Kennzeichenerfassung - Abstimmung mit der Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit

Unterlagen der Abstimmung und Bewertung der durch die Berliner Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz in der Zeit vom 5.11. - 7.11.2019 durchgeführten Kennzeichenerfassung in ausgewählten Berliner Straßen gemäß Pressemitteilung der Senatsverwaltung.

Zu dieser Anfrage gehören auch Schriftwechsel und Empfehlungen an die Senatsverwaltung.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    11. November 2019
  • Frist
    13. Dezember 2019
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Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Fol…
An Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Details
Von
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Betreff
Kennzeichenerfassung - Abstimmung mit der Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit [#170262]
Datum
11. November 2019 21:14
An
Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Unterlagen der Abstimmung und Bewertung der durch die Berliner Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz in der Zeit vom 5.11. - 7.11.2019 durchgeführten Kennzeichenerfassung in ausgewählten Berliner Straßen gemäß Pressemitteilung der Senatsverwaltung. Zu dieser Anfrage gehören auch Schriftwechsel und Empfehlungen an die Senatsverwaltung.
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Ihr Antrag nach dem IFG vom 11. November 2019 Sehr geehrteAntragsteller/in der o. g. Antrag liegt mir vor und ist…
Von
Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Betreff
Ihr Antrag nach dem IFG vom 11. November 2019
Datum
14. November 2019 14:49
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in der o. g. Antrag liegt mir vor und ist hier zum Geschäftszeichen 1391.103 veraktet. Die Übersendung der gewünschten Unterlagen würde hier einen Verwaltungsaufwand von insgesamt ca. 30 Minuten bedeuten. Hierfür würde eine Gebühr von maximal 40 Euro anfallen, denn die Unterlagen müssen auf schützenswerte Daten überprüft werden (§ 6 IFG), die dann zu schwärzen wären (§ 12 IFG). Einzelheiten zum IFG und zu den Gebühren (auch zu den Stundensätzen für Amtshandlungen nach dem IFG) können Sie abrufen unter https://www.datenschutz-berlin.de/informationsfreiheit/rechtliche-grundlagen/gebuehren/ Bitte teilen Sie uns mit, ob Sie vor diesem Hintergrund Ihren Antrag weiterverfolgen. Mit freundlichen Grüßen

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AW: Ihr Antrag nach dem IFG vom 11. November 2019 [#170262] Sehr geehrteAntragsteller/in ich bestätige Ihnen hier…
An Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihr Antrag nach dem IFG vom 11. November 2019 [#170262]
Datum
14. November 2019 19:41
An
Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bestätige Ihnen hiermit die Übernahme der angekündigten Kosten bis 40 EUR ohne Anerkennung einer Rechtspflicht. Bitte teilen Sie mir eine Bankverbindung und den gewünchten Vermerk für den Überweisungsträger mit. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 170262 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/170262