Kennzeichengröße zugelassene Kleinkrafträder

Anfrage an: Landesbetrieb Verkehr

Richtlinien und ähnliche Dokumente zur Kennzeichengröße und zur Zuteilung von Erkennungsnummern für die freiwillige Zulassung von Kleinkrafträdern.

Hintergrund: Die Zulassungsstellen setzen regelmäßig das Größtmaß gemäß Zulassungsverordnung als vorgegebenes Maß für die Kennzeichengröße an. Für eine solche Abweichung von der Zulassungsverordnung ist keine Rechtsgrundlage erkennbar. Die Zulassung von besonders umweltfreundlichen Elektrofahrzeugen wird so fahrlässig und erheblich erschwert.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    22. Februar 2023
  • Frist
    24. März 2023
  • Kosten dieser Information:
    600,00 Euro
  • 2 Follower:innen
Benjamin Harders
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG Guten Tag, ich möchte Sie bitten, mir Fo…
An Landesbetrieb Verkehr Details
Von
Benjamin Harders
Betreff
Kennzeichengröße zugelassene Kleinkrafträder [#271074]
Datum
22. Februar 2023 00:31
An
Landesbetrieb Verkehr
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG Guten Tag, ich möchte Sie bitten, mir Folgendes zuzusenden:
Richtlinien und ähnliche Dokumente zur Kennzeichengröße und zur Zuteilung von Erkennungsnummern für die freiwillige Zulassung von Kleinkrafträdern. Hintergrund: Die Zulassungsstellen setzen regelmäßig das Größtmaß gemäß Zulassungsverordnung als vorgegebenes Maß für die Kennzeichengröße an. Für eine solche Abweichung von der Zulassungsverordnung ist keine Rechtsgrundlage erkennbar. Die Zulassung von besonders umweltfreundlichen Elektrofahrzeugen wird so fahrlässig und erheblich erschwert.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG) bzw. § 1 HmbUIG, soweit Umweltinformationen betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen. Ich bitte Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich und nur im Ausnahmefall spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und bitte Sie um eine Empfangsbestätigung. Danke für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 271074 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/271074/ Postanschrift << Adresse entfernt >> Benjamin Harders << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Benjamin Harders
Landesbetrieb Verkehr
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Von
Landesbetrieb Verkehr
Betreff
Betreff versteckt
Datum
22. Februar 2023 00:32
Status
Warte auf Antwort

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Landesbetrieb Verkehr
Sehr geehrter Herr Harders, vielen Dank für Ihre nachstehende Anfrage vom 22.02.2023, deren Eingang ich Ihnen hie…
Von
Landesbetrieb Verkehr
Betreff
AW: [EXTERN] Kennzeichengröße zugelassene Kleinkrafträder [#271074]
Datum
2. März 2023 14:00
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Harders, vielen Dank für Ihre nachstehende Anfrage vom 22.02.2023, deren Eingang ich Ihnen hiermit bestätige. Leider muss ich Ihnen mitteilen, dass eine solche Auskunft nicht erteilt werden kann. Es gibt keine weiteren Richtlinien und ähnliche Dokumente zur Kennzeichengröße und zur Zuteilung von Erkennungsnummern für die freiwillige Zulassung von Kleinkrafträdern beim Landesbetrieb Verkehr über das Ergebnis zu TOP 5 der Besprechung im 123. Bund-Länder-Fachausschuss Fahrzeug-Zulassung (BLFA-Fz) im September 2022 in Kiel zum Thema der freiwilligen Zulassung von Elektrokleinstfahrzeugen und Kleinkrafträdern hinaus, das Ihnen bereits vorliegt. Insoweit ist die von Ihnen begehrte Information hier nicht vorhanden. Informationen, die aus Anlass des Antrags erst erstellt werden müssten (vgl. OVG Hamburg, Beschluss vom 20.11.2012, 5 Bs 246/12) können nicht im Wege eines Antrages nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz beansprucht werden. Darüber hinaus aufgekommene Fragen können im Rahmen des transparenzgesetzlichen Auskunftsanspruchs nach § 1 Absatz 2 des Hamburgischen Transparenzgesetzes nicht beantwortet werden. Bitte wenden Sie sich dazu direkt an den jeweiligen Fachbereich. Mit freundlichen Grüßen,
