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Kenntnisse / Rückrufe Masken

laut https://www.infranken.de/ratgeber/verbraucher/masken-rueckruf-mueller-gefahr-durch-mund-nasen-schutz-art-5131176 gab es einen Rückruf bezüglich einer verkauften Masken.

Wieviele Fälle von Rückrufen bezüglich schädlicher Inhaltsstoffe der Masken die ausdunsten sind Ihnen bekannt? Wieviele Masken waren zu diesem Zeitpunkt schon im Einsatz und für wie lange? In wieviel Fällen betraf dieses Medizinprodukte und wievielen sogenannte Alltagsmasken?

Wie stellen Sie sicher das aufgrund der Maskenpflicht und solcher schädlicher Masken es nicht zu Schädigungen der Bevölkerung kommt, geg.falls auch solche die erst in der weiteren Zukunft bekannt werden?

Information nicht vorhanden

  • Datum
    25. Dezember 2020
  • Frist
    30. Januar 2021
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: laut https://www.in…
An Bundesministerium der Justiz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kenntnisse / Rückrufe Masken [#207209]
Datum
25. Dezember 2020 16:37
An
Bundesministerium der Justiz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
laut https://www.infranken.de/ratgeber/verbraucher/masken-rueckruf-mueller-gefahr-durch-mund-nasen-schutz-art-5131176 gab es einen Rückruf bezüglich einer verkauften Masken. Wieviele Fälle von Rückrufen bezüglich schädlicher Inhaltsstoffe der Masken die ausdunsten sind Ihnen bekannt? Wieviele Masken waren zu diesem Zeitpunkt schon im Einsatz und für wie lange? In wieviel Fällen betraf dieses Medizinprodukte und wievielen sogenannte Alltagsmasken? Wie stellen Sie sicher das aufgrund der Maskenpflicht und solcher schädlicher Masken es nicht zu Schädigungen der Bevölkerung kommt, geg.falls auch solche die erst in der weiteren Zukunft bekannt werden?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 207209 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/207209/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Bundesministerium der Justiz
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz Z B 6 - zu: 1451/6 II - Z3 809/2020 Sehr geehrteAntragst…
Von
Bundesministerium der Justiz
Betreff
Ihre E-Mail vom 25. Dezember 2020 - Kenntnisse / Rückrufe Masken [#207209]
Datum
25. Januar 2021 14:19
Status
Anfrage abgeschlossen
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz Z B 6 - zu: 1451/6 II - Z3 809/2020 Sehr geehrteAntragsteller/in zu Ihrem nachstehenden Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 25. Dezember 2020 liegen im Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) keine amtlichen Informationen vor. Mit freundlichen Grüßen
Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.