Kenntnis bzw. Zustimmung zum Unterbleiben von Verkehrsschauen im Land Brandenburg
Laut Auskunft diverser Ämter für Straßen und Verkehrsentwicklung sind in mehrere Städten/Kommunen nicht der Pflicht zur Durchführung von turnusmäßige Verkehrsschauen mehr nachgekommen.
(vgl. "VwV-StVO zu § 45 Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen" Verkehrsschauen (i.V.m. Absatz 3 Rn 57))
Siehe:
https://fragdenstaat.de/anfrage/verkehr… (Potsdam)
https://fragdenstaat.de/anfrage/protoko… (Brandenburg/Havel)
Gemäß der Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung zu §45, Randnummer 57 ist die Straßenverkehrsbehörde verpflichtet alle zwei Jahre bzw. jährlich eine umfangreiche Verkehrsschau durchzuführen.
„Alle zwei Jahre haben die Straßenverkehrsbehörden zu diesem Zweck eine umfassende Verkehrsschau vorzunehmen, auf Straßen von erheblicher Verkehrsbedeutung und überall dort, wo nicht selten Unfälle vorkommen, alljährlich, erforderlichenfalls auch bei Nacht. An den Verkehrsschauen haben sich die Polizei und die Straßenbaubehörden zu beteiligen; auch die << Antragsteller:in >> der Straßenbaulast, die öffentlichen Verkehrsunternehmen und ortsfremde Sachkundige aus Kreisen der Verkehrsteilnehmer sind dazu einzuladen. Bei der Prüfung der Sicherung von Bahnübergängen sind die Bahnunternehmen, für andere Schienenbahnen gegebenenfalls die für die technische Bahnaufsicht zuständigen Behörden hinzuzuziehen. Über die Durchführung der Verkehrsschau ist eine Niederschrift zu fertigen.“
Nach Randnummer 58 darf eine Verkehrsschau nur mit der Zustimmung Ihrer Behörde unterbleiben.
„Eine Verkehrsschau darf nur mit Zustimmung der höheren Verwaltungsbehörde unterbleiben.“
Bitte senden Sie mir alle oder zumindest ausreichend Unterlagen, die die oben genannte Mitkenntnis Ihrer Behörde belegen und ebenfalls eine Übersicht welchen Städten sowie Kommunen in Brandenburg diese Zustimmung erteilt wurde.
Ebenfalls bitte ich um die Zusendung der Zustimmung für das Unterbleiben der Verkehrsschauen, sowie den Dokumenten, die für die Entscheidungsfindung genutzt wurden.
Bitte senden Sie mir eine Eingangsbestätigung.
Anfrage erfolgreich
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Datum24. November 2020
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29. Dezember 2020
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