Benjamin Harders
Guten Tag, am 21.12.2022 hatte mir einer Ihrer Mitarbeiter die Auskunft erteilt, dass er schriftlich eine Weisung…
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Von
Benjamin Harders
Betreff
AW: [EXTERN] Kennzeichengröße zugelassene Kleinkrafträder [#271074]
Datum
2. März 2023 17:34
An
Landesbetrieb Verkehr
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, am 21.12.2022 hatte mir einer Ihrer Mitarbeiter die Auskunft erteilt, dass er schriftlich eine Weisung vorliegen habe, aus der sich die zulässige Kennzeichengröße als festes Maß ergebe. Diese hausinterne Weisung wich insofern von dem Protokoll der 123. Sitzung des BLFA-Fz. und der Regelungen der FZV hinsichtlich des Bedeutungsinhalts des "Größtmaßes" ab. Ein Team-Leiter musste erst gefunden werden, der am 5.12.2022 bereits bestätigt hatte, dass eine hausinterne Vorgabe zur Kennzeichengröße von der FZV abweicht und sodann schriftlich für den Einzelfall bestätigen musste, dass von der hausinternen Vorgabe zur Kennzeichengröße abgewichen werden konnte. Sie ersparen anderen Betroffenen viel Ärger, indem Sie Ihre hausinternen Dokumente offenlegen und auf ihre Rechtmäßigkeit hin überprüfen. Sie sind zur Auskunft verpflichtet. Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 271074 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/271074/
Benjamin Harders
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Kennzeichengröße zugelassene Kleinkrafträder“ vom 22.02.2023 (#271…
An Landesbetrieb Verkehr Details
Von
Benjamin Harders
Betreff
AW: [EXTERN] Kennzeichengröße zugelassene Kleinkrafträder [#271074]
Datum
24. März 2023 01:01
An
Landesbetrieb Verkehr
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Kennzeichengröße zugelassene Kleinkrafträder“ vom 22.02.2023 (#271074) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >>
Landesbetrieb Verkehr
Sehr geehrter Herr Harders, hiermit bestätige ich Ihnen den Eingang Ihrer nachstehenden E-Mail vom 02.03.2023. …
Von
Landesbetrieb Verkehr
Betreff
AW: [EXTERN] AW: [EXTERN] Kennzeichengröße zugelassene Kleinkrafträder [#271074]
Datum
27. März 2023 15:34
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Harders, hiermit bestätige ich Ihnen den Eingang Ihrer nachstehenden E-Mail vom 02.03.2023. Der darin von Ihnen dargestellte Sachverhalt wurde überprüft. Eine hausinterne Weisung über die Zuteilung von amtlichen Kennzeichen für Kleinkrafträder und mithin auch über die Kennzeichengröße liegt hier nicht vor. Möglicherweise hat sich ein Sachbearbeiter oder eine Sachbearbeiterin hierbei missverständlich ausgedrückt. Den Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeitern liegt dieselbe Information vor, die auch Sie bereits vom LBV in Form der am 02.12.2022 erteilten Auskunft im Rahmen des transparenzgesetzlichen Auskunftsverfahrens von der Abteilungsleiterin der Abteilung Recht und Kunden-Kommunikation erhalten (insbesondere zu Ihrer ersten Frage) haben. In dem von Ihnen angegebenen Zeitraum gab es ferner keinen Team-Leiter beim LBV, sondern ausschließlich Team-Leiterinnen. Darüber hinaus aufgekommene Fragen können im Rahmen des transparenzgesetzlichen Auskunftsanspruchs nach § 1 Absatz 2 des Hamburgischen Transparenzgesetzes nicht beantwortet werden. So auch nicht die Frage wie sich die üblichen Maße zugeteilter Kennzeichen errechnen. Bitte wenden Sie sich dazu direkt an den jeweiligen Fachbereich. Mit freundlichen Grüßen,
Benjamin Harders
Guten Tag [geschwärzt], vielen Dank für Ihre Antwort. Am 05.12.2022 hatte ich eine Besprechung im Büro von [gesc…
An Landesbetrieb Verkehr Details
Von
Benjamin Harders
Betreff
AW: [EXTERN] AW: [EXTERN] Kennzeichengröße zugelassene Kleinkrafträder [#271074]
Datum
27. März 2023 17:08
An
Landesbetrieb Verkehr
Status
E-Mail wird verschickt...
