Kenntnis bzw. Zustimmung zum Unterbleiben von Verkehrsschauen

Laut Auskunft des Amtes für Straßen und Verkehrsentwicklung sind in mehreren Straßen in Köln seit Ablauf der Aktenaufbewahrungsfrist von 10 Jahren mit Mitkenntnis der Aufsichtsbehörde keine Verkehrsschauen mehr erfolgt.

Siehe:
https://fragdenstaat.de/a/172053 (Jesuitengasse)
https://fragdenstaat.de/a/172052 (Militärringstraße)

Gemäß der Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung zu §45, Randnummer 57 ist die Straßenverkehrsbehörde verpflichtet alle zwei Jahre bzw. jährlich eine umfangreiche Verkehrsschau durchzuführen.

„Alle zwei Jahre haben die Straßenverkehrsbehörden zu diesem Zweck eine umfassende Verkehrsschau vorzunehmen, auf Straßen von erheblicher Verkehrsbedeutung und überall dort, wo nicht selten Unfälle vorkommen, alljährlich, erforderlichenfalls auch bei Nacht. An den Verkehrsschauen haben sich die Polizei und die Straßenbaubehörden zu beteiligen; auch die Träger der Straßenbaulast, die öffentlichen Verkehrsunternehmen und ortsfremde Sachkundige aus Kreisen der Verkehrsteilnehmer sind dazu einzuladen. Bei der Prüfung der Sicherung von Bahnübergängen sind die Bahnunternehmen, für andere Schienenbahnen gegebenenfalls die für die technische Bahnaufsicht zuständigen Behörden hinzuzuziehen. Über die Durchführung der Verkehrsschau ist eine Niederschrift zu fertigen.“

Nach Randnummer 58 darf eine Verkehrsschau nur mit der Zustimmung Ihrer Behörde unterbleiben.

„Eine Verkehrsschau darf nur mit Zustimmung der höheren Verwaltungsbehörde unterbleiben.“

Bitte senden Sie mir alle oder zumindest ausreichend Unterlagen, die die oben genannte Mitkenntnis Ihrer Behörde belegen.

Ebenfalls bitte ich um die Zusendung der Zustimmung für das Unterbleiben der Verkehrsschauen, sowie den Dokumenten, die für die Entscheidungsfindung genutzt wurden.

Bitte senden Sie mir eine Eingangsbestätigung.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    7. Januar 2020
  • Frist
    11. Februar 2020
  • 4 Follower:innen
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Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir …
An Bezirksregierung Köln Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kenntnis bzw. Zustimmung zum Unterbleiben von Verkehrsschauen [#173597]
Datum
7. Januar 2020 21:55
An
Bezirksregierung Köln
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Laut Auskunft des Amtes für Straßen und Verkehrsentwicklung sind in mehreren Straßen in Köln seit Ablauf der Aktenaufbewahrungsfrist von 10 Jahren mit Mitkenntnis der Aufsichtsbehörde keine Verkehrsschauen mehr erfolgt. Siehe: https://fragdenstaat.de/a/172053 (Jesuitengasse) https://fragdenstaat.de/a/172052 (Militärringstraße) Gemäß der Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung zu §45, Randnummer 57 ist die Straßenverkehrsbehörde verpflichtet alle zwei Jahre bzw. jährlich eine umfangreiche Verkehrsschau durchzuführen. „Alle zwei Jahre haben die Straßenverkehrsbehörden zu diesem Zweck eine umfassende Verkehrsschau vorzunehmen, auf Straßen von erheblicher Verkehrsbedeutung und überall dort, wo nicht selten Unfälle vorkommen, alljährlich, erforderlichenfalls auch bei Nacht. An den Verkehrsschauen haben sich die Polizei und die Straßenbaubehörden zu beteiligen; auch die Träger der Straßenbaulast, die öffentlichen Verkehrsunternehmen und ortsfremde Sachkundige aus Kreisen der Verkehrsteilnehmer sind dazu einzuladen. Bei der Prüfung der Sicherung von Bahnübergängen sind die Bahnunternehmen, für andere Schienenbahnen gegebenenfalls die für die technische Bahnaufsicht zuständigen Behörden hinzuzuziehen. Über die Durchführung der Verkehrsschau ist eine Niederschrift zu fertigen.“ Nach Randnummer 58 darf eine Verkehrsschau nur mit der Zustimmung Ihrer Behörde unterbleiben. „Eine Verkehrsschau darf nur mit Zustimmung der höheren Verwaltungsbehörde unterbleiben.“ Bitte senden Sie mir alle oder zumindest ausreichend Unterlagen, die die oben genannte Mitkenntnis Ihrer Behörde belegen. Ebenfalls bitte ich um die Zusendung der Zustimmung für das Unterbleiben der Verkehrsschauen, sowie den Dokumenten, die für die Entscheidungsfindung genutzt wurden. Bitte senden Sie mir eine Eingangsbestätigung.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 173597 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/173597 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
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Sehr geehrteAntragsteller/in Ich bitte hiermit nochmals um eine Eingangsbestätigung zu meinem Schreiben vom 07. J…
An Bezirksregierung Köln Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Kenntnis bzw. Zustimmung zum Unterbleiben von Verkehrsschauen [#173597]
Datum
22. Januar 2020 00:08
An
Bezirksregierung Köln
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in Ich bitte hiermit nochmals um eine Eingangsbestätigung zu meinem Schreiben vom 07. Januar 2020 "Kenntnis bzw. Zustimmung zum Unterbleiben von Verkehrsschauen [#173597]" Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 173597 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/173597
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Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Kenntnis bzw. Zustimmung zum Unterbleiben von Ve…
An Bezirksregierung Köln Details
Von
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Betreff
AW: Kenntnis bzw. Zustimmung zum Unterbleiben von Verkehrsschauen [#173597]
Datum
17. Februar 2020 06:26
An
Bezirksregierung Köln
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Kenntnis bzw. Zustimmung zum Unterbleiben von Verkehrsschauen“ vom 07.01.2020 (#173597) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 7 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 173597 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/173597
Bezirksregierung Köln
Kenntnis bzw. Zustimmung zum Unterbleiben con Verkehrsschauen Sehr [geschwärzt], zunächst bitte ich um Entschuld…
Von
Bezirksregierung Köln
Betreff
Kenntnis bzw. Zustimmung zum Unterbleiben con Verkehrsschauen
Datum
17. Februar 2020 14:33
Status
Warte auf Antwort
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1,4 KB


