Kfz-Kennzeichen des Landes Schleswig-Holstein

Antrag nach dem IZG-SH, Mein Zeichen: III 33.22/V104

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

Die Behörden und die Regierung des Landes Schleswig-Holstein nutzen das Kfz-Kennzeichen SH gefolgt von einer individuellen Kennung.

Gibt es ein Dokument, in dem geregelt wird, welche Kennung an welche Behörde / Institution vergeben wird? Falls ja beantrage ich die Herausgabe dieses Dokuments.

Dies ist ein Antrag gemäß § 4 Abs. 1 Informationszugangsgesetz Schleswig-Holstein (IZG-SH) auf Zugang nach Informationen nach § 3 IZG-SH.

Sollten aus Ihrer Sicht Kosten für die Gewährung des Zuganges zu den erbetenen Informationen anfallen, bitte ich Sie mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Bitte teilen Sie mir auch dann mit, auf welche Regelung Sie die Kostenerhebung stützen und warum diese anfallen.

Ich bitte Sie, mir die Informationen sobald wie möglich, spätestens jedoch mit Ablauf eines Monats zugänglich zu machen (vgl. § 5 Abs. 2 Satz 1 IZG-SH).

Ich weiß leider nicht, welches Ministerium hierfür zuständig ist. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mir eine kurze Abgabenachricht zu schicken. In allen anderen Fällen widerspreche ich ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Sollten personenbezogene Daten enthalten sein (wovon ich nicht ausgehe), können diese gerne geschwärzt werden.

Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Ergebnis der Anfrage

Die Anfrage wurde vom Ministerpräsidenten / Staatskanzlei zuständigkeitshalber ans Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport weitergeleitet. Von dort erfolge zuständigkeitshalber erneut eine Weiterleitung, diesmal an den Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein. Auch dieser war jedoch nicht zuständig und verweist auf die Zulassungsstelle der Landeshauptstadt Kiel.

Und ihr glaubt es nicht: von dort wird nach über 2 Monaten wieder auf eine andere Behörde verwiesen, diesmal zurück auf das Innenministerium, das sich schon vor Monaten auch für nicht zuständig erklärt hat.

Noch dazu ist in der Landeshauptstadt Kiel noch eine schon längst nicht mehr gültige Bezeichnung des Innenministeriums hinterlegt.