Guten Tag [geschwärzt], vielen Dank für Ihre Antwort. Am 05.12.2022 hatte ich eine Besprechung im Büro von [geschwärzt] zusammen mit einem Vorgesetzten, nach meiner Erinnerung ein Team-Leiter. Die genaue Stellenbezeichnung ist mir leider nicht bekannt. Im Rahmen der Besprechung verständigten wir uns darauf, dass eine Kennzeichengröße von 250 x 200 mm für eine vierstellige Erkennungsnummer an einem Kleinkraftrad grundsätzlich zulässig sei. Ich stellte daher meinen schriftlichen Antrag vom 15.11.2022 beim LBV West auf Zuteilung jeweils eines 180 x 200 mm großen, dreizeiligen, verkleinerten Kennzeichens zurück. Ich beschaffte sodann Kennzeichenhalterung, Kennzeichen und die benötigten Gutachten zur Kennzeichenhalterung. Am 21.12.2022 wollte ich beide Fahrzeuge in ihrem Hause am Standort Mitte zulassen. Der freundliche Mitarbeiter teilte mir jedoch mit, dass er eine Weisung vorliegen habe, aus der klar hervor gehe, dass nur noch Kennzeichen im Maß 280 x 200 mm zugelassen würden. Auch ein Hinweis auf die FZV, in welcher die Breite unzweifelhaft als Größtmaß definiert ist, und ein Hinweis auf die Auskunft der Rechtsabteilung des LBV, dass es keine entsprechenden Dokumente gebe, führten nicht zu einer anderen Entscheidung. Der Mitarbeiter bat um Verständnis, dass er eine Weisung/ein Dokument vorliegen habe, wonach er sich zu richten habe. Hierfür hatte ich Verständnis, auch wenn die Weisung offensichtlich von falschen Tatsachen ausging. Da der Vorgesetzte von [geschwärzt] sich gerade in eine Besprechung befand, dauerte es insgesamt eine Stunde, bis er bestätigen konnte, dass die Zulassung des 250 x 200 mm großen Kennzeichens (ausnahmsweise!) zulässig sei. Der Sachbearbeiter bestand sodann auf einer schriftlichen Bestätigung des betreffenden Vorgesetzten, da es sich um eine Ausnahme von der vorliegenden Weisung handeln würde. Diese schriftliche Bestätigung wurde erteilt. Ich bitte Sie daher nochmals, das angefragte Dokument zur Verfügung zu stellen und freue mich von Ihnen zu hören. Falls es ein neueres Dokument gibt, ist dieses ebenso vorzulegen. Für die Erledigung habe ich den 03.04.2023 notiert. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Anfragenr: 271074 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt]
Landesbetrieb Verkehr
Sehr geehrter Herr Harders, ich verweise auf meine E-Mail vom 27.03.2023. Den Sachbearbeiterinnen und Sachbearbei…
Von
Landesbetrieb Verkehr
Betreff
AW: [EXTERN] AW: [EXTERN] AW: [EXTERN] Kennzeichengröße zugelassene Kleinkrafträder [#271074]
Datum
29. März 2023 16:13
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Harders, ich verweise auf meine E-Mail vom 27.03.2023. Den Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeitern können lediglich die Ihnen bereits bekannten Dokumente - das Ergebnis zu TOP 5 der Besprechung im 123. Bund-Länder-Fachausschuss Fahrzeug-Zulassung (BLFA-Fz) im September 2022 in Kiel und die E-Mail auf Ihre erste transparenzgesetzliche Anfrage vom 02.12.2022 - vorgelegen haben. Es wird sich mithin um eine missverständliche Formulierung oder eine Unsicherheit des Sachbearbeiters im Einzelfall gehandelt haben. Ich teile Ihnen daher letztmalig mit, dass das von Ihnen geforderte Dokument hier nicht vorliegt. Mit freundlichen Grüßen,
Benjamin Harders
Guten Tag, vielen Dank für Ihre Antwort. Ihre Erklärung ist zwar nachvollziehbar. Daraus ergibt sich jedoch nich…
An Landesbetrieb Verkehr Details
Von
Benjamin Harders
Betreff
AW: [EXTERN] AW: [EXTERN] AW: [EXTERN] Kennzeichengröße zugelassene Kleinkrafträder [#271074]
Datum
29. März 2023 17:42
An
Landesbetrieb Verkehr
