Kfz Parksituation Prager Str., Stadtbezirk Auerberg
ich bitte Sie mir kurz zu schildern, wieso gem. Aussage der Leitstelle Ordnungsamtes Stadt Bonn, der Bereich des Wendehammers (zw. Prager Str. 7 u. 9) der eindeutig als Halteverbotszone und Feuerzufahrt beschildert ist, dort jedoch scheinbar keine Ordnungswidrigkeits Verstösse mehr sanktioniert werden / dürfen / können ? Ich spreche da von dem nahezu quadratischen Bereich vor der Einfahrt zum "privaten" Großparkplatz (Feuerwehrzufahrt) und dem Bereich der beweglichen Poller mit der Zufahrt zur Auerberger Mitte.
Des Weiteren bitte ich um kurze Schilderung, wie die Stadt Bonn das immer wiederkehrende Beparkens des Bürgersteiges der Prager Str. direkt von der Pariser Str. kommend auf der linkes Seite unterbinden wird. (Hinweis: rechts stehen meistens Parkbuchen frei, auf der Josefshöhe wurde unlängst ein sehr großer Parkplatz neu renoviert..., aktuelles Urteil aus der Hansestadt Bremen). Fahrzeuge werden so abgestellt, dass ältere Menschen mit Rollator oder Eltern mit Kinderwagen den Bürgersteig Richtung Strasse verlassen müssen.
Ebenfalls bitte ich um Stellungnahme, wie im "hinteren" Bereich der Prager Str. (Schild ab" Verkehrsberuhigter Bereich", vor Prager Str. HausNr. 53) vorgegangen wird, es sind dort keine Abstellbereiche gekennzeichnet, Kfz's werden dort so auf der Fahrbahn abgestellt, so dass Kinder dort beim Radfahren üben z.B. um diese herumfahren müssen.
Insgesamt sind dieses aus meiner Sicht nicht "haltbare" Zustände.
Anfrage erfolgreich
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Datum9. März 2022
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12. April 2022
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