Sehr [geschwärzt], zunächst bitte ich um Entschuldigung, dass Sie noch keine schriftliche Eingangsbestätigung erhalten haben. Allerdings haben Sie ja bereits mit meiner [geschwärzt] ein längeres Telefongespräch geführt, so dass Ihnen mündlich mitgeteilt wurde, dass Ihre Anfrage hier eingegangen und bearbeitet wird. Aufgrund der Vielzahl und verschiedenen Prioritäten der Eingänge bitte ich noch um etwas Geduld, bis Sie eine abschließende Antwort erhalten. Da es hier ja auch nicht nur um die Verkehrsschau an sich geht, werden wir -wie telefonisch besprochen- hierzu bilateral mit der Stadt Köln in Verbindung treten. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] [geschwärzt] [[geschwärzt]][geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] ([geschwärzt]!)[geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] +[geschwärzt] ([geschwärzt])[geschwärzt] +[geschwärzt] ([geschwärzt])[geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt]<[geschwärzt]> [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt]!
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AW: Kenntnis bzw. Zustimmung zum Unterbleiben con Verkehrsschauen [#173597] Sehr [geschwärzt], sehr geehrte Bezirk…
An Bezirksregierung Köln Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Kenntnis bzw. Zustimmung zum Unterbleiben con Verkehrsschauen [#173597]
Datum
17. Februar 2020 22:08
An
Bezirksregierung Köln
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr [geschwärzt], sehr geehrte Bezirksregierung, vielen Dank für Ihre Nachricht. Es ist richtig, dass ich ein längeres Gespräch mit [geschwärzt] geführt habe. Ich freue mich, einiges gelernt und besser verstanden zu haben. Auch durfte ich [geschwärzt] erläutern, warum ich mich für die Verkehrsschauen interessiere und ihr meine Bedenken zur Situation am Militärring und in der Jesuitengasse schildern. Es freute mich auch zu hören, dass der Situation an beiden Orten in Zusammenarbeit mit der Stadt Köln nachgegangen werden soll. Noch einmal vielen Dank an [geschwärzt] für die viele Zeit, die sie sich genommen hat. Mir wurde jedoch auch eine grundlegende Antwort auf meine Frage nach der Erlaubnis bzw. Kenntnis für bzw. über das Unterbleiben der Verkehrsschauen zugesagt. Hierfür sieht das IFG NRW eine unverzügliche Beantwortung vor. Eine Beantwortung soll spätestens innerhalb eines Monats erfolgen. „(2) Die Information soll unverzüglich, spätestens innerhalb eines Monats nach Antragstellung, zugänglich gemacht werden.“ § 5 Absatz 2 IFG NRW Diese Frist wurde nun bereits um 7 Tage überschritten. Um Ihnen entgegen zu kommen möchte ich eine schrittweise Beantwortung meiner Anfrage vorschlagen: 1. Hat die Bezirksregierung (Aufsichtsbehörde) der Stadt Köln (Straßenverkehrsbehörde) die Erlaubnis erteilt, Verkehrsschauen nicht durchzuführen? (Ja/Nein) a. Falls Ja: Übersenden der Erlaubnis 2. Falls Nein: Hatte die Bezirksregierung Kenntnis davon, dass die Straßenverkehrsbehörde die Verkehrsschauen nicht durchführt? a. Falls Ja: Übersenden zumindest eines Dokumentes, welches die Kenntnis belegt 3. Übersenden der Dokumente, die zur Entscheidungsfindung genutzt wurden bzw. die die Kenntnis belegen. 4. Weitere Erläuterungen zu konkreten Straßen Zumindest die Fragenteile 1. und 2. sollten sich nun zeitnah beantworten lassen. ... Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Anfragenr: 173597 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt]
Bezirksregierung Köln
AW: Kenntnis bzw. Zustimmung zum Unterbleiben con Verkehrsschauen [#173597] Sehr geehrteAntragsteller/in sehr gee…
Von
Bezirksregierung Köln
Betreff
AW: Kenntnis bzw. Zustimmung zum Unterbleiben con Verkehrsschauen [#173597]
Datum
19. Februar 2020 14:45
Status
Anfrage abgeschlossen
image003.jpg
1,4 KB