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, vielen Dank für Ihre Antwort. Ihre Erklärung ist zwar nachvollziehbar. Daraus ergibt sich jedoch nicht, dass keine Dokumente vorliegen. Ich hatte Kontakt mit 5 Mitarbeiter:innen an unterschiedlichen Terminen, die allesamt Bezug auf unterschiedliche, mehrfach veränderte Weisungen nahmen, wonach das jeweilige Größtmaß auszuwählen sei. Es fällt schwer zu glauben, dass alle diese Mitarbeiter:innen sich missverständlich ausgedrückt hätten oder lediglich unsicher gewesen seien. Es ist anzunehmen, dass die Kommunikation mit den einzelnen Mitarbeiter:innen per E-Mail erfolgt und auf diesem Wege veränderte Vorgaben zur Zulassung von Fahrzeuge übermittelt werden. Es liegt auf der Hand, dass Protokolle vom BLFA-Fz nicht unkommentiert an die Mitarbeiter:innen weitergeleitet werden, sondern in der E-Mail entsprechende Zusammenfassungen/Weisungen mitgeschickt werden. Diese Dokumente (insb. E-Mails) sind vorzulegen. Am 08.11.2022 teilte mir beispielsweise [geschwärzt] von Landesbetrieb Verkehr West mit, dass eine Zulassung nur erfolgen könne, wenn das Kennzeichen die Grüße 220mm x 200mm aufweise. Hierzu muss bei Ihnen ein Dokument vorliegen, auf das sich [geschwärzt] bezogen hat. Ich kann Ihnen gerne weitere Beispiele nennen, falls gewünscht. Ich fordere Sie letztmalig auf, vollumfänglich die Dokumente zur übersenden, die sich auf die Kennzeichengröße im Rahmen der freiwilligen Zulassung von Kleinkrafträdern beziehen. Den Rechtsweg würde ich gerne vermeiden. Ich würde davon ohne weitere Aufforderung Gebrauch machen müssen, falls Sie die Auskunft weiterhin verweigern oder den Antrag nur unvollständig beantworten. Sollten Sie mehr Zeit benötigen, ist eine angemessene Fristverlängerung möglich. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt]
Benjamin Harders
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Kennzeichengröße zugelassene Kleinkrafträder“ vom 22.02.2023 (#271…
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Von
Benjamin Harders
Betreff
AW: [EXTERN] AW: [EXTERN] AW: [EXTERN] Kennzeichengröße zugelassene Kleinkrafträder [#271074]
Datum
26. September 2023 02:07
An
Landesbetrieb Verkehr
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Kennzeichengröße zugelassene Kleinkrafträder“ vom 22.02.2023 (#271074) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 187 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage und legen Sie alle Dokumente, insbesondere E-Mails offen, die sich in den Jahren 2022 und 2023 mit der Kennzeichengröße im Rahmen der freiwilligen Zulassung in Hamburg befassen. Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >>
Landesbetrieb Verkehr
Sehr geehrter Herr Harders, Ihre Anfrage vom 26.09.2023 ist beim LBV eingegangen. In dieser behaupten Sie, dass …
Von
Landesbetrieb Verkehr
Betreff
AW: [EXTERN] AW: [EXTERN] AW: [EXTERN] AW: [EXTERN] Kennzeichengröße zugelassene Kleinkrafträder [#271074]
Datum
26. Oktober 2023 14:41
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Harders, Ihre Anfrage vom 26.09.2023 ist beim LBV eingegangen. In dieser behaupten Sie, dass Ihre Informationsfreiheitsanfrage „Kennzeichengröße zugelassene Kleinkrafträder“ vom 22.02.2023 (#271074) nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet wurde und die Frist mittlerweile um 187 Tage überschritten worden sei. Sodann bitten Sie darum, über den Stand Ihrer Anfrage informiert zu werden und verlangen, dass alle Dokumente, insbesondere E-Mails offengelegt werden, die sich in den Jahren 2022 und 2023 mit der Kennzeichengröße im Rahmen der freiwilligen Zulassung in Hamburg befassen. Ihre damalige Anfrage wurde abschließend beantwortet. Mit Ihrer Anfrage vom 22.02.2023 beantragten Sie die Übersendung von Richtlinien und ähnlichen Dokumenten zur Kennzeichengröße und zur