KGA vs. Investor IV

Bitte senden Sie mir alle Dokumente zu, die die Bestrebungen der Berlin Immo Invest Gruppe und der BII Berlin Immo Invest GmbH betreffen, Wohnbebauung oder sonstige Bebauung vorzunehmen auf Gebieten, wo sich einst oder derzeit Kleingartenanlagen befinden oder befunden haben, bezogen auf den gesamten Stadtbezirk, getrennt nach einzelnen Projekten.

Insbesondere Bauvorbescheide, die entsprechenden Anträge, Genehmigungsverfahren, die entsprechenden Anträge, sämtliche Schreiben/Emails des Investors/der Investoren an die Bauverwaltung, den Bezirksbürgermeister und/oder an den Baustadtrat und die jeweiligen Antworten.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    21. März 2022
  • Frist
    23. April 2022
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir F…
An Bezirksamt Lichtenberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
KGA vs. Investor IV [#244104]
Datum
21. März 2022 17:01
An
Bezirksamt Lichtenberg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Bitte senden Sie mir alle Dokumente zu, die die Bestrebungen der Berlin Immo Invest Gruppe und der BII Berlin Immo Invest GmbH betreffen, Wohnbebauung oder sonstige Bebauung vorzunehmen auf Gebieten, wo sich einst oder derzeit Kleingartenanlagen befinden oder befunden haben, bezogen auf den gesamten Stadtbezirk, getrennt nach einzelnen Projekten. Insbesondere Bauvorbescheide, die entsprechenden Anträge, Genehmigungsverfahren, die entsprechenden Anträge, sämtliche Schreiben/Emails des Investors/der Investoren an die Bauverwaltung, den Bezirksbürgermeister und/oder an den Baustadtrat und die jeweiligen Antworten.
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 244104 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/244104/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Bezirksamt Lichtenberg
Sehr Antragsteller/in die Abfrage in unserer Vorhabensdatenbank (seit 1995) hat ergeben, dass die von Ihnen benan…
Von
Bezirksamt Lichtenberg
Betreff
WG: KGA vs. Investor IV [#244104]
Datum
30. März 2022 10:14
Status
Anfrage abgeschlossen
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2,2 KB


Sehr Antragsteller/in die Abfrage in unserer Vorhabensdatenbank (seit 1995) hat ergeben, dass die von Ihnen benannten Unternehmen im Bezirk Lichtenberg keine Bauvorhaben in ehemaligen oder aktuellen Kleingartenanlagen beantragt haben. Eine Kontrolle sämtlicher Kleingartenanlagen auf Vorhaben aus der Zeit vor 1995 übersteigt die Möglichkeiten dieser Anfrage. Es ist jedoch davon auszugehen, dass auch in der Zeit vor 1995 keine größeren Bauvorhaben in Kleingartenanlagen genehmigt wurden, da Kleingartenanlagen dem Außenbereich gemäß § 35 BauBG zuzuordnen und dort nur Lauben gemäß Bundeskleingartengesetz zulässig sind. Diese Auskunft erfolgt gebührenfrei. Mit freundlichen Grüßen