Keratokonus und Diensttauglichkeit
Ich frage mich, warum wird ein Soldat / Soldatin eine Gradation VI21 bekommt und damit wehrdienstuntauglich (T5) wird. Wenn ein Keratokonus bei einer 90/5 Untersuchung festgestellt wird (zu entnehmen der ZDv 46/1, jetzt A1-831/0-4000).
Sind die Anforderungen in der Bundeswehr höher, als z. B. im Österreichischen Heer (Bundeskanzleramt, 24. Februar 2005: VwGH 2003/11/0308, https://rdb.manz.at/document/ris.vwght.JWT_2003110308_20050224X00) oder bei der Schweizer Armee (Schweizerische Ärztzeitschrift 2002/22: Zivilarzt Militärdienst III, https://saez.ch/issue/edn/saez.2002.22)? Wo ein Soldat / Soldatin trotzdem den Dienst tun darf und nicht nur wie in A1-831/4000 eine Gradation X (verwendungsfähig als Reservistin bzw. Reservistin Stabsverwendungen ohne körperliche Belastung im Inland) möglich ist.
Anfrage erfolgreich
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Datum7. August 2019
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10. September 2019
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