Kfz Parksituation Prager Str., Stadtbezirk Auerberg

ich bitte Sie mir kurz zu schildern, wieso gem. Aussage der Leitstelle Ordnungsamtes Stadt Bonn, der Bereich des Wendehammers (zw. Prager Str. 7 u. 9) der eindeutig als Halteverbotszone und Feuerzufahrt beschildert ist, dort jedoch scheinbar keine Ordnungswidrigkeits Verstösse mehr sanktioniert werden / dürfen / können ? Ich spreche da von dem nahezu quadratischen Bereich vor der Einfahrt zum "privaten" Großparkplatz (Feuerwehrzufahrt) und dem Bereich der beweglichen Poller mit der Zufahrt zur Auerberger Mitte.
Des Weiteren bitte ich um kurze Schilderung, wie die Stadt Bonn das immer wiederkehrende Beparkens des Bürgersteiges der Prager Str. direkt von der Pariser Str. kommend auf der linkes Seite unterbinden wird. (Hinweis: rechts stehen meistens Parkbuchen frei, auf der Josefshöhe wurde unlängst ein sehr großer Parkplatz neu renoviert..., aktuelles Urteil aus der Hansestadt Bremen). Fahrzeuge werden so abgestellt, dass ältere Menschen mit Rollator oder Eltern mit Kinderwagen den Bürgersteig Richtung Strasse verlassen müssen.
Ebenfalls bitte ich um Stellungnahme, wie im "hinteren" Bereich der Prager Str. (Schild ab" Verkehrsberuhigter Bereich", vor Prager Str. HausNr. 53) vorgegangen wird, es sind dort keine Abstellbereiche gekennzeichnet, Kfz's werden dort so auf der Fahrbahn abgestellt, so dass Kinder dort beim Radfahren üben z.B. um diese herumfahren müssen.
Insgesamt sind dieses aus meiner Sicht nicht "haltbare" Zustände.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    9. März 2022
  • Frist
    12. April 2022
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Kommunalverwaltung Bonn Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kfz Parksituation Prager Str., Stadtbezirk Auerberg [#242822]
Datum
9. März 2022 17:55
An
Kommunalverwaltung Bonn
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
ich bitte Sie mir kurz zu schildern, wieso gem. Aussage der Leitstelle Ordnungsamtes Stadt Bonn, der Bereich des Wendehammers (zw. Prager Str. 7 u. 9) der eindeutig als Halteverbotszone und Feuerzufahrt beschildert ist, dort jedoch scheinbar keine Ordnungswidrigkeits Verstösse mehr sanktioniert werden / dürfen / können ? Ich spreche da von dem nahezu quadratischen Bereich vor der Einfahrt zum "privaten" Großparkplatz (Feuerwehrzufahrt) und dem Bereich der beweglichen Poller mit der Zufahrt zur Auerberger Mitte. Des Weiteren bitte ich um kurze Schilderung, wie die Stadt Bonn das immer wiederkehrende Beparkens des Bürgersteiges der Prager Str. direkt von der Pariser Str. kommend auf der linkes Seite unterbinden wird. (Hinweis: rechts stehen meistens Parkbuchen frei, auf der Josefshöhe wurde unlängst ein sehr großer Parkplatz neu renoviert..., aktuelles Urteil aus der Hansestadt Bremen). Fahrzeuge werden so abgestellt, dass ältere Menschen mit Rollator oder Eltern mit Kinderwagen den Bürgersteig Richtung Strasse verlassen müssen. Ebenfalls bitte ich um Stellungnahme, wie im "hinteren" Bereich der Prager Str. (Schild ab" Verkehrsberuhigter Bereich", vor Prager Str. HausNr. 53) vorgegangen wird, es sind dort keine Abstellbereiche gekennzeichnet, Kfz's werden dort so auf der Fahrbahn abgestellt, so dass Kinder dort beim Radfahren üben z.B. um diese herumfahren müssen. Insgesamt sind dieses aus meiner Sicht nicht "haltbare" Zustände.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 242822 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/242822/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Kommunalverwaltung Bonn
Parksituation Prager Straße Sehr Antragsteller/in anbei erhalten Sie meine Antwort auf Ihre Mail vom 09.03.2022. …
Von
Kommunalverwaltung Bonn
Betreff
Parksituation Prager Straße
Datum
30. März 2022 11:30
Status
Anfrage abgeschlossen
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Sehr Antragsteller/in anbei erhalten Sie meine Antwort auf Ihre Mail vom 09.03.2022. Mit freundlichen Grüßen