Zuteilung von Erkennungsnummern für die freiwillige Zulassung von Kleinkrafträdern. Hintergrund war nach Ihrer Angabe, dass die Zulassungsstellen regelmäßig das Größtmaß gemäß Zulassungsverordnung als vorgegebenes Maß für die Kennzeichengröße ansetzen. Daraufhin wurde Ihnen mit E-Mail vom 02.03.2023 mitgeteilt, dass es keine weiteren Richtlinien und ähnliche Dokumente zur Kennzeichengröße und zur Zuteilung von Erkennungsnummern für die freiwillige Zulassung von Kleinkrafträdern beim LBV über das Ergebnis zu TOP 5 der Besprechung im 123. BLFA im September 2022 in Kiel zum Thema der freiwilligen Zulassung von Elektrokleinstfahrzeugen und Kleinkrafträdern hinaus gibt. Sie behaupteten sodann mit Mail vom 02.03.2023, dass Ihnen am 21.12.2022 ein Mitarbeiter die Auskunft erteilt habe, dass er schriftlich eine Weisung vorliegen habe, aus der sich die zulässige Kennzeichengröße als festes Maß ergebe. Es habe erst ein Teamleiter gefunden werden müssen, der am 05.12.2022 bestätigt habe, dass eine hausinterne Vorgabe zur Kennzeichengröße von der FZV abweiche und sodann schriftlich für den Einzelfall bestätigen musste, dass von der hausinternen Vorgabe zur Kennzeichengröße abgewichen werden konnte. Mit Mail vom 27.03.2023 teilte ich Ihnen mit, dass der von Ihnen dargestellte Sachverhalt überprüft wurde und eine hausinterne Weisung über die Zuteilung von amtlichen Kennzeichen für Kleinkrafträder und mithin auch über die Kennzeichengröße hier nicht vorliege. Möglicherweise habe sich Ihr Sachbearbeiter hierbei missverständlich ausgedrückt. Zu dem angegebenen Zeitpunkt habe es ferner keinen Teamleiter gegeben. Den Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeitern liege dieselbe Information vor, die auch Sie bereits vom LBV in Form der am 02.12.2022 erteilten Auskunft im Rahmen des transparenzgesetzlichen Auskunftsverfahrens von der Abteilungsleiterin der Abteilung Recht und Kunden-Kommunikation erhalten (insbesondere zu Ihrer ersten Frage) haben. In diesem Zusammenhang möchte ich ergänzen, dass die E-Mail vom 02.12.2022 insoweit als Vorgabe verstanden und die Angabe des Größtmaßes von 280mm als feste Vorgabe interpretiert worden sein kann. Mit E-Mail vom 27.03.2023 teilten Sie mit, dass Sie am 05.12.2022 eine Besprechung im Büro von [geschwärzt] mit einem Vorgesetzten – nach Ihrer Erinnerung einem Teamleiter – gehabt hätten, im Rahmen derer Sie sich darauf verständigten, dass eine Kennzeichengröße von 250x200mm für eine vierstellige Erkennungsnummer an einem Kleinkraftrad grundsätzlich zulässig sei. Als Sie beide Fahrzeuge am 21.12.2022 hatten zulassen wollen sei Ihnen mitgeteilt worden, dass aufgrund einer Weisung nur noch Kennzeichen im Maß 280x200mm zugelassen würden. Auch ein Hinweis auf die FZV, in welcher die Breite als Größtmaß definiert ist, und ein Hinweis auf die Auskunft der Rechtsabteilung des LBV, dass es keine entsprechenden Dokumente gebe, hätten nicht zu einer anderen Entscheidung geführt. Da der Vorgesetzte von Herrn Jarmer sich gerade in eine Besprechung befunden habe, habe es insgesamt eine Stunde gedauert, bis er bestätigen konnte, dass die Zulassung des 250x200 mm großen Kennzeichens zulässig sei. Der Sachbearbeiter habe sodann auf einer schriftlichen Bestätigung des betreffenden Vorgesetzten bestanden, da es sich um eine Ausnahme von der vorliegenden Weisung handeln würde. Diese schriftliche Bestätigung sei sodann erteilt worden. Mit E-Mail vom 29.03.2023 wurde Ihnen unter Verweis auf die E-Mail vom 27.03.2023 mitgeteilt, dass den Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeitern lediglich die Ihnen bereits bekannten Dokumente - das Ergebnis zu TOP 5 der Besprechung im 123. BLFA Fahrzeug-Zulassung im September 