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Kennzeichnungspflicht von Polizeivollzugsbeamten (hier: Abschaffung)

Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW

Sehr geehrte Damen und Herren,

gemäss Medienberichten hat die Landesregierung NRW kürzlich beschlossen, einen Gesetzesentwurf in den Landtag einzubringen, welcher die Abschaffung der eben erst eingeführten Kennzeichnungspflicht (evtl. auch der Legitimationspflicht) nach §6a Abs. 4 Polizeigesetz zur Folge haben soll.

Ich ersuche Sie um Zusendung der gesamten in Ihrem Haus geführten Akten zu der besagten Gesetzesnovelle. Falls dies nicht möglich ist, ersuche ich zumindest um Zusendung der relevanten Leitungsvorlage(n).

Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW).

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen.

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.

Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.

Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail).
Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    17. Juli 2017
  • Frist
    18. August 2017
  • Ein:e Follower:in
Michael Bimmler
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW Sehr geehrte Damen und Herren, gemäss Medienberichten hat die L…
An Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
Michael Bimmler
Betreff
Kennzeichnungspflicht von Polizeivollzugsbeamten (hier: Abschaffung) [#23949]
Datum
17. Juli 2017 18:54
An
Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW Sehr geehrte Damen und Herren, gemäss Medienberichten hat die Landesregierung NRW kürzlich beschlossen, einen Gesetzesentwurf in den Landtag einzubringen, welcher die Abschaffung der eben erst eingeführten Kennzeichnungspflicht (evtl. auch der Legitimationspflicht) nach §6a Abs. 4 Polizeigesetz zur Folge haben soll. Ich ersuche Sie um Zusendung der gesamten in Ihrem Haus geführten Akten zu der besagten Gesetzesnovelle. Falls dies nicht möglich ist, ersuche ich zumindest um Zusendung der relevanten Leitungsvorlage(n). Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
Michael Bimmler <<E-Mail-Adresse>>
Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
WG: 17-07-24 Zustimmung mit Änderung Sehr geehrter Herr Bimmler, es ist beabsichtigt, Ihrem Antrag aufgrund der…
Von
Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
WG: 17-07-24 Zustimmung mit Änderung
Datum
11. August 2017 13:17
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Bimmler, es ist beabsichtigt, Ihrem Antrag aufgrund der vorliegenden Voraussetzungen des § 7 IFG NRW (Schutz des behördlichen Entscheidungsbildungsprozesses) nicht in vollem Umfang stattzugeben. Die Übersendung eines klagefähigen Bescheides inkl. Rechtsbehelfsbelehrung mit meiner Erläuterung und Begründung der Ablehnung ist mir per E-Mail nicht rechtlich wirksam möglich. Das Gesetz sieht dafür die Schriftform vor. Dieser Anforderung genügt eine email nicht. Aus diesem Grunde bitte ich um Mitteilung Ihrer Meldeanschrift, an die ich mein Schreiben mit Postzustellungsurkunde übersenden kann. Mit freundlichen Grüßen
Michael Bimmler
AW: WG: 17-07-24 Zustimmung mit Änderung [#23949] Sehr geehrt<< Anrede >> besten Dank für Ihre Nachri…
An Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
Michael Bimmler
Betreff
AW: WG: 17-07-24 Zustimmung mit Änderung [#23949]
Datum
11. August 2017 13:47
An
Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
Sehr geehrt<< Anrede >> besten Dank für Ihre Nachricht. Meine zustellfähige Adresse habe ich am Ende dieser Email angefügt. Besten Dank im Voraus und mit freundlichen Grüßen Michael Bimmler Anfragenr: 23949 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Michael Bimmler << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
Informationen zum Gesetzesentwurf "Abschaffung der Kennzeichnungspflicht"
Von
Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
Via
Briefpost
Betreff
Informationen zum Gesetzesentwurf "Abschaffung der Kennzeichnungspflicht"
Datum
28. August 2017
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
1,0 MB
Michael Bimmler
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz No…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
Michael Bimmler
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Kennzeichnungspflicht von Polizeivollzugsbeamten (hier: Abschaffung)“ [#23949]
Datum
4. September 2017 13:53
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/23949 Ich bin der Meinung, der Zugang wurde zu Unrecht umfassend abgelehnt. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Korrespondenz nehme ich gerne per E-Mail entgegen, ausser dies ist unmöglich. Mit freundlichen Grüßen Michael Bimmler Anfragenr: 23949 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Der Eingang Ihrer E-Mail vom 04.09.2017 wird hiermit bestätigt.
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage „Kennzeichnungspflicht von Polizeivollzugsbeamten (hier: Abschaffung)“ [#23949]
Datum
4. September 2017 14:51
Status
Anfrage abgeschlossen
Der Eingang Ihrer E-Mail vom 04.09.2017 wird hiermit bestätigt.

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Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Aktenzeichen: 209.2.3.1.5-3033/17 Aktenzeichen: 209.2.3.1.5-3033/17 Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfale…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
Aktenzeichen: 209.2.3.1.5-3033/17
Datum
20. September 2017 12:04
Status
Anfrage abgeschlossen
Aktenzeichen: 209.2.3.1.5-3033/17 Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen Ihr Antrag auf Informationszugang vom 17.07.2017 an das Ministerium des Innern des Landes NRW auf Zugang zu Unterlagen zur Gesetzesnovelle Kennzeichnungspflicht von Polizeibeamten (§ 6 a Abs. 4 PolG NRW) Ihre E-Mail vom 04.09.2017 Sehr geehrter Herr Bimmler, mit E-Mail vom 04.09.2017 wenden Sie sich gem. § 13 IFG NRW an die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen (LDI NRW). Der Vorgang wird hier im Referat 2 unter dem oben aufgeführten Aktenzeichen bearbeitet. Sie erhalten sobald wie möglich weitere Nachricht. Ich weise allerdings darauf hin, dass wegen der hohen Zahl von Eingängen derzeit mit Verzögerungen in der Bearbeitung gerechnet werden muss. Mit freundlichen Grüßen
Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.