Wir Nordlichter stehen der Stadt Schilda in Sachen Irrsinn in nichts nach.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    19. August 2022
  • Frist
    25. Oktober 2022
  • 3 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IZG-SH, Mein Zeichen: III 33.22/V104 Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgen…
An Der Ministerpräsident - Staatskanzlei Schleswig-Holstein Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kfz-Kennzeichen des Landes Schleswig-Holstein [#257435]
Datum
19. August 2022 17:21
An
Der Ministerpräsident - Staatskanzlei Schleswig-Holstein
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IZG-SH, Mein Zeichen: III 33.22/V104 Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die Behörden und die Regierung des Landes Schleswig-Holstein nutzen das Kfz-Kennzeichen SH gefolgt von einer individuellen Kennung. Gibt es ein Dokument, in dem geregelt wird, welche Kennung an welche Behörde / Institution vergeben wird? Falls ja beantrage ich die Herausgabe dieses Dokuments. Dies ist ein Antrag gemäß § 4 Abs. 1 Informationszugangsgesetz Schleswig-Holstein (IZG-SH) auf Zugang nach Informationen nach § 3 IZG-SH. Sollten aus Ihrer Sicht Kosten für die Gewährung des Zuganges zu den erbetenen Informationen anfallen, bitte ich Sie mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Bitte teilen Sie mir auch dann mit, auf welche Regelung Sie die Kostenerhebung stützen und warum diese anfallen. Ich bitte Sie, mir die Informationen sobald wie möglich, spätestens jedoch mit Ablauf eines Monats zugänglich zu machen (vgl. § 5 Abs. 2 Satz 1 IZG-SH). Ich weiß leider nicht, welches Ministerium hierfür zuständig ist. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mir eine kurze Abgabenachricht zu schicken. In allen anderen Fällen widerspreche ich ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Sollten personenbezogene Daten enthalten sein (wovon ich nicht ausgehe), können diese gerne geschwärzt werden. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
<< Adresse entfernt >> Anfragenr: 257435 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/257435/ Postanschrift << Adresse entfernt >> << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Der Ministerpräsident - Staatskanzlei Schleswig-Holstein
Sehr << Antragsteller:in >> hiermit bestätige ich den Eingang Ihres Antrages auf Zugang nach Informat…
Von
Der Ministerpräsident - Staatskanzlei Schleswig-Holstein
Betreff
20220824 << Adresse entfernt >> - Kfz-Kennzeichen des Landes Schleswig-Holstein [#257435]
Datum
2. September 2022 12:58
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Sehr << Antragsteller:in >> hiermit bestätige ich den Eingang Ihres Antrages auf Zugang nach Informationen nach § 3 IZG-SH. Die zeitliche Verzögerung bitte ich zu entschuldigen. Tatsächlich ist die Staatskanzlei für das von Ihnen begehrte Auskunftsersuchen nicht zuständig, sondern das Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport (MIKWS). Aus diesem Grunde habe ich Ihren Antrag - wie gewünscht - an das MIKWS weitergeleitet. Mit freundlichen Grüßen
Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport
Ihr Zeichen: III 33.22/V104 Sehr << Antragsteller:in >> mit Ihrer Nachricht vom 19.8.2022 haben Sie b…
Von
Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport
Betreff
WG: 20220824 << Adresse entfernt >> - Kfz-Kennzeichen des Landes Schleswig-Holstein [#257435]
Datum
12. September 2022 15:40
Status
Warte auf Antwort
Ihr Zeichen: III 33.22/V104 Sehr << Antragsteller:in >> mit Ihrer Nachricht vom 19.8.2022 haben Sie bei der Staatskanzlei einen Antrag nach dem Informationszugangsgesetz des Landes Schleswig-Holstein (IZG-SH) gestellt. Mit dem Antrag begehren Sie Zugang zu Informationen zur Vergabe von Kfz-Kennzeichen mit dem Kürzel „SH“. Konkret beantragen Sie die Herausgabe von Dokumenten, in denen geregelt wird, welche individuellen Kennung den Behörden oder Institutionen zugeordnet ist. Die Staatskanzlei hat Ihren Antrag an das Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport des Landes Schleswig-Holstein weitergeleitet. Auf Ihren Antrag teile ich Ihnen mit, dass gemäß § 8 Abs. 1, Satz 6 Fahrzeugzulassung-Verordnung (FZO) an Fahrzeuge der Länder besondere Kennzeichen nach der Anlage 3 