Sehr geehrteAntragsteller/in sehr geehrte Damen und Herren, 1.Hat die Bezirksregierung (Aufsichtsbehörde) der Stadt Köln (Straßenverkehrsbehörde) die Erlaubnis erteilt, Verkehrsschauen nicht durchzuführen? Nein 2.Falls Nein: Hatte die Bezirksregierung Kenntnis davon, dass die Straßenverkehrsbehörde die Verkehrsschauen nicht durchführt? Nein. Die Bezirksregierung Köln geht davon aus, dass Verkehrsschauen nach den Vorgaben der StVO durchgeführt werden. 3.Übersenden der Dokumente, die zur Entscheidungsfindung genutzt wurden bzw. die die Kenntnis belegen. Hierzu gibt es keine Dokumente. 4.Weitere Erläuterungen zu konkreten Straßen. Ihnen wurde bereits im Telefongespräch mit Frau Arnold und in meiner Mail vom 17.02.2020 mitgeteilt, dass wir zu den von Ihnen konkret genannten Straßen mit der Stadt Köln in Verbindung getreten sind, um Ihre Angaben zu überprüfen und ggfls. weitere Maßnahmen zu veranlassen. Hierzu sind aber auch ggfls. Ortsbegehungen nötig, daher kann ich Ihnen hierzu heute noch keine konkrete Antwort mitteilen. Selbstverständlich erhalten Sie hierzu noch abschließende Antwort, aber ich darf im Interesse einer qualitativen Bearbeitung um ein wenig Geduld bitten. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Kenntnis bzw. Zustimmung zum Unterbleiben con Verkehrsschauen [#173597] Sehr geehrteAntragsteller/in in Ihrer…
An Bezirksregierung Köln Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Kenntnis bzw. Zustimmung zum Unterbleiben con Verkehrsschauen [#173597]
Datum
13. April 2020 18:28
An
Bezirksregierung Köln
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in in Ihrer Nachricht vom 19.02.2020 teilten Sie mir mit, dass die Bezirksregierung keine Kenntnis davon hat, dass die Stadt Köln die Verkehrsschauen nicht wie vorgeschrieben durchführt. "Hatte die Bezirksregierung Kenntnis davon, dass die Straßenverkehrsbehörde die Verkehrsschauen nicht durchführt? Nein. Die Bezirksregierung Köln geht davon aus, dass Verkehrsschauen nach den Vorgaben der StVO durchgeführt werden." Mir liegt nun ein Schreiben von Ihnen aus dem Jahre 2012 vor, welches belegt, dass Ihnen sehr wohl bekannt ist, dass die Stadt Köln die Verkehrsschauen nicht wie in der Verwaltungsvorschrift gefordert durchführt. (Siehe Anhang 1) Mir liegt ein weiteres Schreiben der Stadt Köln vor, in dem die Stadt Köln behauptet es hätte eine verfahrenstechnische Abstimmung mit der Bezirksregierung gegeben. (Siehe Anhang 2) Ich bitte Sie also erneut mir alle Unterlagen, die die Mitkenntnis der Bezirksregierung belegen zuzusenden. Auch bitte ich darum meine IFG-Anfrage mit einem förmlichen Bescheid abzuschließen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - 1_bezreg_verkehrsschauen.pdf - 2_verkehrsschauen.pdf Anfragenr: 173597 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/173597

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Bezirksregierung Köln
Informationsfreiheitsgesetz-Verkehrsschauen- Köln, den 14.05.2020 Aktenzeichen: 25.01.01.12-66/20/He Sehr geehr…
Von
Bezirksregierung Köln
Betreff
Informationsfreiheitsgesetz-Verkehrsschauen-
Datum
14. Mai 2020 16:00
Status
Anfrage abgeschlossen
Köln, den 14.05.2020 Aktenzeichen: 25.01.01.12-66/20/He Sehr geehrteAntragsteller/in beigefügt erhalten Sie mein Antwortschreiben mit Anlagen. Mit freundlichen Grüßen