpommern Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Kenntnis bzw. Zustimmung zum Unterbleiben von Verkehrsschauen des Landes Mecklenburg-Vorpommern [#251763]
Datum
22. Juni 2022 09:54
An
Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung des Landes Mecklenburg-Vorpommern
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit reiche ich für den Antrag #251763 eine kurze Korrektur nach. Bitte senden Sie mir alle oder zumindest ausreichend Unterlagen, die die oben genannte Mitkenntnis Ihrer Behörde belegen und ebenfalls eine Übersicht welchen Städten sowie Kommunen in Mecklenburg-Vorpommern diese Zustimmung erteilt wurde. Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 251763 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/251763/
Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung des Landes Mecklenburg-Vorpommern
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Nachricht. Zuständig ist jedoch nicht das Minister…
Von
Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung des Landes Mecklenburg-Vorpommern
Betreff
Kenntnis bzw. Zustimmung zum Unterbleiben von Verkehrsschauen des Landes Mecklenburg-Vorpommern [#251763]
Datum
22. Juni 2022 13:42
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Nachricht. Zuständig ist jedoch nicht das Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern sondern das Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern. Ich werde Ihre Anfrage dorthin weiterleiten. Ich weise Sie darauf hin, dass mir Ihre Anfrage bislang nicht in Schriftform vorliegt. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, wie Sie dem Verlauf der Anfrage https://fragdenstaat.de/a/251763 entnehmen können,…
An Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung des Landes Mecklenburg-Vorpommern Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Kenntnis bzw. Zustimmung zum Unterbleiben von Verkehrsschauen des Landes Mecklenburg-Vorpommern [#251763]
Datum
22. Juni 2022 14:32
An
Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung des Landes Mecklenburg-Vorpommern
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, wie Sie dem Verlauf der Anfrage https://fragdenstaat.de/a/251763 entnehmen können, wurde die Anfrage formgerecht (Fax-Sendebericht liegt vor) eingereicht. Einzig die Anmerkung vom 22.06.2022 wurde nicht erneut in Schriftform nachgereicht. Vielen Dank für die Weitergabe an das zuständige Ressort im Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern. Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 251763 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/251763/
Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung des Landes Mecklenburg-Vorpommern
Keine Zuständigkeit - Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung des Landes Mecklenburg-Vorpommern Minister …
Von
Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung des Landes Mecklenburg-Vorpommern
Via
Briefpost
Betreff
Keine Zuständigkeit - Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung des Landes Mecklenburg-Vorpommern
Datum
23. Juni 2022
Status
Anfrage abgeschlossen
Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern zuständig folgende Adresse: Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern Leiterin Ministerbüro Frau Britta Sellering Tel. 0385 588-5001 Johannes-Stelling-Str. 14 19053 Schwerin
Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung des Landes Mecklenburg-Vorpommern
Sehr << Antragsteller:in >> das Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpomme…
Von
Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung des Landes Mecklenburg-Vorpommern
Betreff
WG: IFG-Anfrage: Kenntnis bzw. Zustimmung zum Unterbleiben von Verkehrsschauen des Landes Mecklenburg-Vorpommern [#251763]
Datum
28. Juni 2022 16:43
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> das Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern hat mir Ihr Auskunftsersuchen nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG M-V) und anderen Gesetzen weitergeleitet. Sie bitten um Zusendung von diversen Unterlagen zum Unterbleiben von Verkehrsschauen. Eine Verkehrsschau darf - wie Sie richtig zitieren - nur mit Zustimmung der höheren Verwaltungsbehörde unterbleiben; in Mecklenburg-Vorpommern ist dies das Landesamt für Straßenbau und Verkehr Mecklenburg-Vorpommern. Der Antrag auf Zugang zu Informationen ist nach § 10 Absatz 1 Satz 2 IFG M-V schriftlich oder zur Niederschrift an die Behörde zu richten, bei der die begehrten Informationen vorhanden sind; also an das Landesamt für Straßenbau und Verkehr Mecklenburg-Vorpommern. Soweit Sie einen rechtsmittelfähigen und u. U. kostenpflichtigen Bescheid vom Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern wünschen, ist Ihr Antrag hinsichtlich der Anspruchsnorm zu konkretisieren und in der entsprechend vorgeschriebenen Form zu stellen. Das Verfahren unterscheidet sich nämlich je nach Norm sowohl formell (für Anfragen nach dem IFG M-V ist beispielsweise die Schriftform vorgeschrieben) als auch materiell (Umfang des Auskunftsrechts). Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, sehr << Anrede >> ich ziehe den Antrag zurück und habe den Antrag form…
An Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung des Landes Mecklenburg-Vorpommern Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: IFG-Anfrage: Kenntnis bzw. Zustimmung zum Unterbleiben von Verkehrsschauen des Landes Mecklenburg-Vorpommern [#251763]
Datum
28. Juni 2022 17:12
An
Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung des Landes Mecklenburg-Vorpommern
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, sehr << Anrede >> ich ziehe den Antrag zurück und habe den Antrag form- und sachgerecht beim Landesamt für Straßenbau und Verkehr Mecklenburg-Vorpommern erneut eingereicht. https://fragdenstaat.de/a/252296 Insoweit ein Ablehnungsbescheid kostenpflichtig sein soll bzw. die Weitergabe über das Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern an das Landesamt für Straßenbau und Verkehr Mecklenburg-Vorpommern erschließt sich meinerseits nicht. Können Sie bitte entsprechend § 10 Absatz 3 Satz 2 IFG M-V bestätigen, dass gänzlich keine Kenntnis bzw. Unterlagen bzgl. der Thematik "Unterbleiben von Verkehrsschauen in Mecklenburg-Vorpommern" vorhanden sind? Das Landesamt für Straßenbau und Verkehr Mecklenburg-Vorpommern ist dem Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit nachgeordnet. Das Amt hat die Aufsicht über die unteren Straßenbau- und Straßenverkehrsbehörden. Das Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit daher die Fach/Rechtsauficht für dasLandesamt für Straßenbau und Verkehr Mecklenburg-Vorpommern. Des Weiteren wäre vergleichbar zum Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung eine Weitergabe zwecks Zuständigkeit sachdienlich bzw. pragmatisch in Betracht gekommen. Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 251763 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/251763/ Postanschrift << Adresse entfernt >> << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung des Landes Mecklenburg-Vorpommern
Sehr << Antragsteller:in >> Sie bitten mit Ihrer Nachfrage um Bestätigung, dass das Ministerium für W…
Von
Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung des Landes Mecklenburg-Vorpommern
Betreff
WG: WG: IFG-Anfrage: Kenntnis bzw. Zustimmung zum Unterbleiben von Verkehrsschauen des Landes Mecklenburg-Vorpommern [#251763]
Datum
29. Juni 2022 16:01
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> Sie bitten mit Ihrer Nachfrage um Bestätigung, dass das Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit gänzlich keine Kenntnis zu dem Thema „Unterbleiben von Verkehrsschauen in Mecklenburg-Vorpommern“ hat bzw. hierzu keine Unterlagen vorhanden sind. Eine solche Bestätigung kann ich nicht erteilen, da ich eine inhaltliche Prüfung nicht vorgenommen habe und zudem der diesbezügliche Auskunftsantrag beim Wirtschaftsministerium von Ihnen zurückgenommen worden ist. Wie ich Ihnen in meiner E-Mail vom 28.6.22 mitgeteilt habe, bedarf es für eine entsprechende Auskunft eines konkretisierten formgerechten Antrags. Mit freundlichen Grüßen