Keynote: 7. Urheberrechts-Konferenz 2019

Keynote von Frau Prof. Monika Grütters MdB anlässlich der 7. Urheberrechts-Konferenz 2019.
Zusätzlich bitte alle Dokumente, die anlässlich der 7. Urheberrechts-Konferenz erstellt wurden. Also z.B. Hintergrundinformationen, Gesprächsvorbereitungen oder sonstige Informationsmaterialien für Frau Grütters.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    12. November 2019
  • Frist
    14. Dezember 2019
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Keynote von Frau Pr…
An Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Keynote: 7. Urheberrechts-Konferenz 2019 [#170271]
Datum
12. November 2019 00:06
An
Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Keynote von Frau Prof. Monika Grütters MdB anlässlich der 7. Urheberrechts-Konferenz 2019. Zusätzlich bitte alle Dokumente, die anlässlich der 7. Urheberrechts-Konferenz erstellt wurden. Also z.B. Hintergrundinformationen, Gesprächsvorbereitungen oder sonstige Informationsmaterialien für Frau Grütters.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien
Ihr IFG-Antrag bei der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien K 11 - 13002/19#31 Sehr geehrteAnt…
Von
Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien
Betreff
Ihr IFG-Antrag bei der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien
Datum
14. November 2019 08:52
Status
Warte auf Antwort
K 11 - 13002/19#31 Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre E-Mail vom 12.11.2019, in der Sie auf Grundlage des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) um Übersendung der „Keynote von Frau Prof. Monika Grütters MdB anlässlich der 7. Urheberrechts-Konferenz 2019“ und ferner um „alle Dokumente, die anlässlich der 7. Urheberrechts-Konferenz erstellt wurden“, bitten. Ihr Antrag ist am 12.11.2019 bei der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) eingegangen und wird von dem innerhalb der BKM für IFG-Fragen federführenden Referat K 11 unter dem Aktenzeichen K 11 - 13002/19#31 bearbeitet. Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien bemüht sich, Ihre Anfrage schnellstmöglich zu beantworten. Grundsätzlich erfolgt dies entsprechend den gesetzlichen Vorgaben innerhalb eines Monats. Vereinzelt kann die Bearbeitung länger dauern, insbesondere wenn Dritte zu beteiligen sind, zu denen sich persönliche Daten in den Unterlagen befinden oder wenn sehr umfangreiches Material gesichtet und geprüft werden muss. Zu Ihrer Information möchte ich Sie darauf hinweisen, dass für die Bearbeitung eines IFG-Antrags grundsätzlich Gebühren erhoben werden können. Einfache schriftliche Auskünfte, deren Bearbeitung weniger als eine halbe Stunde in Anspruch nimmt und die Herausgabe weniger Abschriften erfordert, werden jedoch gebührenfrei beantwortet. Für Anfragen, die eine längere Bearbeitungszeit erfordern, können je nach Arbeitsaufwand Gebühren zwischen 15,- und 500,- € erhoben werden. Einzelheiten regelt die entsprechende Gebührenverordnung (IFGGebV), die Sie im Internet unter http://www.gesetze-im-internet.de/ifggebv/ einsehen können. Sollte sich abzeichnen, dass in Ihrem Fall mit einem erhöhten Verwaltungsaufwand und einem damit einhergehenden Anfall von Gebühren zu rechnen ist, werden wir Sie gesondert darüber in Kenntnis setzen. Für Rückfragen zum Bearbeitungsstand Ihres Antrags stehe ich Ihnen gerne auch telefonisch oder auf dem elektronischen Wege zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen
Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien
Ihr IFG-Antrag bei der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien K 11-13002/19#31 Sehr geehrteAntrag…
Von
Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien
Betreff
Ihr IFG-Antrag bei der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien
Datum
6. Dezember 2019 15:13
Status
Warte auf Antwort
