Kenntnis bzw. Zustimmung zum Unterbleiben von Verkehrsschauen
Laut Auskunft des Amtes für Straßen und Verkehrsentwicklung sind in mehreren Straßen in Köln seit Ablauf der Aktenaufbewahrungsfrist von 10 Jahren mit Mitkenntnis der Aufsichtsbehörde keine Verkehrsschauen mehr erfolgt.
Siehe:
https://fragdenstaat.de/a/172053 (Jesuitengasse)
https://fragdenstaat.de/a/172052 (Militärringstraße)
Gemäß der Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung zu §45, Randnummer 57 ist die Straßenverkehrsbehörde verpflichtet alle zwei Jahre bzw. jährlich eine umfangreiche Verkehrsschau durchzuführen.
„Alle zwei Jahre haben die Straßenverkehrsbehörden zu diesem Zweck eine umfassende Verkehrsschau vorzunehmen, auf Straßen von erheblicher Verkehrsbedeutung und überall dort, wo nicht selten Unfälle vorkommen, alljährlich, erforderlichenfalls auch bei Nacht. An den Verkehrsschauen haben sich die Polizei und die Straßenbaubehörden zu beteiligen; auch die Träger der Straßenbaulast, die öffentlichen Verkehrsunternehmen und ortsfremde Sachkundige aus Kreisen der Verkehrsteilnehmer sind dazu einzuladen. Bei der Prüfung der Sicherung von Bahnübergängen sind die Bahnunternehmen, für andere Schienenbahnen gegebenenfalls die für die technische Bahnaufsicht zuständigen Behörden hinzuzuziehen. Über die Durchführung der Verkehrsschau ist eine Niederschrift zu fertigen.“
Nach Randnummer 58 darf eine Verkehrsschau nur mit der Zustimmung Ihrer Behörde unterbleiben.
„Eine Verkehrsschau darf nur mit Zustimmung der höheren Verwaltungsbehörde unterbleiben.“
Bitte senden Sie mir alle oder zumindest ausreichend Unterlagen, die die oben genannte Mitkenntnis Ihrer Behörde belegen.
Ebenfalls bitte ich um die Zusendung der Zustimmung für das Unterbleiben der Verkehrsschauen, sowie den Dokumenten, die für die Entscheidungsfindung genutzt wurden.
Bitte senden Sie mir eine Eingangsbestätigung.
Anfrage erfolgreich
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Datum7. Januar 2020
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11. Februar 2020
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- Von
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- Betreff
- Kenntnis bzw. Zustimmung zum Unterbleiben von Verkehrsschauen [#173597]
- Datum
- 7. Januar 2020 21:55
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- Bezirksregierung Köln
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- << Anfragesteller:in >>
- Betreff
- AW: Kenntnis bzw. Zustimmung zum Unterbleiben von Verkehrsschauen [#173597]
- Datum
- 22. Januar 2020 00:08
- An
- Bezirksregierung Köln
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- Betreff
- AW: Kenntnis bzw. Zustimmung zum Unterbleiben von Verkehrsschauen [#173597]
- Datum
- 17. Februar 2020 06:26
- An
- Bezirksregierung Köln
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- Von
- Bezirksregierung Köln
- Betreff
- Kenntnis bzw. Zustimmung zum Unterbleiben con Verkehrsschauen
- Datum
- 17. Februar 2020 14:33
- Status
- Warte auf Antwort
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- Von
- << Anfragesteller:in >>
- Betreff
- AW: Kenntnis bzw. Zustimmung zum Unterbleiben con Verkehrsschauen [#173597]
- Datum
- 17. Februar 2020 22:08
- An
- Bezirksregierung Köln
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- Betreff
- AW: Kenntnis bzw. Zustimmung zum Unterbleiben con Verkehrsschauen [#173597]
- Datum
- 19. Februar 2020 14:45
- Status
- Anfrage abgeschlossen
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- Betreff
- AW: Kenntnis bzw. Zustimmung zum Unterbleiben con Verkehrsschauen [#173597]
- Datum
- 13. April 2020 18:28
- An
- Bezirksregierung Köln
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- E-Mail wurde erfolgreich versendet.
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- Von
- Bezirksregierung Köln
- Betreff
- Informationsfreiheitsgesetz-Verkehrsschauen-
- Datum
- 14. Mai 2020 16:00
- Status
- Anfrage abgeschlossen
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