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Kennzeichen

Anfrage an: Landratsamt Zwickau

Antrag nach dem IFG/UIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

die Anweisung/Verordnung oder entsprechende schriftliche Festlegung, welche Zahlenkombinationen/Buchstabenkombinationen auf den Kfz-Kennzeichen nicht mehr verwendet werden sollen. Wer hat dies Entscheidung getroffen, wer hat Verantwortung dafür. Siehe diesen Link:
http://www.freiepresse.de/LOKALES/ZWI...

Ich gehe davon aus, daß sie mir die Informationen in elektronischer Form zukommen lassen können.

Danke

Anfrage wurde zurückgezogen

  • Datum
    8. Januar 2017
  • Frist
    10. Februar 2017
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem SächsUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Antrag nach dem IF…
An Landratsamt Zwickau Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kennzeichen [#19818]
Datum
8. Januar 2017 20:27
An
Landratsamt Zwickau
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem SächsUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: die Anweisung/Verordnung oder entsprechende schriftliche Festlegung, welche Zahlenkombinationen/Buchstabenkombinationen auf den Kfz-Kennzeichen nicht mehr verwendet werden sollen. Wer hat dies Entscheidung getroffen, wer hat Verantwortung dafür. Siehe diesen Link: http://www.freiepresse.de/LOKALES/ZWI... Ich gehe davon aus, daß sie mir die Informationen in elektronischer Form zukommen lassen können. Danke Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 4 Abs. 1 des Sächsischen Umweltinformationsgesetz (SächsUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 1 SächsUIG/ § 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>

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Landratsamt Zwickau
Kein Nachrichtentext
Von
Landratsamt Zwickau
Via
Briefpost
Betreff
Datum
23. Januar 2017
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
86,6 KB
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