vergeben werden können. Das SH-Kennzeichen dürfen demgemäß die Landesregierung, der Landtag und die Polizei führen. Für die weitere Kennzeichensystematik in Schleswig-Holstein ist der Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein (LBV SH) zuständig. Aus diesem Grund haben wir den Antrag an den Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr gemäß § 4 Absatz 3 Satz 1 Informationszugangsgesetz Schleswig-Holstein weitergeleitet. Den Landesbetrieb erreichen Sie unter folgendem zentralen Kontakt: Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein Mercatorstraße 9, 24106 Kiel E-Mail: <<E-Mail-Adresse>> Telefon: 0431/383 - 0 Fax: 0431/383 275 Mit freundlichen Grüßen
Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein
Sehr << Antragsteller:in >> Ihre Anfrage wurde an den Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-…
Von
Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein
Betreff
AW: 20220824 << Adresse entfernt >> - Kfz-Kennzeichen des Landes Schleswig-Holstein [#257435]
Datum
14. September 2022 14:09
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> Ihre Anfrage wurde an den Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein (LBV.SH) zur Beantwortung weitergeleitet. Der LBV.SH ist Fachaufsichtsbehörde über die Zulassungsbehörden der Kreise und kreisfreien Städte im Land Schleswig-Holstein. Gemäß § 8 Abs. 1 Satz 6 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) können Fahrzeuge der Landesregierung, des Landtags und der Landespolizei sog. Behördenkennzeichen nach Anlage 3 zur FZV erhalten. Die Erkennungsnummern dieser Fahrzeuge bestehen nur aus Zahlen. Die Zahlen dürfen nicht mehr als sechs Stellen haben. Die Fahrzeuge führen das Unterscheidungszeichen „SH". Zuständig für die Kennzeichenzuteilung ist die Zulassungsbehörde der Landeshauptstadt Kiel. Für nähere Auskünfte wenden Sie sich daher bitte an diese Stelle: Landeshauptstadt Kiel Der Oberbürgermeister Stadtamt Kiel-Services Fahrzeugzulassungen Saarbrückenstraße 147 24113 Kiel E-Mail: <<E-Mail-Adresse>> Telefon: 0431 901-2700 Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, nachdem mein Antrag von der Staatskanzlei an das Innenministerium und von dort wei…
An Landeshauptstadt Kiel Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: 20220824 << Adresse entfernt >> - Kfz-Kennzeichen des Landes Schleswig-Holstein [#257435]
Datum
14. September 2022 22:25
An
Landeshauptstadt Kiel
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, nachdem mein Antrag von der Staatskanzlei an das Innenministerium und von dort weiter an den LBV-SH gereicht wurde, hat mir der LBV-SH nun mitgeteilt, dass die Landeshauptstadt Kiel zuständig sei. Ich hoffe, ich bin nun tatsächlich an der richtigen Adresse und bitte um abschließende Bearbeitung meines Antrags nach dem IZG-SH. Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 257435 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/257435/ Postanschrift << Adresse entfernt >> << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Kfz-Kennzeichen des Landes Schleswig-Holstein“…
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kfz-Kennzeichen des Landes Schleswig-Holstein [#257435]
Datum
29. November 2022 00:16
An
Empfängername
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Kfz-Kennzeichen des Landes Schleswig-Holstein“ vom 19.08.2022 (#257435) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Nachdem die Staatskanzlei diese an das Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport witergeleitt hatte, erfolgte eine weitere Abgabe an den LBV, welcher die Anfrage dann Ihnen zugeleitet hat. In Ihrem Hause liegt mein Antrag seit dem 14.09.2022 vor, di Frist ist mithin am 12.10.2022 abgelaufen. Selbst bei Gewährung der im Gesetz optionalen Verlängerung um einen weiteren Monat (§ 5 Absatz 2 Satz 2 IZG-SH), wäre auch die verlängerte Frist bereits abgelaufen. Bitte informieren Sie mich über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >>
Landeshauptstadt Kiel
Sehr << Antragsteller:in >> die Unterscheidungszeichen der Fahrzeuge der Bundes- und Landesorgane wer…
Von
Landeshauptstadt Kiel
Betreff
AW: Kfz-Kennzeichen des Landes Schleswig-Holstein [#257435]
Datum
29. November 2022 12:40
Status
Warte auf Antwort
smime.p7s
2,0 KB


