Kennzeichnungsvorschriften Fläche für die Feuerwehr

In BauO NRW, §5 (2) heisst es:
"Zu- und Durchfahrten, Aufstellflächen und Bewegungsflächen müssen für Feuerwehrfahrzeuge ausreichend befestigt und tragfähig sein. Sie sind als solche zu kennzeichnen und ständig frei zu halten. Die Kennzeichnung von Zufahrten muss von der öffentlichen Verkehrsfläche aus sichtbar sein. Fahrzeuge dürfen auf den Flächen nach Satz 1 nicht abgestellt werden."

Wie muss eine Fläche für die Feuerwehr (bzw. Feuerwehrzufahrten) gekennzeichnet werden, damit ein Halt- und Parkverbot eben dort gilt?
Bitte senden Sie mir Dokumente, aus denen die Vorschriften zur amtlichen Kennzeichnung von Flächen für die Feuerwehr, sowie für Feuerwehrzufahrten, erkenntlich werden. Bevorzugt in digitaler Form per Email.

Als Beispiel eines solchen Dokuments können Sie hier die Richtlinien der Stadt Düsseldorf einsehen:
https://www.duesseldorf.de/fileadmin/Amt37/feuerwehr/Dateien/37-6_Vorbeugender_Brandschutz/Richtlinien_Flaechen_fuer_die_Feuerwehr_Duesseldorf_08-2020.pdf

Oder hier von der Stadt Neuss:
https://www.neuss.de/leben/brandschutz/downloads/20-12-kennzeichnung-von-flaechen-fuer-die-feuerwehr-1.pdf