2022 in Kiel und die E-Mail auf Ihre erste transparenzgesetzliche Anfrage vom 02.12.2022 - vorgelegen haben können. Es wird sich mithin um eine missverständliche Formulierung oder eine Unsicherheit des Sachbearbeiters im Einzelfall gehandelt haben. Es erging der Hinweis, dass dies die letztmalige Antwort auf Ihre Anfrage darstellt. Daraufhin teilten Sie mit E-Mail vom 29.03.2023 mit, dass Sie Kontakt mit 5 Mitarbeiter:innen an unterschiedlichen Terminen gehabt hätten, die allesamt Bezug auf unterschiedliche, mehrfach veränderte Weisungen genommen hätten, wonach das jeweilige Größtmaß auszuwählen sei. Sie nehmen an, dass die Kommunikation mit den einzelnen Mitarbeiter:innen per E-Mail erfolgte und auf diesem Wege veränderte Vorgaben zur Zulassung von Fahrzeuge übermittelt werden. Sie gehen davon aus, dass das BLFA-Protokoll mittels Zusammenfassung/Weisung verschickt worden sei und verlangen, diese Dokumente vorzulegen. Am 08.11.2022 habe Ihnen beispielsweise Frau Zölder mitgeteilt, dass eine Zulassung nur erfolgen könne, wenn das Kennzeichen die Größe 220mmx200mm aufweise. Hierzu habe insoweit ein Dokument vorliegen müssen. Daraufhin erhielten Sie aufgrund der mehrfach angekündigten letztmaligen Beantwortung, dass keine Dokumente vorliegen würden, keine weitere Antwort. Sie haben unzweifelhaft verschiedene Antworten zur Kennzeichengröße erhalten. Dies ist darauf zurückzuführen, dass das Verfahren damals noch abgestimmt werden musste. Sie beantragen nunmehr die Übersendung aller Unterlagen und E-Mails aus den Jahren 2022 und 2023, die die Maße von Kennzeichen bei der freiwilligen Zulassung thematisieren. Leider muss ich Ihnen mitteilen, dass die Suche nach allen Unterlagen und E-Mails (soweit noch vorhanden) aus den Jahren 2022 und 2023 durch jeden Sachgebiets- und Abteilungsleiter der Abteilung Zulassung und die anschließende Schwärzung personenbezogener Daten sehr zeitaufwändig ist. Sie müssen aufgrund des besonderen Prüfungsaufwandes voraussichtlich mit Kosten von schätzungsweise 500 bis zu 600,00 Euro, abhängig vom konkreten Zeitaufwand, rechnen. Hierbei handelt es sich um eine vorläufige Einschätzung der zu erwartenden Kosten, bemessen unter Heranziehung der Stundensätze für die jeweilige Laufbahngruppe. Bitte teilen Sie mir vor diesem Hintergrund mit, ob der Antrag in der vorliegenden Form aufrechterhalten bleibt. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] [geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [#[geschwärzt]] <[geschwärzt]> [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] ([geschwärzt]) <[geschwärzt]> [geschwärzt] [[geschwärzt]] [geschwärzt] [[geschwärzt]] [geschwärzt] [[geschwärzt]] [geschwärzt] [[geschwärzt]] [geschwärzt] [#[geschwärzt]] [geschwärzt], [geschwärzt] (#[geschwärzt]) [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] > [geschwärzt] [geschwärzt] [#[geschwärzt]] > [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] > [geschwärzt] "[geschwärzt]" <[geschwärzt]> > [geschwärzt] "[geschwärzt]" <[geschwärzt]> > > [geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt] > > [geschwärzt], > > [geschwärzt], [geschwärzt] > > [geschwärzt] > > [geschwärzt] > > [geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt], [geschwärzt] > > [geschwärzt], [geschwärzt] > > [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] > > [geschwärzt], [geschwärzt] > > [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] > > [geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt]! > > [geschwärzt] > > [geschwärzt] > > > > [geschwärzt] > [geschwärzt] > > [geschwärzt] > [geschwärzt] > > [geschwärzt] > [geschwärzt] > [geschwärzt] > [geschwärzt] > [geschwärzt] > > [geschwärzt] > [geschwärzt] > [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] > [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt]
