Kenntnis des Urteils des BVerwG 7 C 6.15 vom 20. Oktober 2016
Anfrage an:
Hauptzollamt Bremen
Wann und wie wurde das Hauptzollamt Bremen über das Urteil des BVerwG 7 C 6.15 vom 20. Oktober 2016 hinsichtlich der fehlenden Rechtsgrundlage zur Erhebung von Auslagen bei Anfragen nach dem Informationsfreiheitsgesetz in Kenntnis gesetzt ?
Gibt es dazu Schriftverkehr von übergeordneten Behörden oder interne Anweisungen/Handlungsempfehlungen ? Wenn ja, mit welchem Inhalt ?
Anfrage eingeschlafen
Warte auf Antwort
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Datum22. September 2017
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25. Oktober 2017
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