Sehr << Antragsteller:in >> die Unterscheidungszeichen der Fahrzeuge der Bundes- und Landesorgane werden u.a. in der Anlage 3 (zu § 8 Abs. 1 Satz 6) der FZV geregelt. Die Einteilung der Zahlenfolge nach dem „SH“ obliegt der Landesbehörde, weshalb wir Sie weiterführend verweisen an das Ministerium für Inneres, ländliche Räume und Integration des Landes Schleswig-Holstein -Fahrbereitschaft IV 1010- Düsternbrooker Weg 92 24105 Kiel Mit freundlichem Gruß
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, ich weiß nicht, ob ich lachen, oder weinen soll, oder ob das hier die versteckte K…
An Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Kfz-Kennzeichen des Landes Schleswig-Holstein [#257435]
Datum
29. November 2022 21:20
An
Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich weiß nicht, ob ich lachen, oder weinen soll, oder ob das hier die versteckte Kamera ist, aber so langsam bekomme ich graue Haare :-| Ich habe meinen IZG-Antrag am 19.08.2022 an die Staatskanzlei gesendet, weil ich nicht wusste, welches Ministerium für mein Anliegen zuständig ist. Dieses hat den Antrag an das Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport weitergeleitet. Dieses hat sich am 12.09.2022 für nicht zuständig erklärt und meineen Antrag an den Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr weitergeleitet. Der LBV empfand sich als auch nicht zuständig und hat mich mit Schreiben vom 14.09.2022 an die Zulassungsstelle der Landeshauptstadt Kiel verwiesen. Nachdem meine Anfrage dort >2 Monate ausgesessen wurde, teilte mir die Stadt Kiel nunmehr mit, dass man nicht zuständig sei und nun doch das Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport (allerdings wird dort noch die alte Bezeichnung verwendet) verantwortlich wäre. Da ich nun wieder beim MIKWS gelandet bin, bitte ich nun erneut um Beantwortung meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] PS: Bitte beachten Sie, dass dies nicht erneut die Frist nach § 5 IZG-SH in Gang setzt, da der vollständige Antrag bereits spätestens am 12.09.2022 (Datum Ihrer Abgabenachricht an den LBV.SH) im MIKWS vorgelegen hat.
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Schleswig-Holstein (IZ…
An Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Kfz-Kennzeichen des Landes Schleswig-Holstein“ [#257435]
Datum
13. Dezember 2022 22:09
An
Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Schleswig-Holstein (IZG-SH). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/257435/ Die Art und Weise der Bearbeitung (bzw. Nichtbearbeitung) verstößt gegen meine Rechte nach dem IZG-SH. Die Anfrage wurde initial an die Staatskanzlei gestellt, weil ich nicht wusste, wer für dieses Thema zuständig ist. Offensichtlich weiß das unsere Landesregierung selbst nicht, denn vom Ministerpräsidenten / Staatskanzlei wurde mein Antrag zuständigkeitshalber ans Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport (MIKWS) weitergeleitet. Von dort erfolge zuständigkeitshalber erneut eine Weiterleitung, diesmal an den Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein (LBV.SH). Auch dieser war jedoch nicht zuständig und verweist auf die Zulassungsstelle der Landeshauptstadt Kiel. Von dort wird nach über 2 Monaten Untätigkeit wieder auf eine andere Behörde verwiesen: diesmal zurück an das Innenministerium, das sich schon vor Monaten auch für nicht zuständig erklärt hat. Wenn die Macher der Serie "Lost in Space" Interesse an einem Spin-Off haben, könnte dieses glatt "Lost in Schleswig-Holstein" heißen. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anhänge: - 257435.pdf - 2022-11-29_1-smime.p7s Anfragenr: 257435 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/257435/
Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein
Sehr << Antragsteller:in >> ich habe die zu letzt als zuständig vermutete Behörde um Stellungnahme g…
Von
Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein
Betreff
Re: Vermittlung bei Anfrage „Kfz-Kennzeichen des Landes Schleswig-Holstein“ [#257435]
Datum
3. Januar 2023 16:44
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> ich habe die zu letzt als zuständig vermutete Behörde um Stellungnahme gebeten. Das Schreiben finden Sie im Anhang. Sobald ich von dort etwas erfahre, melde ich mich wieder bei Ihnen. Mit freundlichen Grüßen
Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport
Sehr << Antragsteller:in >> mit Ihrem IZG-Antrag vom 19.08.2022 zur Systematik der SH-Kfz-Kennzeiche…
Von
Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport
Betreff
AW: [EXTERN] AW: Kfz-Kennzeichen des Landes Schleswig-Holstein [#257435]
Datum
6. Januar 2023 14:23
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> mit Ihrem IZG-Antrag vom 19.08.2022 zur Systematik der SH-Kfz-Kennzeichen hatten Sie sich ursprünglich an die Staatskanzlei des Landes Schleswig-Holstein gewandt und mit Ihrer nachstehenden E-Mail an das Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport. Die Antwort auf Ihre Anfrage bitte ich dem beigefügten Schreiben zu entnehmen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Ihr Zeichen: LD7-18.21/23.003 Mein Zeichen: C15.22/V104 (#257435) Sehr << Anrede >> das MIWKS hat mi…
An Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: [EXTERN] AW: Kfz-Kennzeichen des Landes Schleswig-Holstein [#257435]
Datum
7. Januar 2023 15:03
An
Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Ihr Zeichen: LD7-18.21/23.003 Mein Zeichen: C15.22/V104 (#257435) Sehr << Anrede >> das MIWKS hat mit Schreiben vom 06.01.2023 meine Anfrage beantwortet. Warum das erst nach Einschaltung der LDI erfolgt ist, und warum man erst zwischen "Binnenland und Waterkant" hin- und herverwiesen wird, obwohl von der Staatskanzlei von vornherein das zuständige MIWKS involviert wurde, bleibt leider unklar, diese Praxis ist sehr bürgerunfreundlich und streng genommen rechtswidrig, vielleicht wäre dies ein Fall für den jährlichen Tätigkeitsbericht der LDI, der ja auch von den Verwaltungsbehörden des Landes zu Lehrzwecken genutzt wird. Auf jeden Fall kann das Vermittlungsverfahren eingestellt werden. Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 257435 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/257435/ Postanschrift << Adresse entfernt >> << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.
Von
Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein
Betreff
Betreff versteckt
Datum
9. Januar 2023 11:48
Status
Anfrage abgeschlossen

Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.