Kennzeichnung von Soldaten der Reserve der Marine

aktuelle Dokumente (möglichst als PDF), aus denen hervorgeht, ob und wie frühere Soldaten der Marine außerhalb des Wehrdienstes gezeichnet werden müssen, die eine andere Uniform, als den Dienstanzug tragen (z. B. Feldanzug).

Vielen Dank.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    1. Oktober 2014
  • Frist
    4. November 2014
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James Miller
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: aktuelle Dokumen…
An Bundesministerium der Verteidigung Details
Von
James Miller
Betreff
Kennzeichnung von Soldaten der Reserve der Marine [#7660]
Datum
1. Oktober 2014 20:56
An
Bundesministerium der Verteidigung
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
aktuelle Dokumente (möglichst als PDF), aus denen hervorgeht, ob und wie frühere Soldaten der Marine außerhalb des Wehrdienstes gezeichnet werden müssen, die eine andere Uniform, als den Dienstanzug tragen (z. B. Feldanzug). Vielen Dank.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen, James Miller <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen James Miller
Bundesministerium der Verteidigung
Zentrum Innere Führung Bereich Operative Gestaltung Dezernat Recht und Soldatische Ordnung - EinsOffz SK - Betr…
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Betreff
Kennzeichnung von Soldaten der Reserve der Marine [Auftragsnummer ##7660]; hier: Stellungnahme Zentrum Innere Führung
Datum
29. Oktober 2014 13:08
Status
Anfrage abgeschlossen
Zentrum Innere Führung Bereich Operative Gestaltung Dezernat Recht und Soldatische Ordnung - EinsOffz SK - Betreff: Kennzeichnung von Soldaten der Reserve der Marine [Auftragsnummer ##7660] hier: Stellungnahme Zentrum Innere Führung Bezug: Ihr Antrag auf Auskunft und Informationen nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 1. Oktober 2014 (per E-Mail) Anlage: Sehr geehrter Herr Miller, für Ihre Anfrage über das Informationsfreiheitsportal "fragdenstaat.de" vom 1. Oktober 2014 danke ich Ihnen. Das Bundesministerium der Verteidigung hat mich beauftragt, Ihre Anfrage zu beantworten. Die Kennzeichnung der Uniform früherer Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr begründet sich in der sog. "Verordnung über die Berechtigung zum Tragen der Uniform außerhalb eines Wehrdienstverhältnisses (Uniformverordnung – UnifV)" des Bundesministers der Verteidigung vom 25. April 2008. In § 2, Absatz 2 der UnifV ist festgelegt, das "als besondere Kennzeichnung eine schwarz-rot- goldene Kordel als Überziehschlaufe auf den Schulterklappen zwischen Ärmeleinsatz und Dienstgradabzeichen" zu tragen ist. Diese Festlegung betrifft sowohl den Dienstanzug als auch den Feldanzug. Eine Ausnahme davon stellen lediglich die Bekleidungsartikel zum Dienstanzung der Marine dar, welche keine Schulterklappen besitzen. So wird z.B. bei der Dienstjacke, dunkelblau bzw. bei den Hemden, dunkelblau und weiß zur "Wäsche achtern" der Dienstgrad als Aufnäher an Ober- bzw. Unterarm getragen. Hier hat die Kennzeichnung der Uniform früherer Soldatinnen und Soldaten durch einen goldfarbenen Buchstaben "R" zu erfolgen, welcher unmittelbar über den Dienstgradabzeichen; bei Offizieren und Unteroffizieren mit Portepee zwischen den Laufbahn-/Verwendungs- und Dienstgradabzeichen zu tragen ist. Zur besseren Verdeutlichung füge ich entsprechende Abbildungen sowie den Auszug aus dem Bundesgesetzblatt 2008, Teil I, Nr. 17 mit dem Abdruck der Uniformverordnung als Anlage bei. Ich hoffe, Ihre Anfrage damit erschöpfend beantwortet zu haben. Sollten Sie noch weitere Fragen zu dieser Thematik haben, können Sie sich gerne erneut an mich wenden. Mit freundlichen Grüßen
James Miller
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für die erschöpfende Antwort. Mit freundlichen Grüßen James Miller …
An Bundesministerium der Verteidigung Details
Von
James Miller
Betreff
AW: Kennzeichnung von Soldaten der Reserve der Marine [Auftragsnummer ##7660]; hier: Stellungnahme Zentrum Innere Führung [#7660]
Datum
30. Oktober 2014 18:22
An
Bundesministerium der Verteidigung
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für die erschöpfende Antwort. Mit freundlichen Grüßen James Miller Anfragenr: 7660 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift James Miller

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Bundesministerium der Verteidigung
Sehr geehrter Herr Miller, der Begriff der Uniform umfasst sowohl den Dienst- als auch den Feldanzug. Damit gel…
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Betreff
Kennzeichnung von Soldaten der Reserve der Marine [Auftragsnummer ##7660]
Datum
30. Oktober 2014 19:47
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Miller, der Begriff der Uniform umfasst sowohl den Dienst- als auch den Feldanzug. Damit gelten die in der als Anlage beigefügten Vorschriften der Uniformverordnung und der Zentralen Dienstvorschrift A-2630/2 - "Bestimmungen zum Tragen der Uniform außerhalb eines Wehrdienstverhältnisses" getroffenen Regelungen für Reservisten sowohl beim Tragen eines Dienstanzuges als auch beim Tragen eines Feldanzuges. Mit freundlichen Grüßen