Benjamin Harders
Guten Tag, danke für Ihre Antwort. Ich bin mit Erhebung einer Gebühr entsprechend des voraussichtlichen Prüfungs…
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Von
Benjamin Harders
Betreff
AW: [EXTERN] AW: [EXTERN] AW: [EXTERN] AW: [EXTERN] Kennzeichengröße zugelassene Kleinkrafträder [#271074]
Datum
26. Oktober 2023 23:45
An
Landesbetrieb Verkehr
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, danke für Ihre Antwort. Ich bin mit Erhebung einer Gebühr entsprechend des voraussichtlichen Prüfungsaufwands bis 600 € einverstanden. Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 271074 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/271074/ Postanschrift << Adresse entfernt >> Benjamin Harders << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Landesbetrieb Verkehr
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Betreff
Datum
11. Dezember 2023 10:17
Status
Landesbetrieb Verkehr
Sehr geehrter Herr Harders, Ihrem mit E-Mail vom 26.09.2023 gestellten Antrag wurde entsprochen. Die hier noch v…
Von
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Betreff
AW: [EXTERN] AW: [EXTERN] AW: [EXTERN] AW: [EXTERN] AW: [EXTERN] Kennzeichengröße zugelassene Kleinkrafträder [#271074]
Datum
11. Dezember 2023 10:18
Status
Sehr geehrter Herr Harders, Ihrem mit E-Mail vom 26.09.2023 gestellten Antrag wurde entsprochen. Die hier noch vorhandenen Dokumente wurden entsprechend hochgeladen. Es wurde davon abgesehen, Ihnen die Dokumente zur Verfügung zu stellen, die Ihnen ohnehin bereits vorliegen. Insoweit wird auf den bereits erfolgten Austausch verwiesen. Zu den nunmehr übersandten Arbeitsanweisungen bleibt zu ergänzen, dass die „Arbeitsanweisung Kennzeichen“ erst seit der Überarbeitung am 19.10.2023 Hinweise zur Formulierung „Größtmaß“ auf Seiten drei, fünf und sechs enthält. Auch die Ergänzung auf Seite sieben-neun ist erst in diesem Zusammenhang mit aufgenommen worden. Die Zusammenfassung des 123. BLFA-Beschlusses wurde mit Einarbeitung in die Arbeitsanweisung als Verfahrensanweisung aufgenommen. Ergänzend wird hier darauf hingewiesen, dass der auf Seite neun enthaltene Hinweis zu E-Scootern aufgrund der Änderung der FZV obsolet geworden sein dürfte und bei der nächsten Überarbeitung der Arbeitsanweisung entfernt werden kann. Die Arbeitsanweisung „zulassungsfreie Fahrzeuge“ wurde erst im Rahmen der Anpassung vom 02.08.2023 durch die Überarbeitung der FZV reaktiviert, wobei die Angaben auf Seite 6 ff. ergänzt wurden. Neben den beiden Arbeitsanweisungen wurden Ihnen weitere elf E-Mails zugeschickt, in denen die personenbezogenen Daten geschwärzt wurden. Sie erhalten in Kürze einen Bescheid mit der entsprechenden Gebührenfestsetzung per Post. Mit freundlichen Grüßen

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Benjamin Harders
Sehr << Anrede >> herzlichen Dank für die vollständige Beantwortung und Bearbeitung! Es freut mich, …
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Von
Benjamin Harders
Betreff
AW: [EXTERN] AW: [EXTERN] AW: [EXTERN] AW: [EXTERN] AW: [EXTERN] Kennzeichengröße zugelassene Kleinkrafträder [#271074]
Datum
11. Dezember 2023 23:20
An
Landesbetrieb Verkehr
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> herzlichen Dank für die vollständige Beantwortung und Bearbeitung! Es freut mich, dass Sie für die Zukunft auch Klarheit bezüglich des Begriffs Größtmaß hergestellt haben. Ich wünsche Ihnen eine schöne Advents- und Weihnachtszeit. Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 271074 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/271074/