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Kennzeichenerfassung - Abstimmung mit der Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit

mit Pressemitteilung vom 04.11.2019 teilten Sie der Öffentlichkeit mit, dass Sie auf verschiedenen Berliner Straßen in der Zeit vom 5.11.2019 – 7.11.2019 eine Erfassung von KFZ-Kennzeichen durchführen werden.

Sie erklärten, dass dabei strenge Datenschutzregeln gelten und Ihr Vorhaben mit der Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit im Vorfeld abgestimmt wurde.

Ich bitte um Einsicht in die Unterlagen hinsichtlich der Abstimmung mit der Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit und die Unterlagen hinsichtlich der Bewertung des Vorhabens durch den Datenschutzbeauftragten der Senatsverwaltung.

Weiter bitte ich um Einsicht in Vereinbarungen zur Gewährleistung des Datenschutzes mit den beauftragten Dienstleistern und deren Unterauftragnehmern, wenn Leistungen weiterverlagert nochmals wurden.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    6. November 2019
  • Frist
    10. Dezember 2019
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Fol…
An Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kennzeichenerfassung - Abstimmung mit der Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit [#169970]
Datum
6. November 2019 22:32
An
Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
mit Pressemitteilung vom 04.11.2019 teilten Sie der Öffentlichkeit mit, dass Sie auf verschiedenen Berliner Straßen in der Zeit vom 5.11.2019 – 7.11.2019 eine Erfassung von KFZ-Kennzeichen durchführen werden. Sie erklärten, dass dabei strenge Datenschutzregeln gelten und Ihr Vorhaben mit der Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit im Vorfeld abgestimmt wurde. Ich bitte um Einsicht in die Unterlagen hinsichtlich der Abstimmung mit der Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit und die Unterlagen hinsichtlich der Bewertung des Vorhabens durch den Datenschutzbeauftragten der Senatsverwaltung. Weiter bitte ich um Einsicht in Vereinbarungen zur Gewährleistung des Datenschutzes mit den beauftragten Dienstleistern und deren Unterauftragnehmern, wenn Leistungen weiterverlagert nochmals wurden.
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage, deren Empfang ich Ihnen hiermit bestätige. Ich werde v…
Von
Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt
Betreff
WG: Kennzeichenerfassung - Abstimmung mit der Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit [#169970]
Datum
8. November 2019 14:52
Status
Warte auf Antwort
image001.png
13,8 KB
image004.jpg
5,1 KB


Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage, deren Empfang ich Ihnen hiermit bestätige. Ich werde versuchen, Ihnen die Unterlagen gegen Ende der kommenden Woche zu senden. Bereits jetzt möchte ich Ihnen den Link zu der konkreten Datenschutzinformation der Kennzeichenerhebung schicken: https://www.berlin.de/senuvk/umwelt/l... Mit freundlichen Grüßen

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Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt
Sehr geehrteAntragsteller/in bitte entschuldigen sie, dass sich die Zusammenstellung der Dokumente (krankheitsbed…
Von
Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt
Betreff
AW: Kennzeichenerfassung - Abstimmung mit der Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit [#169970]
Datum
18. November 2019 14:48
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in bitte entschuldigen sie, dass sich die Zusammenstellung der Dokumente (krankheitsbedingt) geringfügig verzögert hat. Videobasierte Kennzeichenerhebungen zur Feststellung der Flottenzusammensetzung auf Berliner Straßen mit dem Ziel der Berechnung des Schadstoffausstoßes wurden erstmals im September 2008 nach Einführung der Umweltzone durchgeführt. Nur mit diesem Instrument war es möglich, die Wirkung der Umweltzone auf die Emissionen des Straßenverkehrs ausreichend genau zu untersuchen. Wir hatten die Erhebung zuvor mit dem Berliner Datenschutzbeauftragten abgestimmt. Hierzu dienten Präsentationen über die Umweltzone sowie über die geplante Kennzeichenerhebung: Auf der Grundlage diese Präsentationen, mit denen die Notwendigkeit der Erhebung dargestellt wurde, erhielten wir die folgende Zusage des Berliner Datenschutzbeauftragten: Dies war die Basis, auf der auch den Erhebungen in den weiteren Jahren 2009, 2012, 2015, 2018 und 2019 zugestimmt wurde. Hierzu wurde jedes Mal eine erneute Abfrage bei dem/der Berliner Datenschutzbeauftragten durchgeführt. Aufgrund der europäischen Datenschutzgrundverordnung wurde hierzu im Jahr 2018 die Pflicht zu Veröffentlichung einer speziellen Datenschutzgrundverordnung hinzugefügt: Für das Jahr 2019 erhielten wir zu unserer aktuellen Anfrage erhielten wir wiederum einen positives Votum der Datenschutz beauftragten. Hinsichtlich der Einhaltung der Datenschutzanforderungen durch den Auftragnehmer sind diese vertraglich vereinbart. Die Einhaltung wird im Rahmen des Angebots vom 16.08.2019 zugesagt: Das Angebot ist Teil des Vertrages vom 9.9.2019: § 1 Gegenstand des Vertrages Der Auftraggeber beauftragt den Auftragnehmer mit dem Projekt „Kennzeichenerfassung 2019“ zur „Ermittlung der Flottenzusammensetzung und der mittleren täglichen Emissionen aus dem Kfz-Verkehr anhand von Kennzeichenerhebungen (EFEK)“ gemäß dem Angebot vom 16.08.2019. Dieses Angebot und die Leistungsbeschreibung vom 23.07.2019 sind Teil des Vertrages. Gegenüber dem Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) wird vor Übergabe der Kennzeichen ebenfalls eine Datenschutzerklärung abgegeben, hier das Beispiel aus dem letzten Jahr: Bei der der Kennzeichenabfrage erhalten das KBA und die Berliner Zulassungsbehörde die reinen Kennzeichen ohne Angabe von Erhebungsort und Erhebungszeitraum. Im Rücklauf erhalten wir eine Liste mit den technischen Daten, die für Emissionsberechnung notwendig sind ohne Angaben zum Fahrzeughalter oder Zulassungsadresse. Rückschlüsse auf Personen sind daher ausgeschlossen. Die Kennzeichen werden nach erfolgten Abgleich sofort gelöscht. Zudem möchte ich darauf hinweisen, dass bei der Videoaufnahme anhand der eingesetzten Texterkennungssoftware nur das Kennzeichen abgespeichert wird, jedoch kein Bild von dem Fahrzeug oder gar dem Fahrzeugführenden. Bitte erlauben Sie mir zum Schluss noch folgenden Hinweise: Die Kennzeichenerhebung dient nicht der Verfolgung von Verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung und ist dafür auch nicht geeignet! Ich hoffe ich konnte mit diesen Informationen und Unterlage Ihr Auskunftsbegehren beantworten und stehe für Rückfragen gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen

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