K 11-13002/19#31 Sehr geehrteAntragsteller/in auf Ihren Antrag bei der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) vom 12.11.2019, in dem Sie die Übersendung der Keynote von Frau Staatsministerin Grütters anlässlich der 7. Urheberrechts-Konferenz 2019 sowie der zusätzlichen Dokumente, die anlässlich der 7. Urheberrechts-Konferenz erstellt wurden, beantragt haben, ergeht folgende Entscheidung: 1. Ihrem Antrag auf Informationszugang wird gemäß § 1 Abs. 1 S. 1 IFG stattgegeben. 2. Für den Informationszugang nach Ziffer 1 werden gemäß § 10 Abs. 1 S. 2 IFG keine Gebühren erhoben. Gründe: Ihnen steht ein Anspruch auf Informationszugang i.S.d. § 1 Abs. 1 S. 1, Abs. 2 S. 2 IFG durch Übersendung der begehrten Dokumente zu. Hinsichtlich der Keynote verweise ich Sie auf die Veröffentlichung der Rede unter https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/7-urheberrechts-konferenz-in-berlin-gruetters-leistungsschutzrecht-und-verlegerbeteiligung-jetzt-zuegig-umsetzen--1690658. Die zusätzlich erstellten Dokumente erhalten Sie im Anhang zu dieser Nachricht . Die Gebührenentscheidung folgt aus § 10 Abs. 1 S. 2 IFG Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Bund…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Keynote: 7. Urheberrechts-Konferenz 2019“ [#170271] [#170271]
Datum
8. Dezember 2019 00:22
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Bund (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/170271 Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde korrekt bearbeitet, hat aber datenschutzrechliche Probleme: 1. In der Datei "Turbo.pdf" wurden mir einige Namen übersandt. Insbesondere bei Punkt 2 (Begleitung) wurden mir zwei Namen und in einem Fall auch eine dazugehörige Telefonnummer gesandt. Ich werde natürlich sowohl die Namen als auch die Telefonnummer schwärzen. Dies sollte aber nicht die Aufgabe eines Anfragestellers sein. Ein Anfragesteller sollte nicht abwägen müssen, ob er etwas nun veröffentlichen darf oder nicht. Ich könnte mir auch vorstellen, dass die Behörde gewisse Pflichten der DSGVO verletzt hat, indem sie mir diese Infos zugänglich gemacht hat. 2. In der selben Datei wurden noch mehr Namen übersandt (Punkt 3 "Teilnehmer"). Wie soll/muss ich dabei Schwärzen? Gibt es dazu Empfehlungen des BfDI? Ein paar der Teilnehmer werden bereits öffentlich an anderen Stellen benannt, in dem Fall muss ich wohl nicht Schwärzen? Was ist mit MdBs und MdEPs? Muss ich dann Schwärzen? Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - 170271.pdf - 2019-12-06_1-191016_Mantelvorlage.pdf - 2019-12-06_1-191016_Redevorbereitung.pdf - 2019-12-06_1-Anl1-Programmbersicht.pdf - 2019-12-06_1-Turbo.pdf Anfragenr: 170271 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/170271
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Az. 25-734/002 II#0051 Sehr geehrteAntrags…
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Vermittlung bei Ihrer Anfrage „Keynote: 7. Urheberrechts-Konferenz 2019“ [#170271] # 25-734/002 II#0051
Datum
13. Dezember 2019 13:50
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
432,3 KB
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Az. 25-734/002 II#0051 Sehr geehrteAntragsteller/in anliegendes Schreiben erhalten Sie zur Information. Auf die Datenschutzerklärung weise ich hin: https://www.bfdi.bund.de/DE/Service/Datenschutzerklaerung/datenschutzerklaerung-node.html Mit freundlichen Grüßen

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Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Zugang zu amtlichen Informationen nach dem Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG) bei der Beauftragten der B…
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Zugang zu amtlichen Informationen nach dem Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG) bei der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) # 25-734/002 II#0051
Datum
4. Juni 2020 14:55
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
819,0 KB
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Sehr geehrteAntragsteller/in anliegend finden Sie ein Schreiben des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit. Mit freundlichen Grüßen