Kerncurriculum Informatik Sek I

Bereits Ende 2016 hat Kultusminister Lorz das Kerncurriculum "Informatik" für die Sekundarstufe I angekündigt.
Wie ist der Stand des Abstimmungsverfahrens? Bitte senden Sie Dokumente zu, die den Stand des Abstimmungsverfahrens dokumentieren.
Wann ist mit der Veröffentlichung eines Kerncurriculums "Informatik" für die Sekundarstufe I zu rechnen?
Bitte senden Sie mir Planungsunterlagen zu, aus denen ersichtlich ist, wann ein solches Kerncurriculum voraussichtlich in Kraft treten wird.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    22. Oktober 2019
  • Frist
    26. November 2019
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Bereits Ende 201…
An Hessisches Ministerium für Kultus, Bildung und Chancen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kerncurriculum Informatik Sek I [#169093]
Datum
22. Oktober 2019 23:23
An
Hessisches Ministerium für Kultus, Bildung und Chancen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Bereits Ende 2016 hat Kultusminister Lorz das Kerncurriculum "Informatik" für die Sekundarstufe I angekündigt. Wie ist der Stand des Abstimmungsverfahrens? Bitte senden Sie Dokumente zu, die den Stand des Abstimmungsverfahrens dokumentieren. Wann ist mit der Veröffentlichung eines Kerncurriculums "Informatik" für die Sekundarstufe I zu rechnen? Bitte senden Sie mir Planungsunterlagen zu, aus denen ersichtlich ist, wann ein solches Kerncurriculum voraussichtlich in Kraft treten wird.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 80 des Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetzes (HDSIG) § 3 Abs. 1 des Hessischen Umweltinformationsgesetzes (HUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 85 HDSIG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 HUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Hessisches Ministerium für Kultus, Bildung und Chancen
000.257.003-00058
Von
Hessisches Ministerium für Kultus, Bildung und Chancen
Via
Briefpost
Betreff
000.257.003-00058
Datum
20. November 2019
Status
Anfrage abgeschlossen