Kennzeichenerfassung

Im Herbst 2018 hat der Flughafen Köln/Bonn ein neues Verkehrskonzept umgesetzt. Auf der Website heißt es zu der Frage
„Wie funktioniert das Ein- und Ausfahren an der zentralen Schrankenanlage?
Klassisch: Bei Einfahrt an der zentralen Schranke wird ein Ticket gezogen. Dieses wird mit Ihrem KFZ-Kennzeichen verknüpft und ermöglicht Ihnen das ticketlose Ein- und Ausfahren jeder weiteren Parkfläche. Sofern Sie Ihre Parkgebühr an einem Kassenautomaten entrichten möchten, müssen Sie dieses Ticket am Kassenautomaten einführen." (https://www.koeln-bonn-airport.de/parken-anreise/neues-verkehrskonzept.html)

Dazu bitte ich um Beantwortung folgender Fragen:
1.) Auf welcher Rechtsgrundlage finden die Datenerfassung- und verarbeitung statt?
2.) Welches System (Hersteller, Produkt) kommt zum Einsatz?
3.) Wie werden die erfassten Daten übertragen und gespeichert?
4.) Wie lange werden die Daten vorgehalten?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    21. Juli 2019
  • Frist
    24. August 2019
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir …
An Flughafen Köln/Bonn GmbH Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kennzeichenerfassung [#159390]
Datum
21. Juli 2019 21:13
An
Flughafen Köln/Bonn GmbH
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Im Herbst 2018 hat der Flughafen Köln/Bonn ein neues Verkehrskonzept umgesetzt. Auf der Website heißt es zu der Frage „Wie funktioniert das Ein- und Ausfahren an der zentralen Schrankenanlage? Klassisch: Bei Einfahrt an der zentralen Schranke wird ein Ticket gezogen. Dieses wird mit Ihrem KFZ-Kennzeichen verknüpft und ermöglicht Ihnen das ticketlose Ein- und Ausfahren jeder weiteren Parkfläche. Sofern Sie Ihre Parkgebühr an einem Kassenautomaten entrichten möchten, müssen Sie dieses Ticket am Kassenautomaten einführen." (https://www.koeln-bonn-airport.de/parken-anreise/neues-verkehrskonzept.html) Dazu bitte ich um Beantwortung folgender Fragen: 1.) Auf welcher Rechtsgrundlage finden die Datenerfassung- und verarbeitung statt? 2.) Welches System (Hersteller, Produkt) kommt zum Einsatz? 3.) Wie werden die erfassten Daten übertragen und gespeichert? 4.) Wie lange werden die Daten vorgehalten?
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Flughafen Köln/Bonn GmbH
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre Fragen beantworten wir wie folgt: Zu 1: Art. 6 Abs. 1 Satz 1 b) und 1 f) DSG…
Von
Flughafen Köln/Bonn GmbH
Betreff
WG: Kennzeichenerfassung [#159390]
Datum
2. August 2019 12:05
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre Fragen beantworten wir wie folgt: Zu 1: Art. 6 Abs. 1 Satz 1 b) und 1 f) DSGVO Zu 2: Designa und Kennzeichen-Kamera von Quercus. Zu 3: verschlüsselte Kommunikation über internes Sicherheitsnetzwerk auf internes Storage. Es erfolgt keine Weitergabe von Daten an Dritte. Zu 4: 13 Monate Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in Vielen Dank für Ihre kurzfristige Antwort. Bitte erlauben Sie mir dazu noch eine kur…
An Flughafen Köln/Bonn GmbH Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Kennzeichenerfassung [#159390]
Datum
5. August 2019 09:57
An
Flughafen Köln/Bonn GmbH
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in Vielen Dank für Ihre kurzfristige Antwort. Bitte erlauben Sie mir dazu noch eine kurze Nachfrage. Gemäß Art. 6 Abs. 1 f DSGVO ist für eine rechtmäßige Verarbeitung personenbezogener Daten die Abwägung der Interessen der verarbeitenden Stelle gegenüber denen der betroffenen Personen erforderlich. Welche Argumente ließen in der entsprechenden Abwägung vor Einführung des Systems das Interesse der Flughafen Köln/Bonn GmbH an der Verarbeitung personenbezogener Daten zur Erhebung von Parkgebühren schwerer wiegen als die Grundrechte, insbesondere das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung, der betroffenen Personen? Welche Erwägungen führten hier zu der Speicherdauer von 13 Monaten? Schon vorab herzlichen Dank und mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 159390 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>

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Flughafen Köln/Bonn GmbH
Sehr geehrteAntragsteller/in gerne ergänzen wir unsere Stellungnahme: Die Flughafen Köln/Bonn GmbH hat sich mit …
Von
Flughafen Köln/Bonn GmbH
Betreff
AW: WG: Kennzeichenerfassung [#159390]
Datum
16. August 2019 11:54
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in gerne ergänzen wir unsere Stellungnahme: Die Flughafen Köln/Bonn GmbH hat sich mit den Interessen befasst und abgewogen. Sie verfolgt mit der Kennzeichenerfassung die folgenden berechtigten Interessen: • Bewältigung des Verkehrsaufkommens Vermeidung von Engpässen/Rückstaus und reibungsloser Betriebsablauf • Vermeidung und Aufklärung von Straftaten • Vermeidung unberechtigter Rückgaben von SEPA-Lastschriften • Kennzeichenbezogene Reservierung • Flughafenweites Ticketmanagement Durch ein definiertes Betriebs- und Berechtigungskonzept ist sichergestellt, dass die gespeicherten Daten nur zu den genannten Zwecken gespeichert und verarbeitet werden. Die Kennzeichendaten werden insbesondere nicht dazu genutzt, um personenbezogene Bewegungsprofile zu erstellen oder anderweitige Analysen des persönlichen Verhaltens der Fahrer oder Halter der erfassten PKW vorzunehmen. Bei einer großen Anzahl von Kunden besteht kein überwiegendes Interesse an einer Nichtverarbeitung, sondern im Gegenteil, ein starkes Interesse an der Kennzeichenerfassung und der damit verbundenen Vorteile. Zahlreiche Kunden nutzen bereits jetzt die Onlinereservierung eines Parkplatzes inkl. freiwilliger Hinterlegung des Kfz-Kennzeichens und empfinden das dadurch vereinfachte Befahren unserer Parkflächen als echten Komfortgewinn. Ebenso verhält es sich mit Kunden, die ihr Ticket verloren haben und ansonsten den Tageshöchstsatz zahlen müssten, oder Kunden, die eine nachträgliche Quittung benötigen. Auch die Kunden, deren PKW beschädigt oder deren Ticket entwendet wurde, empfinden die Kennzeichenerfassung als Sicherheitsplus. Die Speicherdauer von maximal 13 Monaten begründet sich daraus, dass in diesem Zeitraum eine Rücklastschrift durch den Kunden möglich ist und die Daten daher zur Klärung des Vorgangs benötigt werden. Wir hoffen, wir konnten Ihnen die erbetene Auskunft hiermit erteilen. Mit freundlichen Grüßen