KGA vs. Investor XV

Bitte senden Sie mir alle Dokumente zu, die die Bestrebungen der Berlin Immo Invest Gruppe und der BII Berlin Immo Invest GmbH betreffen, Wohnbebauung oder sonstige Bebauung vorzunehmen auf Gebieten, wo sich einst oder derzeit Kleingartenanlagen befinden oder befunden haben, bezogen auf den gesamten Stadtbezirk, getrennt nach einzelnen Projekten.

Insbesondere Bauvorbescheide, die entsprechenden Anträge, Genehmigungsverfahren, die entsprechenden Anträge, sämtliche Schreiben/Emails des Investors/der Investoren an die Bauverwaltung, den Bezirksbürgermeister und/oder an den Baustadtrat und die jeweiligen Antworten.

Anfrage wurde zurückgezogen

  • Datum
    23. März 2022
  • Frist
    26. April 2022
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<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir F…
An Bezirksamt Friedrichshain - Kreuzberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
KGA vs. Investor XV [#244455]
Datum
23. März 2022 21:47
An
Bezirksamt Friedrichshain - Kreuzberg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Bitte senden Sie mir alle Dokumente zu, die die Bestrebungen der Berlin Immo Invest Gruppe und der BII Berlin Immo Invest GmbH betreffen, Wohnbebauung oder sonstige Bebauung vorzunehmen auf Gebieten, wo sich einst oder derzeit Kleingartenanlagen befinden oder befunden haben, bezogen auf den gesamten Stadtbezirk, getrennt nach einzelnen Projekten. Insbesondere Bauvorbescheide, die entsprechenden Anträge, Genehmigungsverfahren, die entsprechenden Anträge, sämtliche Schreiben/Emails des Investors/der Investoren an die Bauverwaltung, den Bezirksbürgermeister und/oder an den Baustadtrat und die jeweiligen Antworten.
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 244455 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/244455/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bezirksamt Friedrichshain - Kreuzberg
Sehr Antragsteller/in Ihre Anfrage ist bei uns eingegangen. Ich habe Sie an die Zuständigen Kollegen*innen weiter…
Von
Bezirksamt Friedrichshain - Kreuzberg
Betreff
AW: KGA vs. Investor XV [#244455]
Datum
25. März 2022 14:16
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in Ihre Anfrage ist bei uns eingegangen. Ich habe Sie an die Zuständigen Kollegen*innen weitergeleitet, die sich mit Ihnen in Verbindung setzen. Mit freundlichen Grüßen

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Bezirksamt Friedrichshain - Kreuzberg
Sehr << Antragsteller:in >> ich nehme Bezug auf Ihre Anfrage auf Akteneinsicht nach IFG vom 23.03.202…
Von
Bezirksamt Friedrichshain - Kreuzberg
Betreff
AW: KGA vs. Investor XV [#244455]
Datum
9. Mai 2022 09:10
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> ich nehme Bezug auf Ihre Anfrage auf Akteneinsicht nach IFG vom 23.03.20222. Die Kollegin teilte Ihnen am 28.03.2022 mit, dass Sie sich bitte konkreter zu Ihrer Anfrage äußern sollen und gab Ihnen dazu eine Frist bis zum 20.04.2022, dem Sie nicht nachgekommen sind, weshalb die Kollegin eine weitere E-Mail am 20.04.2022 mit einer neuen Frist, bis zum 29.04.2022 an Sie versandte. Da wir seitdem keine Rückmeldung Ihrerseits erhalten haben, gehen wir davon aus, dass sich Ihre Anfrage auf Akteneinsicht nach dem IFG erledigt hat und schließen die Anfrage. Sollte sich die Anfrage nicht erledigt haben, bitten wir Sie, einen neuen Antrag auf Akteinsicht nach dem IFG zu stellen. Mit freundlichen Grüßen