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    18. Oktober 2020
  • Frist
    21. November 2020
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir …
An Amt für Verkehrsmanagement Köln Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kennzeichnungsvorschriften Fläche für die Feuerwehr [#201104]
Datum
18. Oktober 2020 16:41
An
Amt für Verkehrsmanagement Köln
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
In BauO NRW, §5 (2) heisst es: "Zu- und Durchfahrten, Aufstellflächen und Bewegungsflächen müssen für Feuerwehrfahrzeuge ausreichend befestigt und tragfähig sein. Sie sind als solche zu kennzeichnen und ständig frei zu halten. Die Kennzeichnung von Zufahrten muss von der öffentlichen Verkehrsfläche aus sichtbar sein. Fahrzeuge dürfen auf den Flächen nach Satz 1 nicht abgestellt werden." Wie muss eine Fläche für die Feuerwehr (bzw. Feuerwehrzufahrten) gekennzeichnet werden, damit ein Halt- und Parkverbot eben dort gilt? Bitte senden Sie mir Dokumente, aus denen die Vorschriften zur amtlichen Kennzeichnung von Flächen für die Feuerwehr, sowie für Feuerwehrzufahrten, erkenntlich werden. Bevorzugt in digitaler Form per Email. Als Beispiel eines solchen Dokuments können Sie hier die Richtlinien der Stadt Düsseldorf einsehen: https://www.duesseldorf.de/fileadmin/Amt37/feuerwehr/Dateien/37-6_Vorbeugender_Brandschutz/Richtlinien_Flaechen_fuer_die_Feuerwehr_Duesseldorf_08-2020.pdf Oder hier von der Stadt Neuss: https://www.neuss.de/leben/brandschutz/downloads/20-12-kennzeichnung-von-flaechen-fuer-die-feuerwehr-1.pdf
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 201104 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/201104/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Amt für Verkehrsmanagement Köln
Eingangsbestätigung Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Nachricht. Ihre E-Mail ist beim Amt für St…
Von
Amt für Verkehrsmanagement Köln
Betreff
Eingangsbestätigung
Datum
18. Oktober 2020 16:41
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Nachricht. Ihre E-Mail ist beim Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung eingegangen und wird an die zuständige Stelle weitergeleitet. Mit freundlichen Grüßen
Stadt Köln - Amt für Feuerschutz, Rettungsdienst und Bevölkerungsschutz
Sehr geehrteAntragsteller/in in der Anlage übersende ich Ihnen das Formular "Amtliche Kennzeichnung von Feu…
Von
Stadt Köln - Amt für Feuerschutz, Rettungsdienst und Bevölkerungsschutz
Betreff
AW: Kennzeichnungsvorschriften Fläche für die Feuerwehr [#201104]
Datum
26. Oktober 2020 09:42
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in in der Anlage übersende ich Ihnen das Formular "Amtliche Kennzeichnung von Feuerwehrzufahrten sowie von Aufstell- und Bewegungsflächen für Rettungsfahrzeuge" der Stadt Köln. Für weitere Fragen stehe ich gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre schnelle Antwort. Aus Ihrer Anlage kann ich die Anforderungen,…
An Amt für Verkehrsmanagement Köln Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Kennzeichnungsvorschriften Fläche für die Feuerwehr [#201104]
Datum
26. Oktober 2020 11:27
An
Amt für Verkehrsmanagement Köln
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre schnelle Antwort. Aus Ihrer Anlage kann ich die Anforderungen, die an Hauseigentümer gerichtet sind, entnehmen. Ist es richtig, dass kein Siegel der Berufsfeuerwehr Köln benötigt wird? Dies wird nämlich als zwingend in der Dienst- und Geschäftsanweisung des Verkehrsdienstes beschrieben, denn werden "bei der Kontrolle ungesiegelte Schilder [festgestellt], erfolgt keine Maßnahme." Ferner hätte ich gerne noch Auskunft: An welche Richtlinien muss sich das Amt 66 (bzw. diejenigen, die solche Kennzeichnungen vornehmen) halten, damit die Fläche für die Feuerwehr oder die Feuerwehreinfahrt in Köln korrekt gekennzeichnet ist? Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 201104 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/201104/
Stadt Köln - Amt für Feuerschutz, Rettungsdienst und Bevölkerungsschutz
Sehr geehrteAntragsteller/in die Beschilderung muss mit einem Siegel der Feuerwehr Köln versehen sein. Diese Ford…
Von
Stadt Köln - Amt für Feuerschutz, Rettungsdienst und Bevölkerungsschutz
Betreff
AW: Kennzeichnungsvorschriften Fläche für die Feuerwehr [#201104]
Datum
27. Oktober 2020 09:12
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in die Beschilderung muss mit einem Siegel der Feuerwehr Köln versehen sein. Diese Forderung ist Auflage der Baugenehmigung. Die Siegelung erfolgt nach Terminabsprache mit der Brandschutzdienststelle nach Aufstellung der Beschilderung. Für die Beschaffung und Aufstellung ist der Eigentümer verantwortlich. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in Vielen Dank für die schnelle Antwort. Nun fehlen nur noch die Richtlinien an die sic…
An Amt für Verkehrsmanagement Köln Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Kennzeichnungsvorschriften Fläche für die Feuerwehr [#201104]
Datum
27. Oktober 2020 09:53
An
Amt für Verkehrsmanagement Köln
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in Vielen Dank für die schnelle Antwort. Nun fehlen nur noch die Richtlinien an die sich das Amt 66 (oder wer sonst verantwortlich ist) bei der Einrichtung von Feuerwehrflächen im öffentlichen Raum halten muss. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 201104 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/201104/

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Stadt Köln - Amt für Feuerschutz, Rettungsdienst und Bevölkerungsschutz
Sehr geehrteAntragsteller/in Feuerwehrzufahrten sind Flächen für die Feuerwehr auf Privatgrundstücken. Auf öffent…
Von
Stadt Köln - Amt für Feuerschutz, Rettungsdienst und Bevölkerungsschutz
Betreff
AW: Kennzeichnungsvorschriften Fläche für die Feuerwehr [#201104]
Datum
2. November 2020 11:22
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in Feuerwehrzufahrten sind Flächen für die Feuerwehr auf Privatgrundstücken. Auf öffentlichen Straßen werden keine Flächen für die Feuerwehr ausgewiesen, da öffentliche Straßen, die von der Feuerwehr zur Sicherstellung von Rettungswegen benötigt werden, den Vorgaben der Musterrichtlinie Flächen für die Feuerwehr entsprechend ausgeführt werden. Mit freundlichen Grüßen