Diese Anfrage ist keine Anfrage im Sinne des Informationsfreiheitsgesetzes!
Sie müssen nach spezifischen, nicht Sie selbst betreffenden Dokumenten in Behörden fragen.

Kfz Steuer

Hallo, ich habe für das Auto mit den Kennzeichen LR-JA-91 die Kfz Steuer überwiesen am 5. März, aber gleichzeitig wurde es auch von ihrer Seite her automatisch abgebucht, d. h ich habe meine Kfz Steuer 2 mal bezahlt und würde gerne einen dieser Beträge zurück überwiesen bekommen.

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Warte auf Antwort
  • Datum
    12. März 2018
  • Frist
    13. April 2018
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Jan Entz
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Hallo, ich habe …
An Bundeskasse Weiden/Oberpfalz Details
Von
Jan Entz
Betreff
Kfz Steuer [#26976]
Datum
12. März 2018 05:27
An
Bundeskasse Weiden/Oberpfalz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Hallo, ich habe für das Auto mit den Kennzeichen LR-JA-91 die Kfz Steuer überwiesen am 5. März, aber gleichzeitig wurde es auch von ihrer Seite her automatisch abgebucht, d. h ich habe meine Kfz Steuer 2 mal bezahlt und würde gerne einen dieser Beträge zurück überwiesen bekommen.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 (2) IFG. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Jan Entz <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Jan Entz << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Jan Entz

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