Kennzeichnungssystem “Reisen für Alle”

Ich habe ein paar kurze Fragen zum Förderprojekt “Reisen für Alle” und würde mich sehr freuen, wenn Sie mir diese beantworten können:

1. Besteht die Möglichkeit, den öffentlichen Nahverkehr in das Projekt mit einzubeziehen?
2. Es ist die Rede von weiterführenden Pilotprojekten, wie wurden diese bisher umgesetzt oder wie sollen diese umgesetzt werden?
3. Könnten Standards für die Barrierefreiheit zukünftig für Betriebe verpflichtend eingeführt werden?
4. Was wird getan, um das Projekt an Betriebe im Tourismusbereich heranzutragen und diese zur Teilnahme anzuregen?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    29. Juni 2020
  • Frist
    31. Juli 2020
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Ich habe ein paar k…
An Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kennzeichnungssystem “Reisen für Alle” [#191734]
Datum
29. Juni 2020 18:53
An
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Ich habe ein paar kurze Fragen zum Förderprojekt “Reisen für Alle” und würde mich sehr freuen, wenn Sie mir diese beantworten können: 1. Besteht die Möglichkeit, den öffentlichen Nahverkehr in das Projekt mit einzubeziehen? 2. Es ist die Rede von weiterführenden Pilotprojekten, wie wurden diese bisher umgesetzt oder wie sollen diese umgesetzt werden? 3. Könnten Standards für die Barrierefreiheit zukünftig für Betriebe verpflichtend eingeführt werden? 4. Was wird getan, um das Projekt an Betriebe im Tourismusbereich heranzutragen und diese zur Teilnahme anzuregen?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 191734 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/191734/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bestätige den Eingang Ihres Antrags auf Informationszugang nach IFG/UIG/VIG vom …
Von
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Betreff
Antrag nach IFG - Kennzeichnungssystem “Reisen für Alle” [#191734]
Datum
1. Juli 2020 17:05
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bestätige den Eingang Ihres Antrags auf Informationszugang nach IFG/UIG/VIG vom 29.06.2020 im Bundesministerium für Wirtschaft und Energie. Für die Bearbeitung des Antrags ist das Referat VIIA4 - Tourismuspolitik zuständig. Die voraussichtliche Bearbeitungszeit beträgt einen Monat. Bei Verzögerungen erhalten Sie eine Zwischennachricht. Vielen Dank für Ihr Interesse an dem Thema „Reisen für Alle“. Mit freundlichen Grüßen

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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre E-Mail vom 29.06.2020, die im Kern eine Bitte über allgemeine A…
Von
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Betreff
AW: Kennzeichnungssystem “Reisen für Alle” [#191734]
Datum
28. Juli 2020 16:36
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre E-Mail vom 29.06.2020, die im Kern eine Bitte über allgemeine Auskünfte enthält. Ihre Anfrage beantworten wir daher formlos als Bürgeranfrage. Sollten Sie an Ihrem Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen festhalten, teilen Sie uns das bitte mit, wir werden Ihnen dann einen Bescheid zustellen. Zunächst danke ich Ihnen für Ihr Interesse an dem Projekt „Reisen für Alle“. Ziel des Projekts ist eine bundesweit gültige Kennzeichnung touristischer Angebote im Bereich Barrierefreiheit. Angebote entlang der gesamten touristischen Servicekette – von Anreise bis Abreise, von Unterkunft und Gastronomie bis hin zu Sehenswürdigkeiten und Freizeitaktivitäten – können zertifiziert werden. Zu Ihren Fragen: 1. Besteht die Möglichkeit, den öffentlichen Nahverkehr in das Projekt mit einzubeziehen? Soweit der öffentliche Nahverkehr touristische Angebote erbringt, wäre eine Zertifizierung nach dem Kennzeichnungssystem „Reisen für Alle“ möglich. In der Datenbank, abrufbar unter https://www.reisen-fuer-alle.de/zertifi… finden Sie z.B. im Bereich An- und Abreise das Angebot der Regionalverkehr Oberbayern GmbH mit ihren Linienbussen. 2. Es ist die Rede von weiterführenden Pilotprojekten, wie wurden diese bisher umgesetzt oder wie sollen diese umgesetzt werden? Informationen hierzu finden Sie unter https://www.reisen-fuer-alle.de/foerder… . 3. Könnten Standards für die Barrierefreiheit zukünftig für Betriebe verpflichtend eingeführt werden? Das Projekt „Reisen für Alle“ zielt darauf ab, verlässliche Informationen über die Nutz- und Erlebbarkeit touristischer Angebote zur Verfügung zu stellen. Die Einführung verpflichtender Standards für die Barrierefreiheit ist hingegen nicht Gegenstand des Projekts. Barrierefreiheit im Tourismus ist jedoch ein Bestandteil der Diskussionen im Rahmen der nationalen Tourismusstrategie. 4. Was wird getan, um das Projekt an Betriebe im Tourismusbereich heranzutragen und diese zur Teilnahme anzuregen? Aktuell sind alle Tourismusmarketinggesellschaften der Länder Lizenznehmer des Zertifizierungssystems „Reisen für Alle“. Über diese Organisationen wird an die touristischen Anbieter herangetreten und eine Zertifizierung angeboten. Im Rahmen der aktuellen Projektphase soll der Bekanntheitsgrad des Zertifizierungssystems „Reisen für Alle“ gesteigert werden. Weiterführende Informationen erhalten Sie auch auf der Internetseite https://www.reisen-fuer-alle.de/ . Mit freundlichen Grüßen