Kerosinsteuer

Eine fundierte Grundlage (z.B. Gutachten, Analyse oder Bundestagsdrucksache), auf welcher folgende Behauptung im Zusammenhang mit einer Petition basiert:
"…
Eine Besteuerung von Flugkraftstoffen im innerstaatlichen oder
innergemeinschaftlichen Luftverkehr hätte für die Luftfahrtunternehmen
der beteiligten EU-Mitgliedstaaten verstärkte Wettbewerbsnachteile. Dies
hängt vor allem damit zusammen, dass nur diejenigen Kraftstoffe
besteuert werden dürfen, die in den betroffenen Mitgliedstaaten bzw. in
Deutschland getankt würden. Die in den Luftfahrzeugen bei Einflug in
einen Mitgliedstaat oder nach Deutschland vorhandenen Kraftstoffe dürfen
dagegen nicht besteuert werden. Dadurch besteht die permanente Gefahr
einer Steuervermeidung durch Auftanken im Ausland.
…"

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  • Datum
    4. Januar 2018
  • Frist
    6. Februar 2018
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Ulrich Scharfenort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Eine fundierte G…
An Bundesministerium der Finanzen Details
Von
Ulrich Scharfenort
Betreff
Kerosinsteuer [#25908]
Datum
4. Januar 2018 07:59
An
Bundesministerium der Finanzen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Eine fundierte Grundlage (z.B. Gutachten, Analyse oder Bundestagsdrucksache), auf welcher folgende Behauptung im Zusammenhang mit einer Petition basiert: "… Eine Besteuerung von Flugkraftstoffen im innerstaatlichen oder innergemeinschaftlichen Luftverkehr hätte für die Luftfahrtunternehmen der beteiligten EU-Mitgliedstaaten verstärkte Wettbewerbsnachteile. Dies hängt vor allem damit zusammen, dass nur diejenigen Kraftstoffe besteuert werden dürfen, die in den betroffenen Mitgliedstaaten bzw. in Deutschland getankt würden. Die in den Luftfahrzeugen bei Einflug in einen Mitgliedstaat oder nach Deutschland vorhandenen Kraftstoffe dürfen dagegen nicht besteuert werden. Dadurch besteht die permanente Gefahr einer Steuervermeidung durch Auftanken im Ausland. …" Bevorzugt als Link oder als PDF
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Ulrich Scharfenort <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Ulrich Scharfenort << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Ulrich Scharfenort

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Bundesministerium der Finanzen
Kein Nachrichtentext
Von
Bundesministerium der Finanzen
Via
Briefpost
Betreff
Datum
16. Januar 2018
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
514,0 KB