Kennzeichung von Produktverpackungen nach Verpackungsgesetz
laut Verpackungsgesetz §9 ist bei der Registrierung unter anderem anzugeben unter welchem Markennamen die systembeteiligungspflichtigen Verpackungen in Verkehr gebracht werden.
-Ist es dennoch möglich Produkte in weißen oder schwarzen Verpackungen in Verkehr zu bringen? Ich kann nirgens im Gesetzestext finden, dass eine notwendigkeit besteht die Verpackung selbst mit einer Marke oder sonstigem zu Kennzeichnen.
Zitat:
§ 9 Registrierung
[…]
Bei der Registrierung nach Absatz 1 Satz 1 sind
die folgenden Angaben zu machen:
[…]
4. Markennamen, unter denen der Hersteller seine
systembeteiligungspflichtigen Verpackungen in Verkehr
bringt;
Anfrage erfolgreich
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Datum13. August 2019
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17. September 2019
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