Kenntnis bzw. Zustimmung zum Unterbleiben von Verkehrsschauen des Landes Mecklenburg-Vorpommern
Laut Auskunft diverser Ämter für Straßen und Verkehrsentwicklung ist in mehrere Städten/Kommunen nicht der Pflicht zur Durchführung von turnusmäßige Verkehrsschauen 2020 - 2022 nachgekommen.
(vgl. "VwV-StVO zu § 45 Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen" Verkehrsschauen (i.V.m. Absatz 3 Rn 57))
siehe Güstrow - https://fragdenstaat.de/a/249207
Gemäß der Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung zu §45, Randnummer 57 ist die Straßenverkehrsbehörde verpflichtet alle zwei Jahre bzw. jährlich eine umfangreiche Verkehrsschau durchzuführen.
„Alle zwei Jahre haben die Straßenverkehrsbehörden zu diesem Zweck eine umfassende Verkehrsschau vorzunehmen, auf Straßen von erheblicher Verkehrsbedeutung und überall dort, wo nicht selten Unfälle vorkommen, alljährlich, erforderlichenfalls auch bei Nacht. An den Verkehrsschauen haben sich die Polizei und die Straßenbaubehörden zu beteiligen; auch die << Antragsteller:in >> der Straßenbaulast, die öffentlichen Verkehrsunternehmen und ortsfremde Sachkundige aus Kreisen der Verkehrsteilnehmer sind dazu einzuladen. Bei der Prüfung der Sicherung von Bahnübergängen sind die Bahnunternehmen, für andere Schienenbahnen gegebenenfalls die für die technische Bahnaufsicht zuständigen Behörden hinzuzuziehen. Über die Durchführung der Verkehrsschau ist eine Niederschrift zu fertigen.“
Nach Randnummer 58 darf eine Verkehrsschau nur mit der Zustimmung Ihrer Behörde unterbleiben.
„Eine Verkehrsschau darf nur mit Zustimmung der höheren Verwaltungsbehörde unterbleiben.“
Bitte senden Sie mir alle oder zumindest ausreichend Unterlagen, die die oben genannte Mitkenntnis Ihrer Behörde belegen und ebenfalls eine Übersicht welchen Städten sowie Kommunen in Brandenburg diese Zustimmung erteilt wurde.
Ebenfalls bitte ich um die Zusendung der Zustimmung für das Unterbleiben der Verkehrsschauen, sowie den Dokumenten, die für die Entscheidungsfindung genutzt wurden.
Ebenfalls bitte ich um die Zusendung der Aufforderung zur Durchführung der Verkehrsschauen, sowie den Dokumenten, die für die Entscheidungsfindung genutzt wurden und zu wann Kommunen/Städte/usw. Verkehrsschauen in welchem Umfang beizubringen haben.
Bitte senden Sie mir eine Eingangsbestätigung.
Information nicht vorhanden
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Datum19. Juni 2022
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22. Juli 2022
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- Kenntnis bzw. Zustimmung zum Unterbleiben von Verkehrsschauen des Landes Mecklenburg-Vorpommern [#251763]
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- 19. Juni 2022 20:51
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- AW: Kenntnis bzw. Zustimmung zum Unterbleiben von Verkehrsschauen des Landes Mecklenburg-Vorpommern [#251763]
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- 22. Juni 2022 09:54
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- 22. Juni 2022 13:42
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- AW: Kenntnis bzw. Zustimmung zum Unterbleiben von Verkehrsschauen des Landes Mecklenburg-Vorpommern [#251763]
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- 22. Juni 2022 14:32
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- Keine Zuständigkeit - Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung des Landes Mecklenburg-Vorpommern
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- 23. Juni 2022
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- WG: IFG-Anfrage: Kenntnis bzw. Zustimmung zum Unterbleiben von Verkehrsschauen des Landes Mecklenburg-Vorpommern [#251763]
- Datum
- 28. Juni 2022 16:43
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- Anfrage abgeschlossen
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- AW: WG: IFG-Anfrage: Kenntnis bzw. Zustimmung zum Unterbleiben von Verkehrsschauen des Landes Mecklenburg-Vorpommern [#251763]
- Datum
- 28. Juni 2022 17:12
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- Von
- Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung des Landes Mecklenburg-Vorpommern
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- WG: WG: IFG-Anfrage: Kenntnis bzw. Zustimmung zum Unterbleiben von Verkehrsschauen des Landes Mecklenburg-Vorpommern [#251763]
- Datum
- 29. Juni 2022 16:01
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